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   BGH, 12.07.1971 - III ZR 126/68   

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https://dejure.org/1971,2285
BGH, 12.07.1971 - III ZR 126/68 (https://dejure.org/1971,2285)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1971 - III ZR 126/68 (https://dejure.org/1971,2285)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1971 - III ZR 126/68 (https://dejure.org/1971,2285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erscheinungsbild eines Weges - Widmungsbeschränkung - Verkehrssicherung - Gefahrenabwehr - Gelegentliche Widmungsüberschreitung - Langholz - Unbefestigter Waldweg

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 1061
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße

    Läßt das äußere Erscheinungsbild des Weges bei den Verkehrsteilnehmern bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt keinen Zweifel darüber aufkommen, daß die Widmung inhaltlich beschränkt ist, so geht die Pflicht zur Verkehrssicherung über die Abwendung der diesem Verkehr drohenden Gefahren auch dann nicht hinaus, wenn der Weg gelegentlich in einer die Widmung überschreitenden Weise benutzt wird und der Verkehrssicherungspflichtige dies duldet (Senatsurteile vom 14. Oktober 1957 - III ZR 102/56 = VersR 1957, 817 und vom 12. Juli 1971 - III ZR 126/68 = VersR 1971, 1061; vgl. auch BGH-Urteil vom 24. Januar 1958 - VI ZR 311/56 = LM BGB § 823 Da Nr. 5).

    Sind die Bankette aber unbefestigt, bestehen sie insbesondere aus einer nur schmalen Grasnarbe, die sich an eine abfallende Böschung anschließt, dann ist die mangelnde Standfestigkeit auch für ein geringfügiges, vorsichtiges Befahren mit schweren Fahrzeugen jedem einsichtigen Kraftfahrer erkennbar und eine besondere Warnung nicht nötig (Senatsurteile vom 16. Dezember 1968 - III ZR 110/66 = VersR 1969, 280, 281 und vom 12. Juli 1971 aaO).

  • LG Aachen, 18.09.1991 - 4 O 107/91

    Amtshaftungsanspruch aus dem Gesichtspunkt der Verletzung der

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