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   BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97   

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https://dejure.org/1998,374
BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97 (https://dejure.org/1998,374)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1998 - III ZR 14/97 (https://dejure.org/1998,374)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1998 - III ZR 14/97 (https://dejure.org/1998,374)
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Angestellte Nebenberufsmaklerin

§§ 328, 652 BGB

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Sachbearbeiterin eines Steuerberaters auf Marklerlohn, die im Einverständnis mit ihrem Arbeitgeber auch selbständig in Grundstücksangelegenheiten tätig wurde, wegen der Veranlassung von unmittelbaren Verkaufsverhandlungen die zu einer Einigung führten; ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsanspruch bei Verflechtung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinbarung im Grundstückskaufvertrag über Maklerprovision-Vertrag zugunsten Dritter; Provisionsanspruch trotz Arbeitsverhältnis zwischen Verkäufer und Makler

  • Judicialis

    BGB § 328; ; BGB § 652

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 328; BGB § 652
    Einwand der "Verflechtung" zwischen Makler und Verkäufer

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    "Maklerklausel" im Grundstückskaufvertrag und Verflechtung des Maklers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 328, 652
    Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des Maklers mit der Verkäuferseite

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verflechtung des Nachweismaklers mit dem Verkäufer, Nachweismakler, gleichzeitige Stellung des Maklers als AN des Verkäufers

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Makler als Berechtigter aus einem Vertrag zugunsten Dritter

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Provisionsanspruch eines beim Grundstücksverkäufer angestellten Nebenberufsmaklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besteht Maklerlohnanspruch, wenn der Makler Arbeitnehmer des Verkäufers ist? (IBR 1998, 225)

Papierfundstellen

  • BGHZ 138, 170
  • NJW 1998, 1552
  • NJW-RR 1998, 994 (Ls.)
  • ZIP 1998, 653
  • MDR 1998, 641
  • NZM 1998, 339
  • VersR 1998, 849
  • WM 1998, 1186
  • WM 1999, 1186
  • BB 1998, 1502
  • DB 1998, 1555
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91

    Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
    a) In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß dem Makler kein Vergütungsanspruch zusteht, wenn durch seine Tätigkeit ein Hauptvertrag mit einer Person zustande kommt, mit der er, der Makler, gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise "verflochten" ist (Dehner, NJW 1991, 3254, 3259; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Verflechtung 5 m.w.N. = NJW 1992, 2818).

    Andererseits ist bei der unechten Verflechtung die Verbindung des Maklers mit der Gegenseite derart, daß sich der Makler in einem "institutionalisierten Interessenkonflikt" befindet, der ihn zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers ungeeignet erscheinen läßt (Dehner aaO; BGH, Urteil vom 1. April 1992 aaO).

    d) Insbesondere läßt sich der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelte Grundsatz, daß ein Handelsvertreter nicht zugleich für den geworbenen Kunden als Makler tätig werden und für das vermittelte Geschäft Provision verlangen kann (BGH, Urteil vom 23. November 1973 - IV ZR 34/73 = NJW 1974, 137; Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 NJW 1992, 2818), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • OLG Stuttgart, 20.07.1973 - 3 U 22/73

    Schläge gegen die Ehefrau als Begehung einer schwerwiegenden Eheverfehlung;

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
    Im wissenschaftlichen Schrifttum wird weitgehend die Auffassung vertreten, daß ein im Hauptvertrag als insoweit echtem Vertrag zugunsten Dritter vereinbarter Provisionsanspruch des Maklers erst dann entsteht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Anspruchsentstehung gegeben sind; es sei denn, daß ein von einer echten Maklerleistung unabhängiger Schuldgrund geschaffen werden sollte (Staudinger/Jagmann, BGB, 13. Bearb. 1995 § 328 Rn. 142; Erman/H.P. Westermann, BGB, 9. Aufl. 1993, § 328 Rn. 30; Soergel/Hadding, BGB, 12. Aufl. 1990, § 328 Rn. 95; vgl. in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, NJW 1973, 1975).
  • BGH, 23.11.1973 - IV ZR 34/73

    Handelsvertreter - Maklertätigkeit - Provision - Kundenwerbung

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
    d) Insbesondere läßt sich der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelte Grundsatz, daß ein Handelsvertreter nicht zugleich für den geworbenen Kunden als Makler tätig werden und für das vermittelte Geschäft Provision verlangen kann (BGH, Urteil vom 23. November 1973 - IV ZR 34/73 = NJW 1974, 137; Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 NJW 1992, 2818), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.
  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 52/76

    Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision - Voraussetzungen des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
    In diesem wesentlichen Punkte unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1976 (IV ZR 52/76 = NJW 1977, 582) zugrunde gelegen hatte: Der dortige Käufer war von vornherein der Ansicht gewesen, daß von dem Makler weder eine Nachweis- noch eine Vermittlungstätigkeit erbracht worden sei, die einen Anspruch auf eine Maklerprovision hätte begründen können.
  • OLG Hamburg, 27.01.1988 - 5 U 154/87

    Provisionsanspruch des Maklers aus Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, die allerdings in Übereinstimmung mit früheren Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg steht (MDR 1978, 403 und NJW-RR 1988, 1202; vgl, in diesem Sinne auch LG Schwerin, MDR 1993, 1178), ist der Beklagte zumindest nach den tatsächlichen Besonderheiten des hier zu beurteilenden Falles nicht gehindert, gegen den Provisionsanspruch der Klägerin einzuwenden, eine wirksame Nachweis- oder Vermittlungsleistung habe nicht vorgelegen.
  • LG Schwerin, 21.01.1993 - 4 O 97/92

    Zur Provisionshöhe eines Immobilienmaklers

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, die allerdings in Übereinstimmung mit früheren Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg steht (MDR 1978, 403 und NJW-RR 1988, 1202; vgl, in diesem Sinne auch LG Schwerin, MDR 1993, 1178), ist der Beklagte zumindest nach den tatsächlichen Besonderheiten des hier zu beurteilenden Falles nicht gehindert, gegen den Provisionsanspruch der Klägerin einzuwenden, eine wirksame Nachweis- oder Vermittlungsleistung habe nicht vorgelegen.
  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 53/86

    Rechtsnatur eines Provisionsversprechens

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
    Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. April 1987 (IVa ZR 53/86 = WM 1987, 1140) betraf einen Fall, in dem dem Maklerkunden die Verflechtung zwischen "Makler" und Drittem bekannt gewesen und in dem der Parteiwille dahin gegangen war, daß eine Provision gezahlt werden sollte, obwohl dem Makler eine Vermittlungstätigkeit nicht möglich war.
  • OLG Hamburg, 14.12.1977 - 5 U 109/77
    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, die allerdings in Übereinstimmung mit früheren Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg steht (MDR 1978, 403 und NJW-RR 1988, 1202; vgl, in diesem Sinne auch LG Schwerin, MDR 1993, 1178), ist der Beklagte zumindest nach den tatsächlichen Besonderheiten des hier zu beurteilenden Falles nicht gehindert, gegen den Provisionsanspruch der Klägerin einzuwenden, eine wirksame Nachweis- oder Vermittlungsleistung habe nicht vorgelegen.
  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 295/04

    Offenbarungspflichten des Maklers

    Anders als in dem Fall, über den der Senat in BGHZ 138, 170, 172 entschieden hat, fehlt es hier an einer maklervertraglichen Beziehung zwischen den Parteien.
  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 91/08

    Voraussetzungen einer sog. echten Verflechtung zwischen einem Makler und einer

    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass es an dieser Voraussetzung fehlt, wenn der Hauptvertrag mit einer Person zustande kommt, mit der der Makler gesellschaftsrechtlich oder auf sonstige Weise verflochten ist, so z.B., wenn der Makler an der Vertragsgegnerin des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts wesentlich beteiligt ist oder sie beherrscht (sog. echte Verflechtung - vgl. Senat BGHZ 138, 170, 174 ; Senatsurteil vom 26. März 1998 - III ZR 206/97 - NJW-RR 1998, 992, 993; BGH, Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 - NJW 1992, 2818, 2819; Roth, in: Münch-KommBGB, 5. Aufl. 2009, § 652, Rn. 118 f; Schwerdtner/Hamm, Maklerrecht, 5. Aufl. 2008, Rn. 643 ff).
  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht

    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, daß dem Makler kein Vergütungsanspruch zusteht, wenn durch seine Tätigkeit ein Hauptvertrag mit einer Person zustande kommt, mit der er, der Makler, "verflochten" ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 - NJW 1992, 2818; Senatsurteil vom 12. März 1998 - III ZR 14/97 - für BGHZ bestimmt).
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