Rechtsprechung
BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97 |
Angestellte Nebenberufsmaklerin
Volltextveröffentlichungen (13)
- Deutsches Notarinstitut
- Kanzlei Prof. Schweizer
Echter Vertrag zugunsten Dritter und Regelung der Maklerprovision im Grundstückskaufvertrag
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch einer Sachbearbeiterin eines Steuerberaters auf Marklerlohn, die im Einverständnis mit ihrem Arbeitgeber auch selbständig in Grundstücksangelegenheiten tätig wurde, wegen der Veranlassung von unmittelbaren Verkaufsverhandlungen die zu einer Einigung führten; ...
- zimmermann-notar-rostock.de
Provisionsanspruch bei Verflechtung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vereinbarung im Grundstückskaufvertrag über Maklerprovision-Vertrag zugunsten Dritter; Provisionsanspruch trotz Arbeitsverhältnis zwischen Verkäufer und Makler
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 328; BGB § 652
Einwand der "Verflechtung" zwischen Makler und Verkäufer - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
"Maklerklausel" im Grundstückskaufvertrag und Verflechtung des Maklers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 328, 652
Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des Maklers mit der Verkäuferseite - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Verflechtung des Nachweismaklers mit dem Verkäufer, Nachweismakler, gleichzeitige Stellung des Maklers als AN des Verkäufers
Besprechungen u.ä. (3)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Makler als Berechtigter aus einem Vertrag zugunsten Dritter
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Provisionsanspruch eines beim Grundstücksverkäufer angestellten Nebenberufsmaklers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Besteht Maklerlohnanspruch, wenn der Makler Arbeitnehmer des Verkäufers ist? (IBR 1998, 225)
Papierfundstellen
- BGHZ 138, 170
- NJW 1998, 1552
- NJW-RR 1998, 994 (Ls.)
- ZIP 1998, 653
- MDR 1998, 641
- NZM 1998, 339
- VersR 1998, 849
- WM 1998, 1186
- WM 1999, 1186
- BB 1998, 1502
- DB 1998, 1555
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91
Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer …
Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
a) In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß dem Makler kein Vergütungsanspruch zusteht, wenn durch seine Tätigkeit ein Hauptvertrag mit einer Person zustande kommt, mit der er, der Makler, gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise "verflochten" ist (Dehner, NJW 1991, 3254, 3259; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Verflechtung 5 m.w.N. = NJW 1992, 2818).Andererseits ist bei der unechten Verflechtung die Verbindung des Maklers mit der Gegenseite derart, daß sich der Makler in einem "institutionalisierten Interessenkonflikt" befindet, der ihn zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers ungeeignet erscheinen läßt (…Dehner aaO; BGH, Urteil vom 1. April 1992 aaO).
d) Insbesondere läßt sich der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelte Grundsatz, daß ein Handelsvertreter nicht zugleich für den geworbenen Kunden als Makler tätig werden und für das vermittelte Geschäft Provision verlangen kann (BGH, Urteil vom 23. November 1973 - IV ZR 34/73 = NJW 1974, 137; Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 NJW 1992, 2818), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.
- OLG Stuttgart, 20.07.1973 - 3 U 22/73
Schläge gegen die Ehefrau als Begehung einer schwerwiegenden Eheverfehlung; …
Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
Im wissenschaftlichen Schrifttum wird weitgehend die Auffassung vertreten, daß ein im Hauptvertrag als insoweit echtem Vertrag zugunsten Dritter vereinbarter Provisionsanspruch des Maklers erst dann entsteht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Anspruchsentstehung gegeben sind; es sei denn, daß ein von einer echten Maklerleistung unabhängiger Schuldgrund geschaffen werden sollte (…Staudinger/Jagmann, BGB, 13. Bearb. 1995 § 328 Rn. 142;… Erman/H.P. Westermann, BGB, 9. Aufl. 1993, § 328 Rn. 30;… Soergel/Hadding, BGB, 12. Aufl. 1990, § 328 Rn. 95; vgl. in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, NJW 1973, 1975). - BGH, 23.11.1973 - IV ZR 34/73
Handelsvertreter - Maklertätigkeit - Provision - Kundenwerbung
Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
d) Insbesondere läßt sich der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelte Grundsatz, daß ein Handelsvertreter nicht zugleich für den geworbenen Kunden als Makler tätig werden und für das vermittelte Geschäft Provision verlangen kann (BGH, Urteil vom 23. November 1973 - IV ZR 34/73 = NJW 1974, 137; Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 NJW 1992, 2818), nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.
- BGH, 22.12.1976 - IV ZR 52/76
Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision - Voraussetzungen des Anspruchs …
Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
In diesem wesentlichen Punkte unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1976 (IV ZR 52/76 = NJW 1977, 582) zugrunde gelegen hatte: Der dortige Käufer war von vornherein der Ansicht gewesen, daß von dem Makler weder eine Nachweis- noch eine Vermittlungstätigkeit erbracht worden sei, die einen Anspruch auf eine Maklerprovision hätte begründen können. - OLG Hamburg, 27.01.1988 - 5 U 154/87
Provisionsanspruch des Maklers aus Vertrag zugunsten Dritter
Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, die allerdings in Übereinstimmung mit früheren Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg steht (MDR 1978, 403 und NJW-RR 1988, 1202; vgl, in diesem Sinne auch LG Schwerin, MDR 1993, 1178), ist der Beklagte zumindest nach den tatsächlichen Besonderheiten des hier zu beurteilenden Falles nicht gehindert, gegen den Provisionsanspruch der Klägerin einzuwenden, eine wirksame Nachweis- oder Vermittlungsleistung habe nicht vorgelegen. - LG Schwerin, 21.01.1993 - 4 O 97/92
Zur Provisionshöhe eines Immobilienmaklers
Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, die allerdings in Übereinstimmung mit früheren Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg steht (MDR 1978, 403 und NJW-RR 1988, 1202; vgl, in diesem Sinne auch LG Schwerin, MDR 1993, 1178), ist der Beklagte zumindest nach den tatsächlichen Besonderheiten des hier zu beurteilenden Falles nicht gehindert, gegen den Provisionsanspruch der Klägerin einzuwenden, eine wirksame Nachweis- oder Vermittlungsleistung habe nicht vorgelegen. - BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 53/86
Rechtsnatur eines Provisionsversprechens
Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. April 1987 (IVa ZR 53/86 = WM 1987, 1140) betraf einen Fall, in dem dem Maklerkunden die Verflechtung zwischen "Makler" und Drittem bekannt gewesen und in dem der Parteiwille dahin gegangen war, daß eine Provision gezahlt werden sollte, obwohl dem Makler eine Vermittlungstätigkeit nicht möglich war. - OLG Hamburg, 14.12.1977 - 5 U 109/77
Auszug aus BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, die allerdings in Übereinstimmung mit früheren Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg steht (MDR 1978, 403 und NJW-RR 1988, 1202; vgl, in diesem Sinne auch LG Schwerin, MDR 1993, 1178), ist der Beklagte zumindest nach den tatsächlichen Besonderheiten des hier zu beurteilenden Falles nicht gehindert, gegen den Provisionsanspruch der Klägerin einzuwenden, eine wirksame Nachweis- oder Vermittlungsleistung habe nicht vorgelegen.
- BGH, 22.09.2005 - III ZR 295/04
Offenbarungspflichten des Maklers
Anders als in dem Fall, über den der Senat in BGHZ 138, 170, 172 entschieden hat, fehlt es hier an einer maklervertraglichen Beziehung zwischen den Parteien. - BGH, 19.02.2009 - III ZR 91/08
Voraussetzungen einer sog. echten Verflechtung zwischen einem Makler und einer …
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass es an dieser Voraussetzung fehlt, wenn der Hauptvertrag mit einer Person zustande kommt, mit der der Makler gesellschaftsrechtlich oder auf sonstige Weise verflochten ist, so z.B., wenn der Makler an der Vertragsgegnerin des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts wesentlich beteiligt ist oder sie beherrscht (sog. echte Verflechtung - vgl. Senat BGHZ 138, 170, 174 ; Senatsurteil vom 26. März 1998 - III ZR 206/97 - NJW-RR 1998, 992, 993; BGH, Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 - NJW 1992, 2818, 2819;… Roth, in: Münch-KommBGB, 5. Aufl. 2009, § 652, Rn. 118 f;… Schwerdtner/Hamm, Maklerrecht, 5. Aufl. 2008, Rn. 643 ff). - BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97
Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht …
In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, daß dem Makler kein Vergütungsanspruch zusteht, wenn durch seine Tätigkeit ein Hauptvertrag mit einer Person zustande kommt, mit der er, der Makler, "verflochten" ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91 - NJW 1992, 2818; Senatsurteil vom 12. März 1998 - III ZR 14/97 - für BGHZ bestimmt).
- BGH, 06.02.2003 - III ZR 287/02
Anspruch des Maklers auf Provision bei enger wirtschaftlicher Verflechtung mit …
Eine dahingehende Abrede kann auch innerhalb des vermittelten Hauptvertrags als Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) erfolgen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteil vom 15. Oktober 2000 - III ZR 240/99 - NJW 2000, 3781 f.; s. auch BGHZ 138, 170, 172 f.). - BGH, 30.10.2014 - III ZR 493/13
Schadensersatzanspruch wegen unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit dem …
Die vom Berufungsgericht angeführte Rechtsprechung bezieht sich jedoch auf Fälle, in denen der Makler zugleich mit dem Vertragspartner seines Auftraggebers gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise "verflochten" ist und es im Hinblick auf diese Interessenkollision an einer Maklerleistung im Sinne des § 652 BGB fehlt (vgl. Senatsurteile vom 12. März 1998 - III ZR 14/97, BGHZ 138, 170, 174 f;… vom 19. Februar 2009 - III ZR 91/08, NJW 2009, 1809 Rn. 9, 12 …und vom 1. März 2012 - III ZR 213/11, NJW 2012, 1504 Rn. 9 f; BGH, Urteil vom 12. Mai 1971 - IV ZR 82/70, NJW 1971, 1839, 1840). - BGH, 20.11.2008 - III ZR 60/08
Vereinbarung einer Vergütung eines mit einem Verkäufer verflochtenen Dritten im …
Durch die "Verkaufsaufgabe" und den Text der Vertragsklausel war sie ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass dem Provisionsanspruch keine echte Maklerleistung zugrunde liegt und es sich hierbei um ein selbständiges Provisionsversprechen handelt (siehe zu dem Gesichtspunkt Senatsurteil vom 12. März 1998 - III ZR 14/97 - NJW 1998, 1552 f). - BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99
Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, kann wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteil BGHZ 138, 170, 173; BGH, Urteil vom 2. Februar 1977 - IV ZR 84/76 - WM 1977, 415, 416 m.w.N.).bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch trotz der Wortwahl "Maklerprovision bzw. Maklerhonorar" ein von einer echten Maklerleistung unabhängiges Provisionsversprechen insbesondere dann anzunehmen, wenn es in Kenntnis der Umstände abgegeben wurde, die den Provisionsempfänger an einer Maklertätigkeit hindern (vgl. BGHZ 112, 240, 242; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - IVa ZR 97/81 - WM 1983, 42 f; s. auch Senatsurteil BGHZ 138, 170, 172 f).
- BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04
Verflechtung von Makler und Verkäufer
Die Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnet es als grundsätzliche, klärungsbedürftige Rechtsfrage, ob - unter dem Gesichtspunkt eines institutionalisierten Interessenkonflikts ("unechte Verflechtung"; vgl. nur Senatsurteil BGHZ 138, 170, 174 f m.w.N.) - der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage, der zugleich Verwalter einzelner Wohnungen ist, vom Käufer eine Maklerprovision für die von ihm verwaltete Eigentumswohnung verlangen kann. - BGH, 01.03.2012 - III ZR 213/11
Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: "Unechte Verflechtung" zwischen dem …
Die Interessenbindung auf Seiten des als Makler Auftretenden muss vielmehr so institutionalisiert sein, das heißt durch Übernahme einer tendenziell dauerhaften Funktion gefestigt sein, dass sie ihn - unabhängig von seinem Verhalten im Einzelfall - als ungeeignet für die dem gesetzlichen Leitbild entsprechende Tätigkeit des Maklers erscheinen lässt (vgl. z.B. BGH, Senatsurteile vom 19. Februar 2009 - III ZR 91/08, NJW 2009, 1809, Rn. 9, 12, und vom 12. März 1998 - III ZR 14/97, BGHZ 138, 170, 174; Urteil vom 1. April 1992 - IV ZR 154/91, NJW 1992, 2818, 2819; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearb. - OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17
Ausschluss des Maklerprovisionsanspruchs: Unechte wirtschaftliche Verflechtung; …
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass es an dieser Voraussetzung fehlt, wenn der Hauptvertrag mit einer Person zustande kommt, mit der der Makler gesellschaftsrechtlich oder auf sonstige Weise verflochten ist, so z.B., wenn der Makler an der Vertragsgegnerin des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts wesentlich beteiligt ist oder sie beherrscht (sog. echte Verflechtung - vgl. BGH NJW 1992, 2818, zitiert nach juris, Tz. 9; BGHZ 138, 170, zitiert nach juris, Tz. 13).Dies ist auch in Fällen, in denen der Makler zum Vertragsgegner seines Kunden in einer solchen Beziehung steht, dass er sich im Streitfall bei regelmäßigem Verlauf auf die Seite des Vertragsgegners stellen wird, nicht gewährleistet, so dass ein Provisionsanspruch ebenfalls entfällt (sog. unechte Verflechtung, vgl. BGHZ 138, 170, zitiert nach juris, Tz. 14).
Die Interessenbildung auf Seiten des als Makler Auftretenden muss vielmehr so institutionalisiert sein, d.h. durch Übernahme einer tendenziell dauerhaften Funktion verfestigt sein, dass sie ihn, unabhängig von seinem Verhalten im Einzelfall, als ungeeignet für die dem gesetzlichen Leitbild entsprechende Tätigkeit des Maklers erscheinen lässt (vgl. BGH, NJW 1992, 2818, zitiert nach juris, Tz. 10; BGHZ 138, 170, zitiert nach juris, Tz. 14).
- BGH, 09.05.2018 - I ZR 68/17
Maklerprovisionsanspruch durch Vermittlung von Geschäftskontakten in der …
- OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13
Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages
- OLG Frankfurt, 14.03.2003 - 19 U 205/02
Maklerlohnanspruch: Einwand der unechten Verflechtung des Maklers mit der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - L 19 (9) AL 151/04
Arbeitslosenversicherung
- OLG Hamburg, 15.06.2001 - 11 U 240/00
Maklerklausel in notarieller Grundstückskaufurkunde
- OLG Frankfurt, 16.03.2001 - 19 U 218/00
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99
Mitbeurkundung eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Maklers; Abreden mit …
- OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 14 U 107/00
Zur Auslegung und nachträglichen Änderung einer Maklerklausel
- LG Wiesbaden, 08.03.2000 - 5 O 172/99
Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision; Nachträgliches Entfallen des …
- OLG Dresden, 24.02.1999 - 8 U 3661/98
Maklerprovision bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit einem Dritten
- OLG Hamburg, 27.10.2011 - 14 U 78/11
Führt unechte Verflechtung zum Provisionsausfall des Maklers?
- SG Aachen, 02.07.2004 - S 8 AL 23/04
Arbeitslosenversicherung
- OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 19 U 200/03
Vertrag zugunsten Dritter: Vereinbarung einer Maklerprovision im …
- OLG Stuttgart, 05.03.2008 - 3 U 187/07
Ein Anspruch auf Maklerprovision entsteht nicht bei Verflechtung des Maklers mit …
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2006 - L 28 AL 166/03
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - L 19 AS 2026/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 50/18
Rückzahlungsanspruch auf die geleistete Maklercourtage wegen des Vorliegens des …
- LG Dortmund, 15.02.2008 - 3 O 170/05
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 159/05
Badenia, CIC und unerlaubter Handlung, Vorprozess, Klage rechtzeitig, Zahlung
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 799/04
Badenia, CIC und unerlaubte Handlung
- LG Dortmund, 30.03.2007 - 3 O 889/04
Rechtliche Ausgestaltung eines erleichterten Berufens von Anlegern auf einen die …
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 180/05
Badenia Haustürwiderruf Rückgewähr
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 149/05
Badenia, CIC, Zahlung
- OLG Köln, 28.02.2012 - 24 U 111/11
Anspruchsbegehren des Maklers auf Maklerprovision auf Grundlage eines …
- LSG Bayern, 11.07.2012 - L 10 AL 81/11
Der Anspruch auf Maklerlohn aus einem Vermittlungsgutschein (§ 421g SGB III) ist …
- LSG Bayern, 11.07.2012 - L 10 AL 60/11
Der Anspruch auf Maklerlohn aus einem Vermittlungsgutschein (§ 421g SGB III) ist …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2009 - L 7 AL 11/08
- SG Aachen, 28.01.2005 - S 8 AL 74/04
Arbeitslosenversicherung
- OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 129/98
Streit über die Höhe der Kostenrechnung für die Beurkundung eines …
- OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 9 U 103/98
Zahlung der Maklerprovision durch Vorkaufsberechtigten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2009 - L 7 AL 18/08
- AG Düsseldorf, 23.08.2007 - 37 C 5081/07
Rückzahlung einer Maklerprovision aus abgetretenem Recht; Verflechtung zwischen …