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   BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74   

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https://dejure.org/1976,2272
BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74 (https://dejure.org/1976,2272)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1976 - III ZR 112/74 (https://dejure.org/1976,2272)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1976 - III ZR 112/74 (https://dejure.org/1976,2272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung für Mitglieder von Schiedsgerichtsverfahren - Gestaltungsformen solcher Festsetzungen - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Schiedsgerichtsspruchs - Bedeutung der Datumsabfassung bei einem Schiedsspruch - Veranlassungsmöglichkeiten von Zustellung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 383
  • WM 1977, 319
  • DB 1977, 1502
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 132/73

    Aufrechnungsverbot in AGB im Konkursfall

    Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74
    Wenn und solange der Ingenieur zahlungsfähig ist, können sie trotz des Aufrechnungsverbots erwarten, ihre etwaigen Gegenforderungen durchzusetzen, insbesondere auch solche, die auf Vertragsverstöße des Ingenieurs zurückgehen (vgl. dazu BGH in WM 1975, 134).
  • BGH, 08.01.1976 - III ZR 146/73

    Aufrechnung gegenüber einem neuen Gläubiger (Zessionar) - Fälligwerden der

    Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74
    Unter diesen Umständen kann es offen bleiben, wann die Kostenerstattungsforderung der Klägerin erfüllbar und damit eine vom Beklagten erklärte Aufrechnung unter diesem Gesichtspunkt erstmals möglich wurde (vgl. für eine Aufrechnung gegen eine solche Forderung vor dem staatlichen Gericht, Senatsurteil in WM 1976, 460).
  • BGH, 06.03.1975 - III ZR 137/72

    Anforderungen an die Auslegung einer Individualvereinbarung - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74
    Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist das Aufrechnungsverbot daher dahin auszulegen, was wegen der räumlichen Verbreitung der GOI als Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Revisionsrechtszug möglich ist (§ 549 ZPO), daß es zurücktreten soll, wenn sonst wegen eines Vermögensverfalls des Ingenieurs die Durchsetzung einer mit seiner Forderung zusammenhängenden Gegenforderung des Auftraggebers vereitelt würde (Senatsurteil in WM 1975, 614, 616).
  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74
    Durch § 767 Abs. 2 ZPO wird dem Schuldner auch im schiedsrichterlichen Verfahren die Aufrechnung mit einer Forderung, die schon vor dem Zeitpunkt entstanden und fällig geworden ist, in dem sie spätestens hätte geltend gemacht werden können, selbst dann verwehrt, wenn er zu diesem Zeitpunkt das Bestehen der Forderung nicht gekannt hat (BGHZ 34, 274; vgl. auch BGHZ 38, 259).
  • BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53

    Schutz von Modeneuheiten

    Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74
    Da das Berufungsgericht von einer eigenen Auslegung abgesehen und lediglich an das Vorbringen des Beklagten angeknüpft hat, ist die Auslegung der inhaltlich feststehenden Stundungsabrede im Revisionsrechtszug nachzuholen (BGHZ 16, 4, 11; 32, 60, 63).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74
    Denn bei dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung handelt es sich um eine Prozeßhandlung (BGHZ 4, 328, 334; Stein/Jonas/Grunsky a.a.O. § 549 III B 4 e).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74
    Da das Berufungsgericht von einer eigenen Auslegung abgesehen und lediglich an das Vorbringen des Beklagten angeknüpft hat, ist die Auslegung der inhaltlich feststehenden Stundungsabrede im Revisionsrechtszug nachzuholen (BGHZ 16, 4, 11; 32, 60, 63).
  • BGH, 22.11.1962 - VII ZR 55/61

    Aufrechnung gegen ausländischen Schiedsspruch

    Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74
    Durch § 767 Abs. 2 ZPO wird dem Schuldner auch im schiedsrichterlichen Verfahren die Aufrechnung mit einer Forderung, die schon vor dem Zeitpunkt entstanden und fällig geworden ist, in dem sie spätestens hätte geltend gemacht werden können, selbst dann verwehrt, wenn er zu diesem Zeitpunkt das Bestehen der Forderung nicht gekannt hat (BGHZ 34, 274; vgl. auch BGHZ 38, 259).
  • BGH, 11.01.1968 - III ZR 65/66

    Enteignung von Grundeigentum - Bemessung einer Grundstücksfläche - Forderung von

    Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74
    Die rechtliche Nachprüfung der getroffenen Bestimmung muß sich daher darauf erstrecken, ob das Schiedsgericht die ihm damit gesetzten objektiven Maßstäbe beachtet hat (Palandt/Heinrichs, BGB 35. Aufl. § 315 Anm. 2; vgl. auch das Senatsurteil in WM 1968, 581, 583).
  • RG, 08.11.1904 - VII 172/04

    Schiedsrichterliches Verfahren; Kosten eines schiedsrichterlichen Verfahrens

    Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74
    Schließlich hängt die Kostenerstattung in solchen Verfahren nicht selten vom Inhalt des Schiedsvertrages ab, dessen dazu notwendige Auslegung nicht zu dem Kostenfestsetzungsverfahren paßt, das auf eine Abrechnung ohne weiteres berechenbarer Forderungen zugeschnitten ist (RGZ 59, 149, 150; OLG Koblenz NJW 1969, 1540; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 103 A II b 2).
  • BGH, 28.03.2012 - III ZB 63/10

    streitwertabhängige Schiedsrichtervergütung

    Seine Verletzung führt zur Aufhebung des Schiedsspruchs, wobei im vorliegenden Fall dahinstehen kann, ob der Schiedsspruch insoweit auf einem unzulässigen Verfahren beruht (vgl. etwa Senatsurteil vom 7. März 1985, aaO zu § 1041 Abs. 1 Nr. 1 ZPO a.F.; Beschluss vom 15. Juli 1999 - III ZB 21/98, BGHZ 142, 204, 206 zu § 1059 Abs. 2 Nr. 1 ZPO n.F.) oder gegen den verfahrensrechtlichen ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO n.F.) verstößt (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1976 - III ZR 112/74, WM 1977, 319, 320 zu § 1041 Abs. 1 Nr. 2 ZPO a.F.; siehe auch Senatsurteil vom 15. Mai 1986 - III ZR 192/84, BGHZ 98, 70, 72 zum deutschen ordre-public nach Art. V 2 Buchst. b UNÜ, vgl. auch MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1036 Rn. 8 f; Musielak/Voit, ZPO, 8. Aufl., § 1036 Rn. 4; Zöller-Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 1035, Rn. 3, § 1036 Rn. 4).

    c) Nach der - noch zum alten Schiedsverfahrensrecht ergangenen - Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 25. November 1976 - III ZR 112/74, WM 1977, 319; in Bezug genommen im Senatsurteil vom 7. März 1985 - III ZR 169/83, BGHZ 94, 92, 95 f) ist es den Schiedsrichtern darüber hinaus untersagt, ihre (streitwertabhängige) Vergütung mittelbar über die Festsetzung des Streitwerts für das Schiedsverfahren zu bestimmen, sodass auch ein auf der unzulässigen Streitwertfestsetzung beruhender Schiedsspruch über die betragsmäßige Kostenerstattung zwischen den Parteien nicht in Betracht kommt.

    Die Vergütung als Teil der Verfahrenskosten kann nur dann in einem Schiedsspruch ziffernmäßig festgesetzt werden, wenn ihre Höhe - z.B. weil sich das Honorar nach dem Streitwert richtet und eine bezifferte Schiedsklage erhoben worden ist oder weil die Parteien mit den Schiedsrichtern ein festes Honorar vereinbart haben oder weil Einvernehmen über den Streitwert besteht - feststeht und der dafür benötigte Betrag bereits vorschussweise eingezahlt worden ist (Senatsurteil vom 25. November 1976, aaO S. 320; siehe zum Streitstand auch die Nachweise bei Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 1886 ff; MünchKommZPO/Münch, aaO, § 1057 Rn. 3 ff; Wolff, SchiedsVZ 2006, 131 ff).

  • KG, 12.08.2010 - 20 Sch 2/10

    Schiedsverfahren: Kostengrundentscheidung und Streitwertfestsetzung durch das

    Eine Streitwertfestsetzung durch das Schiedsgericht verstößt nicht gegen das Verbot des Richtens in eigener Sache (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25. November 1976, III ZR 112/74)(Rn.11).

    Soweit der Antragsteller zur Begründung seiner Ansicht Bezug nimmt auf das Urteil des III. Zivilsenats des BGH vom 25.11.197 (III ZR 112/74, WM 1977, 319, zit. nach juris), ist ihm zuzugeben, dass der Entscheidungsleitsatz nahelegt, der BGH habe eine Streitwertfestsetzung durch das Schiedsgericht untersagt.

  • BGH, 18.01.1990 - III ZR 269/88

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Mitwirkung eines juristischen

    Das macht es entbehrlich, der Frage nachzugehen, ob eine einseitige Aufrechnungserklärung der Antragsgegnerin in dem hiesigen Verfahren hätte berücksichtigt werden dürfen, da die Aufrechnung möglicherweise schon vor dem Schiedsgericht hätte geltend gemacht werden können (vgl. BGHZ 38, 259, 263 ff = NJW 1963, 538 [BGH 22.11.1962 - VII ZR 55/61]; BGH Urteil vom 7. Januar 1965 VII ZR 241/63 = NJW 1965, 1138 f; Senatsurteil vom 25. November 1976 - III ZR 112/74 = WM 1977, 319, 321; OLG Hamburg RIW 1975, 645).
  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 169/83

    Schiedsgerichtliche Tätigkeit in eigener Sache

    Schiedsrichter dürfen die ihnen nach dem Schiedsrichtervertrag zustehende Vergütung grundsätzlich weder unmittelbar noch mittelbar selbst festsetzen, noch darüber im Schiedsspruch entscheiden (Senatsurteil v. 25. November 1976 - III ZR 112/74 = LM Nr. 11 zu § ZPO § 1041 Abs. 1 Nr. 2 = WM 1977, 319, 320; Schlosser aaO § 1042 Rn. 27 und Fn. 87; Albers aaO Anhang § 1028 Anm. 3 A; Habscheid KTS 1972, 212, 213; Habscheid/Calavros KTS 1979, 1, 7; Breetzke NJW 1971, 2080).
  • BayObLG, 09.01.2024 - 102 Sch 179/23

    Vollstreckbarerklärung eines Kostenschiedsspruchs

    Die widersprüchliche Angabe des Datums macht den Schiedsspruch nach dieser Ansicht nicht unwirksam (Geimer in Zöller, ZPO, § 1054 Rn. 9; Voit in Musielak/Voit, ZPO, § 1054 Rn. 7; vgl. auch BGH, Urt. v. 25. November 1976, III ZR 112/74, WM 1977, 319 [juris Rn. 10 und Rn. 21] noch zu § 1039 Abs. 1 ZPO in der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung).
  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 4/80

    Schiedsvertrag - Richtigkeit der Schiedsentscheidung - Anfechtung - Wille der

    Danach muß der Schiedsspruch unter Angabe des Tages der Abfassung von den Schiedsrichtern unterschrieben, den Parteien in einer von den Schiedsrichtern unterzeichneten Ausfertigung zugestellt und unter Beifügung der Zustellungsurkunde auf der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts niedergelegt werden (Senatsurteile vom 25. November 1976 - III ZR 112/74 = WM 1977, 319 und vom 11. Oktober 1979 - III ZR 25/77 = MDR 1980, 210; Stein/Jonas/Schlosser ZPO 20. Aufl. § 1039 Rdn. 4 m.w.Nachw.).
  • OLG München, 11.08.2016 - 34 Sch 17/16

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs bei Verstoß gegen das

    Mag auch der Schiedsspruch insoweit ein Richten in eigener Angelegenheit und somit einen Verstoß gegen den materiellen ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO) beinhalten (vgl. BGH WM 1977, 319/320 f.; siehe auch BGHZ 193, 38 Rn. 6; Zöller/Geimer § 1057 Rn. 4; Übersicht bei Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis 3. Aufl. Rn. 1886 ff.), so "infiziert" der unzulässige Teil nicht die Anordnung der Kostenerstattung im Übrigen.
  • LG Mönchengladbach, 14.07.2006 - 2 O 134/05

    Wie berechnet sich die Vergütung eines Schiedsrichters ohne ausdrückliche

    Insoweit ist ohne Bedeutung, dass ein Schiedsgericht die Vergütung seiner Mitglieder weder unmittelbar noch mittelbar durch eine Entscheidung über den Streitwert des Schiedsgerichtsverfahrens festsetzen kann (vgl. BGH, DB 1977, 1502, 1503) und damit die in dem Beschluss vom 22. März 2005 getroffene Streitwertfestsetzung unwirksam ist.
  • BGH, 31.01.1980 - III ZR 83/78

    Teilweise Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs - Bestimmtheit eines

    Er kann sie weder nach § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen ändern, weil die Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens nicht zu den Prozeßkosten des Vollstreckbarkeitsverfahrens gehören (Senatsurteil vom 25. November 1976 - III ZR 112/74 = LM ZPO § 1041 Abs. 1 Nr. 2; Schlosser a.a.O. § 1042 VIII), noch kann er aufgrund der Revision des Beklagten über die Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens entscheiden.
  • BGH, 29.09.1983 - III ZR 31/83

    Bestimmung des für die Berechnung der Gebühren für die Vertretung eines Beklagten

    Ohne eine Ermächtigung seitens der Parteien war das Schiedsgericht zur einseitigen Festsetzung des Streitwerts nicht befugt (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1976 - III ZR 112/74 = JZ 1977, 185; Schwytz, BB 1974, 673, 676).
  • AG Stuttgart, 08.04.2008 - 18 C 7402/07

    Anwendung des § 182 InsO auf ein Schiedsgerichtsverfahren i.R.d. Festsetzung des

  • KG, 02.12.1997 - 1 W 6055/96
  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 170/83
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