Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1966 - III ZR 111/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,6881
BGH, 24.01.1966 - III ZR 111/64 (https://dejure.org/1966,6881)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1966 - III ZR 111/64 (https://dejure.org/1966,6881)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1966 - III ZR 111/64 (https://dejure.org/1966,6881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,6881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehler eines Berufungsgerichtes bei der Beurteilung eines Schadensausgleiches im Rahmen eines Verkehrsunfalles - Notwendigkeit einer Überprüfung des Parteienvortrages - Quotenvorrecht der Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.1957 - VI ZR 59/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1966 - III ZR 111/64
    Wenn sich auch feste Regeln nicht aufstellen lassen, wird doch in der Mehrzahl der Fälle die Betriebsgefahr eines schweren, mit größerer Geschwindigkeit fahrenden Lastkraftwagens höher einzuschätzen sein als die eines Motorrads, mögen bei diesem auch die Sturzgefahr und die ungeschützte Lage des Fahrers ins Gewicht fallen (vgl. hierzu BGH VersR 1957, 334; 779; 1961, 165; 447; OLG Neustadt VersR 1955, 682; Böhmer MDR 1962, 442; Floegel-Hartung, Straßenverkehrsrecht 14. Aufl. § 17 StVG Note 7, 8).
  • BGH, 17.09.1962 - III ZR 187/61

    Verkehrsunfall durch ausländischen Panzer

    Auszug aus BGH, 24.01.1966 - III ZR 111/64
    Die britischen Streitkräfte waren nicht an alle deutschen Verkehrsvorschriften gebunden (vgl. BGHZ 38, 21 [BGH 17.09.1962 - III ZR 187/61] ).
  • BGH, 27.04.1965 - VI ZR 124/64

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend

    Auszug aus BGH, 24.01.1966 - III ZR 111/64
    Insoweit ließ der Vortrag des Klägers aber vermuten, daß der Kläger bei seiner Schadensaufstellung von seinen Netto- und nicht von seinen Bruttobezügen ausgegangen war, und daß das pauschale Inrechnungstellen der Gesamtleistungen der Sozialversicherung die Möglichkeit einschloß, es sei der Grundsatz nicht beachtet worden, daß Ansprüche wegen entgangenem Arbeitsverdienst auf die Sozialversicherung nur insoweit übergehen, als sie daraus hergeleitet werden, daß Arbeitsverdienst gerade für den gleichen Zeitabschnitt entgangen ist, für den die nach ihrer Höhe wechselnden Leistungen der Sozialversicherung (z.B. Hausgeld, Krankengeld usw.) jeweils erbracht worden sind (vgl. dazu die neuere Rechtsprechung, insbesondere BGHZ 42, 76; 43, 378 [BGH 22.04.1965 - VII ZR 15/65] ; BGH Urt. v. 23. Juni 1965 III-ZR 185/62 = VersR 1965, 793; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 9. Aufl., Tz 1888).
  • BGH, 23.06.1965 - III ZR 185/62

    Bemessung des einem verletzten Arbeitnehmer zu ersetzenden Erwerbsschadens

    Auszug aus BGH, 24.01.1966 - III ZR 111/64
    Insoweit ließ der Vortrag des Klägers aber vermuten, daß der Kläger bei seiner Schadensaufstellung von seinen Netto- und nicht von seinen Bruttobezügen ausgegangen war, und daß das pauschale Inrechnungstellen der Gesamtleistungen der Sozialversicherung die Möglichkeit einschloß, es sei der Grundsatz nicht beachtet worden, daß Ansprüche wegen entgangenem Arbeitsverdienst auf die Sozialversicherung nur insoweit übergehen, als sie daraus hergeleitet werden, daß Arbeitsverdienst gerade für den gleichen Zeitabschnitt entgangen ist, für den die nach ihrer Höhe wechselnden Leistungen der Sozialversicherung (z.B. Hausgeld, Krankengeld usw.) jeweils erbracht worden sind (vgl. dazu die neuere Rechtsprechung, insbesondere BGHZ 42, 76; 43, 378 [BGH 22.04.1965 - VII ZR 15/65] ; BGH Urt. v. 23. Juni 1965 III-ZR 185/62 = VersR 1965, 793; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 9. Aufl., Tz 1888).
  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 81/63

    Verdienstausfall eines Beamten

    Auszug aus BGH, 24.01.1966 - III ZR 111/64
    Insoweit ließ der Vortrag des Klägers aber vermuten, daß der Kläger bei seiner Schadensaufstellung von seinen Netto- und nicht von seinen Bruttobezügen ausgegangen war, und daß das pauschale Inrechnungstellen der Gesamtleistungen der Sozialversicherung die Möglichkeit einschloß, es sei der Grundsatz nicht beachtet worden, daß Ansprüche wegen entgangenem Arbeitsverdienst auf die Sozialversicherung nur insoweit übergehen, als sie daraus hergeleitet werden, daß Arbeitsverdienst gerade für den gleichen Zeitabschnitt entgangen ist, für den die nach ihrer Höhe wechselnden Leistungen der Sozialversicherung (z.B. Hausgeld, Krankengeld usw.) jeweils erbracht worden sind (vgl. dazu die neuere Rechtsprechung, insbesondere BGHZ 42, 76; 43, 378 [BGH 22.04.1965 - VII ZR 15/65] ; BGH Urt. v. 23. Juni 1965 III-ZR 185/62 = VersR 1965, 793; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 9. Aufl., Tz 1888).
  • BGH, 22.04.1965 - VII ZR 15/65

    Haftung des Schiedsgutachters

    Auszug aus BGH, 24.01.1966 - III ZR 111/64
    Insoweit ließ der Vortrag des Klägers aber vermuten, daß der Kläger bei seiner Schadensaufstellung von seinen Netto- und nicht von seinen Bruttobezügen ausgegangen war, und daß das pauschale Inrechnungstellen der Gesamtleistungen der Sozialversicherung die Möglichkeit einschloß, es sei der Grundsatz nicht beachtet worden, daß Ansprüche wegen entgangenem Arbeitsverdienst auf die Sozialversicherung nur insoweit übergehen, als sie daraus hergeleitet werden, daß Arbeitsverdienst gerade für den gleichen Zeitabschnitt entgangen ist, für den die nach ihrer Höhe wechselnden Leistungen der Sozialversicherung (z.B. Hausgeld, Krankengeld usw.) jeweils erbracht worden sind (vgl. dazu die neuere Rechtsprechung, insbesondere BGHZ 42, 76; 43, 378 [BGH 22.04.1965 - VII ZR 15/65] ; BGH Urt. v. 23. Juni 1965 III-ZR 185/62 = VersR 1965, 793; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 9. Aufl., Tz 1888).
  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

    Zwar können - im Hinblick auf die Wucht des Zusammenstoßes und die Schwere der Unfallfolgen - für die Betriebsgefahr auch Fahrzeuggröße, Fahrzeugart oder Gewicht des Fahrzeugs maßgebend sein mit der Folge, dass die Betriebsgefahr der größeren Masse in der Regel größer ist (vgl. Senat, Urteil vom 10. März 1964 - VI ZR 43/63, VersR 1964, 633, 634; BGH, Urteil vom 24. Januar 1966 - III ZR 111/64, VersR 1966, 521, 522; König, aaO, § 17 StVG Rn. 6).
  • BGH, 18.10.1984 - III ZR 116/83

    Voraussetzungen, unter denen bei der Bemessung der Entschädigung gemäß § 23 Abs.

    Das hat das Berufungsgericht als einen nicht nur vom Zeugen D., sondern allgemein vom gesunden Grundstückswert berücksichtigten wertbildenden Umstand ansehen dürfen (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Juni 1964 - III ZR 111/64 = VersR 1966, 521).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht