Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1998 - III ZR 137/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2555
BGH, 29.10.1998 - III ZR 137/98 (https://dejure.org/1998,2555)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1998 - III ZR 137/98 (https://dejure.org/1998,2555)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - III ZR 137/98 (https://dejure.org/1998,2555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Grundstückswert im Fluglärmgebiet

§§ 3, 256 ZPO, 20%iger BGB Abschlag bei der Streitwertfestsetzung für positive Feststellungsklagen auch bei Erfüllungsbereitschaft des Schuldners

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Beschwerdegegenstandes im Rahmen einer Feststellungsklage - Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks aufgrund Fluglärms - Abgrenzung Leistungs- und Feststellungsklage

  • Judicialis

    ZPO § 3

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 362
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 06.05.1998 - 1 U 1568/93
    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - III ZR 137/98
    Der Antrag der Beklagten, den Wert ihrer Beschwer durch das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 6. Mai 1998 - 1 U 1568/93 -auf mehr als 60.000 DM festzusetzen, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 03.02.1988 - VIII ZR 276/87

    Wert der Beschwer - Konkursverwalter - Masseunzulänglichkeit -

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - III ZR 137/98
    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen, daß von dem Grundsatz eines üblichen Abschlags von 20 % bei Feststellungsklagen auch in den Fällen keine Ausnahme gemacht werden kann, in denen damit zu rechnen ist, daß der Schuldner sich einem Feststellungsausspruch beugt; denn auch hier müsse die weniger weittragende, weil in der Hauptsache nicht vollstreckungsfähige Wirkung eines Feststellungsurteils gegenüber einem Leistungsurteil Berücksichtigung in der Form eines Abschlags finden (Beschluß vom 3. Februar 1988 - VIII ZR 276/87 - NJW-RR 1988, 689; s. auch schon BGH, Urteil vom 23. September 1965 - II ZR 234/63 - RPfleger 1966, 46).
  • BGH, 23.09.1965 - II ZR 234/63

    Bewertung von Feststellungsklagen als Voraussetzung für die Zulassung einer

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - III ZR 137/98
    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen, daß von dem Grundsatz eines üblichen Abschlags von 20 % bei Feststellungsklagen auch in den Fällen keine Ausnahme gemacht werden kann, in denen damit zu rechnen ist, daß der Schuldner sich einem Feststellungsausspruch beugt; denn auch hier müsse die weniger weittragende, weil in der Hauptsache nicht vollstreckungsfähige Wirkung eines Feststellungsurteils gegenüber einem Leistungsurteil Berücksichtigung in der Form eines Abschlags finden (Beschluß vom 3. Februar 1988 - VIII ZR 276/87 - NJW-RR 1988, 689; s. auch schon BGH, Urteil vom 23. September 1965 - II ZR 234/63 - RPfleger 1966, 46).
  • BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13

    Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage

    Diese Anwendung erstreckt sich auch auf Fallgestaltungen, bei denen ein Vollstreckungsrisiko nicht besteht (BGH 30. April 2008 - III ZR 202/07 -; 4. März 2008 - VIII ZR 228/07 -; 27. Januar 2000 - III ZR 304/99 -; 29. Oktober 1998 - III ZR 137/98 -; 23. September 1965 - II ZR 234/63 -; auf den wirtschaftlichen Wert der Forderung stellen jedoch ab: BGH 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08 -; 4. Dezember 1996 - VIII ZR 87/96 -; 3. Februar 1988 - VIII ZR 276/87 -) .
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen einer Arglistanfechtung wegen des

    Der Feststellungsantrag zur weiteren Rentenzahlungspflicht entspricht dem 3, 5-fachen Jahresbetrag der geltend gemachten Rente (3,5 x 3.632 EUR = 12.712 EUR; § 9 ZPO) abzüglich eines 20%igen Feststellungsabschlags, beträgt also 10.170 EUR (vgl. Senat, Beschl. v. 24.11.2005 - 5 W 328/05; dazu dass der übliche Feststellungsabschlag unabhängig davon zu machen ist, ob der Schuldner sich einem Feststellungsausspruch voraussichtlich beugt, siehe BGH, Urt. v. 29.10.1998 - III ZR 137/98 - NJW-RR 1999, 362).
  • OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
    Höhere Pegelwerte als 67 dB(A) sind nicht mehr weit von der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle für Verkehrslärmimmissionen (Straßenverkehr) in Wohngebieten bei Dauerschallpegeln im Bereich von 70 bis 75 dB(A) tags entfernt (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.1998, NJW-RR 1999 S. 362; v. 25.3.1993, BGHZ 122 S. 76, 81).
  • OLG Jena, 04.07.2008 - 4 W 338/08

    Zum Feststellungsabschlag bei positiven Feststellungsklagen

    Das gilt selbst dann, wenn Klagen gegen Behörden oder Versicherungen gerichtet werden, wenn im Falle des Obsiegens mit freiwilliger Leistung gerechnet werden kann (BGH NJW-RR 99, 362; OLG Hamm JurBüro 86, 752; OLG Köln JurBüro 86, 1403).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - 17 W 61/10

    Streitwert einer Klage auf Zahlung oder Feststellung von Ansprüchen gegen die

    Dabei ist regelmäßig - und zwar auch dann, wenn der Kläger davon ausgehen kann, dass der Beklagte bei einem stattgebenden Urteil seine festgestellte Verpflichtung erfüllen wird (BGH, B. vom 29.10.1998, NJW-RR 1999, 362ff., Rz. 4; U. vom 03.02.1988, NJW-RR 1988, 689ff., Rz. 4) - ein Abschlag vom Nominalbetrag vorzunehmen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2007 - 1 Ta 213/07

    Gegenstandswert - Abschlag bei Klage auf Feststellung einer Verpflichtung zum

    Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzugeben, dass der Abschlag bei der Festsetzung des Gegenstandswertes für eine Feststellungsklage üblicherweise mit 20 % beziffert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28.11.1990, NJW-RR 1991, 509; Beschluss vom 29.10.1998, NJW-RR 1999, 362 f.; Beschluss vom 21.05.2003, AnwBl. 2003, 597 f.; NJW-RR OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 24.06.2005 - 4 W 23/05; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 3 Rd. 16; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 3 Rd. 65).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 80/03

    Streitwert für Klagen auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses

    Der Abschlag von 20 % wird sogar dann vorgenommen, wenn der Kläger - was hier nicht vorgetragen ist, aber daraus folgen könnte, dass hinter dem beklagten Anwalt dessen Haftpflichtversicherer steht - damit rechnen kann, dass sein Gegner auf ein Feststellungsurteil hin freiwillig zahlt; denn auch hier muss die weniger weittragende, weil in der Hauptsache nicht vollstreckungsfähige Wirkung eines Feststellungsurteils gegenüber einem Leistungsurteil Berücksichtigung finden (BGH, Beschl. v. 29. Oktober 1998 - III ZR 137/98, BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 5 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 4 U 216/03

    Staatshaftung: Haftung des Landes für falsche Auskunft über Versorgungsbezüge

    Dieser Abschlag ist auch dann vorzunehmen, wenn - wie vorliegend - ohne weiteres damit zu rechnen ist, dass die Beklagte der festgestellten Leistungspflicht freiwillig nachkommen wird (vgl. dazu BGH MDR 1997, 385; NJW-RR 1999, 362; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 3 Rn. 16: "Feststellungsklagen").
  • BGH, 04.07.2023 - II ZR 53/22

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig; Ermittlung des Werts der

    Die mangelnde Vollstreckbarkeit eines Feststellungsurteils gegenüber einem Leistungsurteil wird regelmäßig mit einem Abschlag von 20 von Hundert von der geltend gemachten Forderung berücksichtigt (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1997 - VIII ZR 303/96, NJW 1997, 1241; Beschluss vom 29. Oktober 1998 - III ZR 137/98, NJW-RR 1999, 362f.).
  • LG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 14 O 243/19
    Unzulässig wird ein solches prozessuales Vorgehen allerdings dann, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs gerade Wohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.1998 - III ZR 174-97, NJW-RR 1999, 362, 361).
  • OLG Bamberg, 24.02.2010 - 6 W 3/10

    Wertfestsetzung: Streitwert bei einer Auseinandersetzung um die Beteiligung an

  • ArbG Bonn, 06.12.2001 - 1 Ca 2076/01

    Feststellungsantrag bezüglich einer Zahlungsverpflichtung ;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht