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   BGH, 24.06.1968 - III ZR 109/65   

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https://dejure.org/1968,3246
BGH, 24.06.1968 - III ZR 109/65 (https://dejure.org/1968,3246)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1968 - III ZR 109/65 (https://dejure.org/1968,3246)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1968 - III ZR 109/65 (https://dejure.org/1968,3246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BB 1968, 1219
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1961 - II ZR 190/59

    Verwaltung einer Gemeinschaft

    Auszug aus BGH, 24.06.1968 - III ZR 109/65
    Zu dem Vorbringen der Klägerin, der Vertrag vom 5. März 1953 sei wegen Formmangels, wegen Verstoßes gegen die guten Sitten und infolge Anfechtung nichtig, hat das Berufungsgericht - von seinem Standpunkt aus vertretbar - nicht Stellung genommen und keine Feststellungen getroffen, Ebensowenig hatte es Anlaß, zu der Frage Erörterungen anzustellen und Feststellungen zu treffen, ob die Klägerin die Aufgabe der Nutzungsrechte des Beklagten auch dann aus wichtigem Grunde, etwa wegen drohenden Verlustes des Anwesens, ganz oder teilweise fordern könnte, wenn diese nicht auf einem zeitlich begrenzten Treuhandverhältnis beruhen sollten (vgl. BGHZ 34, 367).
  • BGH, 14.05.2009 - V ZB 176/08

    Ausschluss der Anordnung der Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke der

    Dasselbe gilt nach § 731 Satz 2 BGB für die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts oder eine Vereinbarung zwischen Miterben, die Auseinandersetzung des Nachlasses zu unterlassen (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1968, III ZR 109/65, WM 1968, 1172, 1173 zu einer solchen Vereinbarung im Allgemeinen).
  • FG München, 18.05.2021 - 12 K 1506/20

    Feststellungsbescheid bei vermögensverwaltenden und personenidentischen

    Zwar erübrigt sich die Einstimmigkeit der Miterben, wenn - wie im Streitfall - die Verwaltung des Nachlasses in die Hand eines Testamentsvollstreckers (§ 2205 BGB) gelegt ist (Bayer in Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 2038 BGB Rz. 4), oder wenn die Miterben einstimmig einen Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft ernannt haben, der auch Miterbe sein kann (BGH-Urteil vom 24. Juni 1968 III ZR 109/65, BB 1968, 1219).
  • FG München, 25.08.2021 - 12 K 1506/20

    Stichwörter: 1. Erfüllen mehrere Personen den Tatbestand der Einkunftserzielung

    Zwar erübrigt sich die Einstimmigkeit der Miterben, wenn - wie im Streitfall - die Verwaltung des Nachlasses in die Hand eines Testamentsvollstreckers (§ 2205 BGB ) gelegt ist (Bayer in Erman, BGB , 16. Aufl. 2020, § 2038 BGB Rz. 4), oder wenn die Miterben einstimmig einen Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft ernannt haben, der auch Miterbe sein kann (BGH-Urteil vom 24. Juni 1968 III ZR 109/65, BB 1968, 1219 ).
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