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   BGH, 12.05.2005 - III ZR 126/04   

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https://dejure.org/2005,5859
BGH, 12.05.2005 - III ZR 126/04 (https://dejure.org/2005,5859)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2005 - III ZR 126/04 (https://dejure.org/2005,5859)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - III ZR 126/04 (https://dejure.org/2005,5859)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Vertrages zur Übernahme von Aufgaben eines Betriebsarztes nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit für den von einem Gemeindeunfallversicherungsverband betriebenen arbeitsmedizinischen und ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Laufendes Verwaltungsgeschäft - Dienstvertrag - überbetrieblicher Dienst - freiberuflicher Arzt

  • Judicialis

    SGB IV § 36 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB IV § 36 Abs. 1
    Vertragsangelegenheiten im arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst unterliegen der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 36 Abs. 1
    Kündigung eines Vertrages mit einem freiberuflich tätigen Arzt durch den Unfallversicherungsträger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1134
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.08.1975 - 6 RKa 9/74

    Partei - Beigeladener - Kassenarzt - Unwirtschaftliche Verordnungsweise - Regreß

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - III ZR 126/04
    c) Der Senat folgt dieser auf die Verhältnisse des Sozialversicherungsrechts zugeschnittenen Abgrenzung der laufenden Verwaltungsgeschäfte durch das Bundessozialgericht (vgl. auch BSGE 40, 130, 131).
  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - III ZR 126/04
    Hierzu hat das Bundessozialgericht schon in einer Entscheidung vom 28. Februar 1967 (BSGE 26, 129, 130 f) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 89; 21, 59; 32, 375; vgl. aus jüngerer Zeit Senatsurteil BGHZ 92, 164, 173 f; Urteil vom 6. Dezember 1990 - VII ZR 98/89 - NJW-RR 1991, 574, 575) darauf hingewiesen, daß sich die Unterscheidung zwischen laufenden und sonstigen Verwaltungsgeschäften im Kommunalrecht herausgebildet habe, wo der Kreis der laufenden Verwaltungsgeschäfte dabei im wesentlichen übereinstimmend auf solche Geschäfte beschränkt worden sei, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren und sachlich, insbesondere wirtschaftlich, keine erhebliche Bedeutung haben.
  • BGH, 14.06.1956 - II ZR 167/54

    Protokollierung eines Gutachtens

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - III ZR 126/04
    Hierzu hat das Bundessozialgericht schon in einer Entscheidung vom 28. Februar 1967 (BSGE 26, 129, 130 f) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 89; 21, 59; 32, 375; vgl. aus jüngerer Zeit Senatsurteil BGHZ 92, 164, 173 f; Urteil vom 6. Dezember 1990 - VII ZR 98/89 - NJW-RR 1991, 574, 575) darauf hingewiesen, daß sich die Unterscheidung zwischen laufenden und sonstigen Verwaltungsgeschäften im Kommunalrecht herausgebildet habe, wo der Kreis der laufenden Verwaltungsgeschäfte dabei im wesentlichen übereinstimmend auf solche Geschäfte beschränkt worden sei, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren und sachlich, insbesondere wirtschaftlich, keine erhebliche Bedeutung haben.
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - III ZR 126/04
    Hierzu hat das Bundessozialgericht schon in einer Entscheidung vom 28. Februar 1967 (BSGE 26, 129, 130 f) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 89; 21, 59; 32, 375; vgl. aus jüngerer Zeit Senatsurteil BGHZ 92, 164, 173 f; Urteil vom 6. Dezember 1990 - VII ZR 98/89 - NJW-RR 1991, 574, 575) darauf hingewiesen, daß sich die Unterscheidung zwischen laufenden und sonstigen Verwaltungsgeschäften im Kommunalrecht herausgebildet habe, wo der Kreis der laufenden Verwaltungsgeschäfte dabei im wesentlichen übereinstimmend auf solche Geschäfte beschränkt worden sei, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren und sachlich, insbesondere wirtschaftlich, keine erhebliche Bedeutung haben.
  • BGH, 06.12.1990 - VII ZR 98/89

    Schriftformerfordernis für Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht erheblicher

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - III ZR 126/04
    Hierzu hat das Bundessozialgericht schon in einer Entscheidung vom 28. Februar 1967 (BSGE 26, 129, 130 f) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 89; 21, 59; 32, 375; vgl. aus jüngerer Zeit Senatsurteil BGHZ 92, 164, 173 f; Urteil vom 6. Dezember 1990 - VII ZR 98/89 - NJW-RR 1991, 574, 575) darauf hingewiesen, daß sich die Unterscheidung zwischen laufenden und sonstigen Verwaltungsgeschäften im Kommunalrecht herausgebildet habe, wo der Kreis der laufenden Verwaltungsgeschäfte dabei im wesentlichen übereinstimmend auf solche Geschäfte beschränkt worden sei, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren und sachlich, insbesondere wirtschaftlich, keine erhebliche Bedeutung haben.
  • BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53

    Geschäfte der laufenden Verwaltung

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - III ZR 126/04
    Hierzu hat das Bundessozialgericht schon in einer Entscheidung vom 28. Februar 1967 (BSGE 26, 129, 130 f) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 89; 21, 59; 32, 375; vgl. aus jüngerer Zeit Senatsurteil BGHZ 92, 164, 173 f; Urteil vom 6. Dezember 1990 - VII ZR 98/89 - NJW-RR 1991, 574, 575) darauf hingewiesen, daß sich die Unterscheidung zwischen laufenden und sonstigen Verwaltungsgeschäften im Kommunalrecht herausgebildet habe, wo der Kreis der laufenden Verwaltungsgeschäfte dabei im wesentlichen übereinstimmend auf solche Geschäfte beschränkt worden sei, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren und sachlich, insbesondere wirtschaftlich, keine erhebliche Bedeutung haben.
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 15/67

    Schuldhafte Verletzung der Pflichten der Einzugsstelle von

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - III ZR 126/04
    Hierzu hat das Bundessozialgericht schon in einer Entscheidung vom 28. Februar 1967 (BSGE 26, 129, 130 f) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 89; 21, 59; 32, 375; vgl. aus jüngerer Zeit Senatsurteil BGHZ 92, 164, 173 f; Urteil vom 6. Dezember 1990 - VII ZR 98/89 - NJW-RR 1991, 574, 575) darauf hingewiesen, daß sich die Unterscheidung zwischen laufenden und sonstigen Verwaltungsgeschäften im Kommunalrecht herausgebildet habe, wo der Kreis der laufenden Verwaltungsgeschäfte dabei im wesentlichen übereinstimmend auf solche Geschäfte beschränkt worden sei, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren und sachlich, insbesondere wirtschaftlich, keine erhebliche Bedeutung haben.
  • BGH, 18.06.2020 - III ZR 258/18

    Sorgen eines Dienstverpflichteten von sich aus für eine Vertragsgestaltung bei

    Dem Geschäftsführer ist insoweit nur ein Ausschnitt der Verwaltung zugewiesen, nämlich die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die sachlich, insbesondere wirtschaftlich, keine erhebliche Bedeutung für den Versicherungsträger haben (vgl. Senat, Urteil vom 12. Mai 2005 - III ZR 126/04, VersR 2006, 1134; Rombach aaO Rn. 4; Löcher aaO Rn. 4; Köster in Kreikebohm, SGB IV, 3. Aufl., § 36 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2013 - 6 U 62/12

    Dienstverhältnis: Entfernung eines Organs des Trägers einer gesetzlichen

    Diese Regelung stellt aber auch klar, dass Einzeleingriffe des Vorstands in die Befugnis des Geschäftsführers zur Entscheidung von Einzelfällen nicht zulässig sind (BGH, Urteil vom 12.5.2005, III ZR 126/04, MedR 2005, 596, zitiert nach Juris Rn 9).
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