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   BGH, 24.06.2004 - III ZR 104/03   

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https://dejure.org/2004,344
BGH, 24.06.2004 - III ZR 104/03 (https://dejure.org/2004,344)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2004 - III ZR 104/03 (https://dejure.org/2004,344)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - III ZR 104/03 (https://dejure.org/2004,344)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • LawCommunity.de

    Fingierte Genehmigung von Verbindungsentgelten

  • IWW
  • JurPC

    TKV § 16 Abs. 2 und 3, § 1 Abs. 2, AGBG § 9 Abs. 1 Bd, Cl,
    Beweislast bei Einwendungen gegen Berechnung von Telekommunikationsleistungen

  • aufrecht.de

    AGB: Beweislast bei Rechnungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer zusätzlichen Bedingung in einem Vertrag mit einem Anbieter von Telekommunikationsleistungen; Prüfung einer Klausel für die Befreiung eines Anbieters von der Nachweispflicht für Einzelverbindungen; Aufnahme einer Bedingung für die Befreiung eines ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Belastung des Kunden mit Beweislast für Einwendungen gegen Rechnung eines Telekommunikationsdienstleisters nach Ablauf von 8 Wochen unwirksam

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    AGB - Beweislastumkehr für Einwendungen gegen Telefonrechnung nach 8 Wochen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsfrist bei Telefonanschlußvertrag

  • Judicialis

    TKV § 16 Abs. 2; ; TKV § 16 Abs. 3; ; TKV § 1 Abs. 2; ; AGBG § 9 Abs. 1 Bd; ; AGBG § 9 Abs. 1 Cl; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; TDSV 1996 § 6 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauer der Nachweispflicht des Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen für die Berechnung von Einzelverbindungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Telekommunikation - Prüfung der Rechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen unwirksam

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen unwirksam

  • heise.de (Pressebericht, 24.06.2004)

    BGH kippt Einwendungs-Frist der Telekom bei Rechnungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Einspruchsfrist nach überhöhter Telefonrechnung - Unwirksame Klausel in den Verträgen einer Telefongesellschaft

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Einwendungen gegen Telefonrechnungen können auch nach acht Wochen noch geltend gemacht werden - Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom ist unwirksam

  • beck.de (Leitsatz)

    Fingierte Genehmigung von Telefonentgelten in AGB

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.6.2004)

    Gericht stärkt Verbraucher bei Streit über Telefonrechnungen // Deutsche Telekom unterliegt vor Bundesgerichtshof

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    TKV § 16 Abs. 2, 3, § 1 Abs. 2; TDSV 1996 § 6 Abs. 3
    Unwirksamkeit der Belastung des Kunden für Einwendungen gegen Rechnung eines Telekommunikationsdienstleisters nach Ablauf von acht Wochen

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3183
  • ZIP 2004, 1605
  • MDR 2004, 1284
  • MDR 2004, R9
  • MMR 2004, 602
  • K&R 2004, 443
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 07.03.2013 - III ZR 231/12

    Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Kunde die Leistung des Diensteanbieters in Anspruch genommen hat, trägt Letzterer (Senatsurteil vom 24. Juni 2004 - III ZR 104/03, NJW 2004, 3183).
  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 200/11

    Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter über die

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Telekommunikationsdienst - technisch fehlerfrei bis zum Übergabepunkt - erbracht wurde, trägt gemäß § 45i Abs. 3 Satz 1 TKG der Diensteanbieter (siehe auch Senatsurteil vom 24. Juni 2004 - III ZR 104/03, NJW 2004, 3183).

    Eine solche Prüfung ist allerdings entbehrlich, wenn der Kunde die Abrechnung nicht nach Maßgabe des § 45i Abs. 1 Satz 1 TKG rechtzeitig beanstandet hat (vgl. hierzu Senatsurteil vom 24. Juni 2004 - III ZR 104/03, NJW 2004, 3183, 3185).

  • LG Bonn, 12.03.2014 - 5 S 180/13

    Nachweispflichten in Rechnung gestellter Internetverbindungen

    Grundsätzlich obliegt dem Anbieter von Telekommunikationsleistungen die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des in Rechnung gestellten Verbindungsaufkommens (vgl. BGH, MMR 2004, 602 (603)).

    Dabei kann dahinstehen, ob an eine Monierung im Sinne des § 45i Abs. 1 S. 1 TKG bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Substantiierung zu stellen sind (so LG Heidelberg, MMR 2012, 669 (670) in ausdrücklicher Abgrenzung zu BGH, NJW 2004, 3183 (3185)).

  • LG Ulm, 17.07.2013 - 10 O 33/13

    Form der Widerrufsbelehrung bei Verbraucherkreditverträgen

    Danach müsse sich die Widerrufsbelehrung durch Farbe, größere Lettern, Sperrschrift oder Fettdruck in nicht zu übersehender Weise aus dem übrigen Text herausheben (vgl. BGH NJW 1996, 1964, NJW 2004, 3183; NJW 2009, 3020; Grüneberg in Palandt, 72. Aufl., § 360 Rn. 3); sie müsse dem Adressaten quasi unübersehbar ins Auge springen (vgl. BGH WRP 2003, 266, 267 rechte Spalte "Widerrufsbelehrung IV"; WRP 1996, 708, 710 linke Spalte oben; WM 1990, 315, 318; GRUR 1996, 816, 817).
  • BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99

    Zur Ausstrahlungswirkung des Fernmeldegeheimnisses bei einer auch nur

    Nach § 16 Abs. 2 TKV ist der Anbieter vom Nachweis der Herstellung der berechneten Einzelverbindungen entlastet, wenn die Verkehrsdaten aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden nicht gespeichert oder solche Daten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden (vgl. BGH, Urteil - vom 24. Juni 2004 - III ZR 104/03 -, NJW 2004, S. 3183 [3184]).
  • LG Heidelberg, 27.06.2012 - 1 S 54/11

    Telekommunikationsdienstleistungen: Anforderungen an eine Rechnungsbeanstandung

    Der BGH hat 2004 zu der Frage, ob bereits die Nichtbezahlung einer Rechnung als Beanstandung genüge, ausgeführt: "Erforderlich ist einen Erklärung, der wenigstens andeutungsweise zu entnehmen ist, dass der Kunde Beanstandungen spezifisch im Hinblick auf die Verbindungspreise geltend macht" (BGH, NJW 2004, 3183, 3185).
  • LG Augsburg, 24.04.2007 - 3 O 678/06

    Mobilfunkbetreiber obliegt Darlegungs- und Beweislast für das Herstellen einer

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere die Herstellung einer Verbindung, trägt grundsätzlich der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen ( BGH, NJW 2004, 3183).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere die Herstellung einer Verbindung, trägt grundsätzlich der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen ( BGH, [Urt. v. 24.06.2004 - III ZR 104/03,] NJW 2004, 3183).

  • AG Dachau, 12.08.2011 - 2 C 1423/10

    Mobilfunkvertrag: Anscheinsbeweis für die Zurechnung von Entgelten zum Anschluss

    Grundsätzlich trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Inanspruchnahme einer Leistung der Klägerin durch den Beklagten die Klägerin selbst (BGH, Urteil vom 24.06.2004, III ZR 104/03).
  • LG Mainz, 31.03.2020 - 11 HKO 15/17

    Schadensersatz Mobilfunkanbieter bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

    a) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Telekommunikationsdienst technisch fehlerfrei bis zur Übergabe erbracht wurde, trifft gemäß § 45 i Abs. 3 S. 1 TKG den Diensteanbieter (BGH, NJW 2004, 3183).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer Rentenversicherung

    Danach muss die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise herausgehoben sein, und zwar durch eine andere Farbe, größere Lettern oder Fettdruck (BGH NJW 2004, 3183, 3184).
  • LG Köln, 06.04.2005 - 9 S 392/04
  • OLG Schleswig, 19.04.2006 - 3 W 28/06

    Zahlungsklage aus einer Telefonrechnung: Beweislast des

  • OLG Frankfurt, 18.09.2013 - 7 U 120/13

    Ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung im Versicherungsvertrag

  • OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 7 U 205/12

    Rückforderung von Lebensversicherungsbeiträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG

  • LG Saarbrücken, 28.04.2009 - 9 O 312/08

    Vergütung für die Inanspruchnahme einer Mehrwertdienstenummer betreffend die

  • AG Berlin-Charlottenburg, 09.12.2005 - 234 C 40/05

    Löschung von Verbindungsdaten

  • AG Dieburg, 31.01.2006 - 20 C 303/05
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