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   BGH, 09.10.1961 - III ZR 118/60   

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https://dejure.org/1961,584
BGH, 09.10.1961 - III ZR 118/60 (https://dejure.org/1961,584)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1961 - III ZR 118/60 (https://dejure.org/1961,584)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1961 - III ZR 118/60 (https://dejure.org/1961,584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 36, 38
  • NJW 1962, 45
  • MDR 1962, 37
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Da diese Klärung durch den "allgemeinen" Feststellungsausspruch keineswegs erreicht werden konnte, hatte der Kläger an seinem zusätzlichen Antrag ein eigenes rechtliches Interesse (vgl. dazu auch die Überlegungen in BGHZ 36, 38, 40).
  • OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 7 U 146/10

    Kreditfinanzierte Lebensversicherung im Rahmen des Anlagemodells "EuroPlan":

    Seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist eine Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn der Tatrichter die Klage für prozessökonomisch erachtet (RGZ 129, 31 ff. 34 f.; RGZ 152, 193 ff., 196 ff.; BGHZ 2, 250 ff.; BGHZ 36, 38 ff.).

    In solchen Fällen bestehen sei jeher und in ständiger Rechtsprechung keine prozessualen Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Feststellungsverfahrens (RGZ 129, 31 ff., 34 f.; RGZ 152, 193 ff., 196 ff.; BGHZ 2, 250 ff.; BGHZ 36, 38 ff.).

  • OLG Stuttgart, 14.01.2020 - 10 U 225/19

    Tod des Ehegatten bei einem Verkehrsunfall: Berücksichtigung des

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung (BGHZ 36, 38) die Erhebung einer Feststellungsklage trotz möglicher Abänderungsklage bejaht, allerdings bezog sich diese Entscheidung auf eine Sonderkonstellation und der Bundesgerichtshof hat in den dort ausgeführten Gründen auch ausdrücklich mit den Besonderheiten des dortigen Einzelfalls argumentiert (BGHZ 36, 38, Rn. 6 zitiert nach juris).
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