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   BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97   

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BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97 (https://dejure.org/1998,1761)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1998 - III ZR 111/97 (https://dejure.org/1998,1761)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1998 - III ZR 111/97 (https://dejure.org/1998,1761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschulden bei sorgfältiger und ausschöpfender Betrachtung des Sachverhalts durch einen Beamten - Einsicht eines Rechtskundigen gegenüber einem Kollegialorgan - Duldung einer Maßnahme bei deren Rechtmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34 Abs. 1
    Annahme des Verschuldens an einer Amtspflichtverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2909 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 878
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.10.1997 - III ZR 23/96

    Verschulden der Staatsanwaltschaft bei der Annahme dringenden Tatverdachts

    Auszug aus BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97
    Nachdem das Berufungsgericht nämlich bereits den objektiven Tatbestand einer Amtspflichtverletzung verneint hat, ist die "Kollegialgerichts-Richtlinie" anwendbar, die besagt, daß einen Beamten in der Regel kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl. zu dieser Richtlinie zuletzt: Senatsurteil vom 16. Oktober 1997 - III ZR 23/96 = NJW 1998, 751, 752 m.w.N.).

    Eine weitere Ausnahme kann geboten sein, wenn das Kollegialgericht die Tätigkeit lediglich anhand eines gegenüber der eigenen Prüfungspflicht des Beamten reduzierten Prüfungsmaßstabs gebilligt hat (Senatsurteil vom 16. Oktober 1997 aaO).

  • BGH, 19.01.1989 - III ZR 243/87

    Privatdetektiv - § 839 BGB, Durchsuchungsanordnung, polizeiliche Empfehlung,

    Auszug aus BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97
    Der Senat hat daher Ausnahmen von dieser allgemeinen Richtlinie in solchen Fällen zugelassen, in denen die Annahme des Kollegialgerichts, die Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruhte, etwa deshalb, weil das Gericht sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder weil es infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist oder den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (vgl. die in BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 7, 9, 11, 13, 14, 21 und 24 abgedruckten Senatsentscheidungen).
  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90

    Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines

    Auszug aus BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97
    Der Senat hat daher Ausnahmen von dieser allgemeinen Richtlinie in solchen Fällen zugelassen, in denen die Annahme des Kollegialgerichts, die Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruhte, etwa deshalb, weil das Gericht sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder weil es infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist oder den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (vgl. die in BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 7, 9, 11, 13, 14, 21 und 24 abgedruckten Senatsentscheidungen).
  • BGH, 15.06.1989 - III ZR 96/88

    Nichtbearbeitung von Baugesuchen: Amtshaftung?

    Auszug aus BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97
    Der Senat hat daher Ausnahmen von dieser allgemeinen Richtlinie in solchen Fällen zugelassen, in denen die Annahme des Kollegialgerichts, die Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruhte, etwa deshalb, weil das Gericht sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder weil es infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist oder den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (vgl. die in BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 7, 9, 11, 13, 14, 21 und 24 abgedruckten Senatsentscheidungen).
  • BGH, 25.05.1959 - III ZR 39/58

    Steuerarrest. Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97
    In der Senatsrechtsprechung ist nämlich seit langem anerkannt, daß - hier unterstellt - rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen, auch solche zur Durchsetzung von Steuerforderungen, keine Entschädigungsansprüche wegen enteignungsgleichen Eingriffs begründen können, weil hier das Schadensbild und seine Ausgleichung nicht von einem zu Unrecht abverlangten "Sonderopfer im Interesse des Allgemeinwohls" geprägt wird (Senatsurteile BGHZ 30, 123 und 32, 240; Senatsbeschluß vom 28. Juni 1984 - III ZR 89/83 = WM 1984, 1240; Senatsurteil vom 3. Oktober 1985 - III ZR 28/84 = WM 1986, 204, 207; insoweit in NJW 1986, 2952 nicht abgedruckt; vgl. auch Schwager/Krohn, Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Enteignungsrecht, WM 1991, 33, 46).
  • BGH, 28.04.1960 - III ZR 22/59

    Fehlerhafte Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97
    In der Senatsrechtsprechung ist nämlich seit langem anerkannt, daß - hier unterstellt - rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen, auch solche zur Durchsetzung von Steuerforderungen, keine Entschädigungsansprüche wegen enteignungsgleichen Eingriffs begründen können, weil hier das Schadensbild und seine Ausgleichung nicht von einem zu Unrecht abverlangten "Sonderopfer im Interesse des Allgemeinwohls" geprägt wird (Senatsurteile BGHZ 30, 123 und 32, 240; Senatsbeschluß vom 28. Juni 1984 - III ZR 89/83 = WM 1984, 1240; Senatsurteil vom 3. Oktober 1985 - III ZR 28/84 = WM 1986, 204, 207; insoweit in NJW 1986, 2952 nicht abgedruckt; vgl. auch Schwager/Krohn, Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Enteignungsrecht, WM 1991, 33, 46).
  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 28/84

    Amtspflicht der Finanzbehörden bei Anordnung und Vollzug eines dinglichen

    Auszug aus BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97
    In der Senatsrechtsprechung ist nämlich seit langem anerkannt, daß - hier unterstellt - rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen, auch solche zur Durchsetzung von Steuerforderungen, keine Entschädigungsansprüche wegen enteignungsgleichen Eingriffs begründen können, weil hier das Schadensbild und seine Ausgleichung nicht von einem zu Unrecht abverlangten "Sonderopfer im Interesse des Allgemeinwohls" geprägt wird (Senatsurteile BGHZ 30, 123 und 32, 240; Senatsbeschluß vom 28. Juni 1984 - III ZR 89/83 = WM 1984, 1240; Senatsurteil vom 3. Oktober 1985 - III ZR 28/84 = WM 1986, 204, 207; insoweit in NJW 1986, 2952 nicht abgedruckt; vgl. auch Schwager/Krohn, Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Enteignungsrecht, WM 1991, 33, 46).
  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97
    Der Senat hat daher Ausnahmen von dieser allgemeinen Richtlinie in solchen Fällen zugelassen, in denen die Annahme des Kollegialgerichts, die Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruhte, etwa deshalb, weil das Gericht sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder weil es infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist oder den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (vgl. die in BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 7, 9, 11, 13, 14, 21 und 24 abgedruckten Senatsentscheidungen).
  • BGH, 21.10.1993 - III ZR 68/92

    Inhalt und Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde als Schulträger

    Auszug aus BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97
    Der Senat hat daher Ausnahmen von dieser allgemeinen Richtlinie in solchen Fällen zugelassen, in denen die Annahme des Kollegialgerichts, die Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruhte, etwa deshalb, weil das Gericht sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder weil es infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist oder den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (vgl. die in BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 7, 9, 11, 13, 14, 21 und 24 abgedruckten Senatsentscheidungen).
  • BGH, 29.03.1990 - III ZR 160/88

    Schmerzensgeld aus Amtspflichtsverletzung, Freiheitsentziehung durch Einweisung

    Auszug aus BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97
    Der Senat hat daher Ausnahmen von dieser allgemeinen Richtlinie in solchen Fällen zugelassen, in denen die Annahme des Kollegialgerichts, die Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruhte, etwa deshalb, weil das Gericht sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder weil es infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist oder den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (vgl. die in BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 7, 9, 11, 13, 14, 21 und 24 abgedruckten Senatsentscheidungen).
  • BGH, 26.11.1987 - III ZR 260/86

    Voraussetzungen für einen Amtshaftungsanspruch - Verschulden eines Beamten bei

  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 89/83

    Kollegialgericht - Beamter - Amtspflichtverletzung - Rechtmäßigkeit -

  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10

    Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses

    Ob und in welchem Umfang dieser Grundsatz auch für die richterliche Tätigkeit gilt (so Senat, Urteil vom 29. Mai 1958 - III ZR 38/57, BGHZ 27, 338, 346; Beschluss vom 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, NJW-RR 1992, 919 f; jeweils amtsrichterliche Tätigkeiten betreffend), kann genauso dahinstehen wie die Frage, ob die Auffassung des Berufungsgerichts, die Bewertung des Landgerichts sei bereits deshalb ohne Bedeutung, weil sie auf einer unzureichenden Beurteilungsgrundlage beruhe und insoweit nicht sorgfältig erfolgt sei (zu dieser Einschränkung der Richtlinie vgl. nur Senat, Urteile vom 19. Januar 1989 - III ZR 243/87, NJW 1989, 1924, 1926; vom 2. April 1998 - III ZR 111/97, NVwZ 1998, 878; und 18. November 2004 - III ZR 347/03, VersR 2005, 1582, 1583), rechtsfehlerfrei ist.
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entfällt ein Verschulden des Beamten, wenn ein Kollegialgericht dessen Rechtsansicht bestätigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1978 - III ZR 77/76 - BGHZ 73, 161 ; 97, 97 ; BGH, Urteil vom 2. April 1998 - III ZR 111/97 - NVwZ 1998, 878; ebenso BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - BayVBl 1998, 668 = JZ 1999, 89).
  • BGH, 09.07.2020 - III ZR 245/18

    Anwendbarkeit der ein Verschulden des Amtsträgers ausschließenden

    Die - ein Verschulden des Amtsträgers ausschließende - Kollegialgerichts-Richtlinie ist auch anwendbar, wenn im Amtshaftungsprozess das mit drei Berufsrichtern besetzte Landgericht erstinstanzlich eine Amtshandlung als rechtmäßig ansieht (Fortführung von Senat, Urteile vom 4. November 2010 - III ZR 32/10, BGHZ 187, 286; vom 18. November 2004 - III ZR 347/03, NVwZ-RR 2005, 152; vom 13. Juli 2000 - III ZR 131/99, NVwZ-RR 2000, 744; vom 18. Juni 1998 - III ZR 100/97, NVwZ 1998, 1329 und vom 2. April 1998 - III ZR 111/97, NVwZ 1998, 878).

    Diese sogenannte Kollegialgerichts-Richtlinie beruht auf der Erwägung, dass von einem Beamten eine bessere Rechtseinsicht als von einem mit mehreren Rechtskundigen besetzten Kollegialgericht regelmäßig nicht erwartet und verlangt werden kann (zB Senat, Urteile vom 4. November 2010 - III ZR 32/10, BGHZ 187, 286 Rn. 36 f; vom 18. November 2004 - III ZR 347/03, NVwZ-RR 2005, 152, 153; vom 13. Juli 2000 - III ZR 131/99, NVwZ-RR 2000, 744; vom 18. Juni 1998 - III ZR 100/97, NVwZ 1998, 1329, 1330 und vom 2. April 1998 - III ZR 111/97, NVwZ 1998, 878; BeckOGK/Dörr, BGB, § 839 Rn. 465 ff [15.04.2020]; jew. mwN).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist, wenn es den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat, etwa für die Beurteilung des Falles wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat, wenn es sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer rechtlich oder sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder eine gesetzliche Bestimmung "handgreiflich falsch" ausgelegt hat (Senat, Urteile vom 21. Februar 2019 - III ZR 115/18, NJW 2019, 1374 Rn. 20; vom 18. November 2004 aaO; vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265, 1266; vom 13. Juli 2000 aaO; vom 2. April 1998 aaO; vom 21. Oktober 1993 - III ZR 68/92, NVwZ 1994, 825, 826 und vom 20. Februar 1992 - III ZR 188/90, BGHZ 117, 240, 250; BeckOGK/Dörr aaO).

  • BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02

    Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften

    Er gilt jedenfalls dann nicht, wenn die Beurteilung des Kollegialgerichts auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Grundlage beruht, etwa weil das Gericht den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (BGH, Urteil vom 2. April 1998 - III ZR 111/97, BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Verschulden 32, m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 72/03

    Belehrungspflichten des Notars bei isolierter Beurkundung der Vertragsannahme

    Diese Richtlinie ist aber dann nicht anzuwenden, wenn die Annahme des Kollegialgerichts, die Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruhte, etwa deshalb, weil das Gericht den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (Senatsurteile vom 13. Juli 2000 - III ZR 131/99 - WM 2000, 2016, 2017 und vom 2. April 1998 - III ZR 111/97 - NVwZ 1998, 878).
  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

    Darüber hinaus ist die sog. Kollegialgerichtsrichtlinie zu beachten, wonach ein Verschulden des Amtsträgers in der Regel - abgesehen von hier, wie noch ausgeführt wird, nicht einschlägigen Ausnahmekonstellationen - ausscheidet, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung (unrichtigerweise) bejaht hat (BGH, NJW 1998, 751, 752 m.w.N.; BGH, Urteil vom 02.04.1998, III ZR 111/97, zitiert nach juris Rn. 12, 13; OLG München, Beschluss vom 07.03.2007, 1 U 1585/07, zitiert nach juris Rn. 9; Paland/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 839 Rn. 53 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

    Sowohl vom Bundesverwaltungsgericht als auch von den für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichten wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. Kollegialgerichts-Richtlinie, vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1998 - III ZR 111/97 -, NVwZ 1998, 878 f.; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 C 4.97 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113, m .w. Nachw.; Urteil vom 3. Juni 2003 - 5 C 50.02 -, NVwZ 2004, 104 f.; Beschluss vom 3. Mai 2004 - 6 B 17.04 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 139; OVG Saarland, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 Q 3/05 -, zitiert nach juris).

    Gründe für eine Ausnahme von der Kollegialgerichts-Richtlinie sind nicht gegeben (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2004, a.a.O.; BGH, Urteil vom 2. April 1998, a.a.O.; BGH, Urteil vom 16. Januar 1997 - III ZR 117/95 -, BGHZ 134, 268 ff.).

  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 22 ZB 14.1261

    Auswahlverfahren für die Beschickung eines Jahrmarkts

    Anhaltspunkte für das Vorliegen einer jener Ausnahmefallgestaltungen, in denen die "Kollegialgerichtsrichtlinie" nicht eingreift (vgl. dazu z.B. BGH, U.v. 2.4.1998 - III ZR 111/97 - NVwZ 1998, 878), sind ebenso wenig ersichtlich wie dafür, dass der Klägerin zu 1) ein verschuldensunabhängiger Ersatzanspruch gegen die Beklagte zustehen könnte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 7 B 28.05

    Nachweis des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht als

    Sowohl vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteile vom 3. Juni 2003 und 22. Januar 1998, a.a.O.) als insbesondere auch von den für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichten (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 18. November 2004, NVwZ-RR 2005, 152, und vom 2. April 1998, NVwZ 1998, 878) wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden treffe, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie").

    Eine weitere Ausnahme kann geboten sein, wenn das Kollegialgericht die Tätigkeit lediglich anhand eines gegenüber der eigenen Prüfungspflicht des Beamten reduzierten Prüfungsmaßstabs gebilligt hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1998, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03

    Keine Windkraftanlagen neben Segelflugplatz

    Zweifelhaft ist insoweit bereits das Feststellungsinteresse: Aus einer präjudiziellen Wirkung im Hinblick auf eine vorgesehene Amtshaftungsklage (§ 839 BGB) kann es sich schon deshalb nicht ergeben, weil mit Blick auf das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts ein Verschulden der für den Beklagten handelnden Amtswalter fehlen dürfte (zur sog. Kollegialgerichtsregel s. BGH, Urteil vom 2. April 1998, NVwZ 1998, 878 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2017 - 2 LB 750/17

    Syrien; Wehrdienst

  • KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21

    Amtspflichtverletzung bei Äußerungen in Pressekonferenz wegen Verdachts auf

  • VGH Bayern, 21.12.2012 - 2 N 10.230

    Normenkontrollantrag; Veränderungssperre

  • LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12

    Verbotener Verkauf in Hörgerätebranche: Dänen verklagen Kartellamt

  • BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99

    Pflicht des Amtsarztes bei Anhaltspunkten für einen Impfschaden

  • BGH, 18.06.1998 - III ZR 100/97

    Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen rechtswidriger Ablehnung eines

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 159/01

    Amtspflichten des Pflanzenschutzdienstes gegenüber den Inhabern von

  • BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 3/19

    Auswahl eines Bewerbers für die Besetzung einer Notarstelle im Wege der

  • OLG Köln, 09.08.2007 - 7 U 147/06

    Vereinbarkeit der deutschen Pfanderhebungspflicht und Rücknahmepflicht mit

  • BGH, 13.07.2000 - III ZR 131/99

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vertriebsverbot für Traubenkernöl

  • BGH, 15.10.1998 - III ZR 10/98

    Amtspflichten der Jagdbehörde bei der Gliederung von Jagdflächen

  • VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09

    Zuteilung von Aktien-Skontren

  • VGH Bayern, 30.09.2014 - 11 ZB 14.856

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; beabsichtigter

  • VGH Bayern, 20.12.2012 - 2 B 12.1977

    Fortsetzungsfeststellungsklage; faktisches Gewerbegebiet, Entertainment-Center;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 12 B 39.09

    Emissionshandelsrecht; Grubengasprojekte; Anerkennung als Gemeinsame

  • OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04

    Genehmigung eines langfristigen Mietvertrages im Umlegungsverfahren mit

  • VGH Bayern, 19.12.2019 - 1 N 17.1236

    Normenkontrolle gegen außer-Kraft-getretene Veränderungssperren

  • OLG Hamm, 08.03.2013 - 11 U 71/11

    Amtshaftung wegen der Erwirkung und des Vollzuges eines Durchsuchungsbeschlusses

  • OVG Thüringen, 26.01.2022 - 1 N 247/19

    Wirksamkeit von Veränderungssperren

  • OLG München, 26.06.2012 - 1 U 1409/11

    Amtshaftung bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes: Pfändung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2000 - 20 A 1774/99

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche des KrW-/AbfG bzw. des BBodSchG bei Deponien;

  • OLG Hamm, 03.08.2012 - 11 W 25/12

    Amtshaftungsansprüche wegen der Untersagung des Betriebes einer Wettannahmestelle

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1999 - 2 A 12143/98

    Gleichbehandlung bei Schwerbehinderung - Schadensersatzanspruch wegen

  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 22 ZB 14.2797

    Nach dem Titel IV der Gewerbeordnung festgesetzter Jahrmarkt

  • OLG Brandenburg, 19.01.2021 - 2 U 80/20
  • VGH Bayern, 04.05.2010 - 7 B 09.2566

    Widerruf einer Prüferbestellung; Feststellungsinteresse nach Erledigung;

  • OLG Celle, 08.02.2005 - 16 U 154/04

    Amtshaftungsansprüche des Betreibers einer privaten Ergänzungsschule wegen

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2004 - 2 LB 136/03

    Selbstverwaltungsaufgabe, Aufgabenübertragung, Anschlussbeitrag, Schadensersatz,

  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 2 ZB 12.368

    Antrag auf Zulassung der Berufung; fehlende Darlegung;

  • VGH Bayern, 17.02.2014 - 2 ZB 11.1775

    Antrag auf Zulassung der Berufung; fehlende Darlegung;

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