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BGH, 04.02.1960 - III ZR 12/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.11.1983 - III ZR 166/82
Amtspflichten öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber beim Austausch …
Dem steht nicht entgegen, daß besoldungsrechtliche Vergleichsmitteilungen nur behördenintern ausgetauscht werden und keine unmittelbare Außenwirkung haben (vgl. Senatsurteilevom 4. Februar 1960 - III ZR 12/59 = WM 1960, 693, 695;vom 27. Januar 1975 - III ZR 112/72 = WM 1975, 426, 427; BGHZ 65, 182, 185) [BGH 29.09.1975 - III ZR 40/73]. - BGH, 28.05.1962 - III ZR 46/61
Mitteilungspflichten gegenüber dem Empfänger einer Abtretung von …
Die Kosten des ersten und zweiten Rechtszuges sowie des Revisionsverfahrens III ZR 12/59 werden gegeneinander aufgehoben.Dieses erste Berufungsurteil hat der auch jetzt erkennende Senat auf die Revision des Klägers mit Urteil vom 4. Februar 1960 - III ZR 12/59 -, auf das im übrigen hier Bezug genommen wird, aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
- BVerwG, 24.04.1963 - V C 37.62
Kündigung eines Aufbaudarlehens wegen Verzuges mit den Zinszahlungen - Anspruch …
Ein Anspruch aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG wegen Verletzung der den Ausgleichsbehörden obliegenden Amtspflichten gegenüber dem Kläger würde sich aber, da die Ausgleichsbehörden das Lastenausgleichsgesetz als Länder- oder Kreisbehörden im Auftrag des Bundes ausführen, gegen den jeweiligen Dienstherrn des handelnden Beamten richten (BGH, Urteil vom 4. Februar 1960 - III ZR 12/59 - [Wertpap.Mtlg. 1960, 693 [649]; Urteil vom 5. Mai 1958 - VII ZR 102/57 - [Wertpap.Mtlg. 1958, 756 [757]]; Schaefer, DÖV 1957, 394; a.A. König, DÖV 1957, 112).