Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1979 - III ZR 108/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,168
BGH, 15.02.1979 - III ZR 108/76 (https://dejure.org/1979,168)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1979 - III ZR 108/76 (https://dejure.org/1979,168)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1979 - III ZR 108/76 (https://dejure.org/1979,168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Anforderungen an die Aufsicht des Bundes über Kreditinstitute - Ermittlung des Zwecks und der rechtlichen Bestimmung eines Amtsgeschäfts

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Prüfungspflicht des Bundesaufsichtsamts für Kreditwesen ist auch Amtspflicht gegenüber Einlagegläubigern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 74, 144
  • NJW 1979, 1354
  • MDR 1979, 737
  • VersR 1979, 467
  • WM 1979, 482
  • DB 1979, 1222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Bei der Wahrnehmung der Bankenaufsicht nach § 6 Abs. 1 KWG hat der Senat verschiedenen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (in der damaligen Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreditwesengesetzes vom 24. März 1976, BGBl. I S. 725), die die Erfüllung von Verpflichtungen der Kreditinstitute gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte (§ 10 Abs. 1), die Gewährleistung einer ausreichenden Zahlungsbereitschaft (§ 11), das Verbot gewisser Kreditgeschäfte wegen ihrer Gefährlichkeit für die Einleger (§ 3 Nr. 1, 2), die Rücknahme der Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften (§ 35 Abs. 2 Nr. 4) und die Befugnis betreffen, nach § 46 einstweilige Maßnahmen zu treffen, wenn Gefahr für die Sicherheit der dem Kreditinstitut anvertrauten Vermögenswerte besteht, entnommen, mangels einer einschränkenden Zielsetzung des Gesetzes verfolge die Bankenaufsicht auch das Ziel, die Gläubiger des einzelnen Kreditinstituts vor Verlusten zu schützen (BGHZ 74, 144, 148 ff; 75, 120, 122 f).

    Der Bundesgerichtshof hat diese jahrelang fast unbestrittene Auffassung allerdings "mangels einer einschränkenden Zielsetzung des Gesetzes" in zwei Urteilen verworfen (BGHZ 74, 144; 75, 120), während das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus der Versicherungsaufsicht entschieden hat, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als Sachwalter der durch das Gesetz bestimmten öffentlichen Interessen handelt (BVerwGE 61, 59).

    Zwar bedeutet dies - in einem praktischen Sinn gesehen - keine Veränderung der sich aus Einzelbestimmungen ergebenden weiteren Ziele, insbesondere des Einlegerschutzes, auf den der Senat in seinem Urteil BGHZ 74, 144, 149 f hingewiesen hat.

    Letztlich beruhte die seinerzeitige Beurteilung der Drittgerichtetheit von Aufsichtspflichten des Bundesaufsichtsamtes durch den Senat - ebenso wie die im Ergebnis gegenteilige zur Versicherungsaufsicht (vgl. BGHZ 58, 96, 98 ff) - auf einer Auslegung einfach-rechtlicher Bestimmungen, für die kein hinreichender Anhalt bestanden hätte, wenn die für die Bankenaufsicht zentrale Norm des § 6 Abs. 1 KWG einen Hinweis auf die einschränkende Zielsetzung des Gesetzes (vgl. Senatsurteil BGHZ 74, 144, 149) enthalten hätte.

    Soweit der Senat in seinem bereits angeführten Urteil BGHZ 74, 144, 150, 152 auf die Zielsetzung der Gefahrenabwehr und die polizeiliche (ordnungsrechtliche) Funktion der Bankenaufsicht hingewiesen und auch hieraus den Drittschutz abgeleitet hat, erfordert Art. 3 Abs. 1 GG für den Bereich, der heute der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt, nicht notwendig dieselbe rechtliche Behandlung wie im allgemeinen Polizeirecht.

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 1 U 146/14

    Der Einsatz von umweltschädlichem Löschschaum

    b) Zu den - allgemeinen - drittschützenden Amtspflichten zählen u.a. die Pflicht zu rechtmäßigem Handeln (Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. BGH, Urt. v. 16.06.1977 - III ZR 179/75 [juris Tz. 40] und Tremml/Karger/Luber, Der Amtshaftungsprozess, 4. Aufl. 2013, Rn. 76) sowie die Pflichten zur fehlerfreien Ermessensausübung (vgl. BGH, Urt. v. 15.02.1979 - III ZR 108/76 [juris Tz. 27] und Tremml/Karger/Luber, Der Amtshaftungsprozess, 4. Aufl. 2013, Rn. 82 f.) und zu verhältnismäßigem Handeln (vgl. BGH, Urt. v. 08.02.1971 - III ZR 33/68 [juris Tz. 18] und Tremml/Karger/Luber, Der Amtshaftungsprozess, 4. Aufl. 2013, Rn. 84).

    (a) Ist die Art und Weise des hoheitlichen Tätigwerdens dem pflichtgemäßen Ermessen der - haftungsrechtlichen - Beamten anheimgegeben, so liegt eine Amtspflichtverletzung solange nicht vor, als deren Tätigkeit sich innerhalb der Grenzen fehlerfreien Ermessensgebrauchs hält (vgl. BGH, Urt. 15.02.1979 - III ZR 108/76 [juris Tz. 27]).

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 56/12

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern

    Das Fehlen einer banküblichen Besicherung des Rückzahlungsanspruchs bildet nunmehr ein ungeschriebenes, aus dem Gesetzeszweck folgendes Tatbestandsmerkmal des Einlagengeschäfts (vgl. BT-Drucks. 15/3641, S. 36; Senatsurteil vom 23. November 2010 - VI ZR 244/09, aaO Rn. 14; BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 108/76, BGHZ 74, 144, 159; OVG Berlin, Beschluss vom 11. Februar 1994 - 1 S 99.93, aaO; Brogl in Reischauer/Kleinhans, aaO Rn. 37 (Stand: März 2010); Schwennicke in Schwennicke/Auerbach, aaO Rn. 19; Schürmann in Schimansky/Bunte/Lwowski, aaO Rn. 6d; BaFin-Merkblatt - Hinweise zum Tatbestand des Einlagengeschäfts, aaO, 1e).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht