Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1968 - III ZR 141/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2084
BGH, 29.04.1968 - III ZR 141/65 (https://dejure.org/1968,2084)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1968 - III ZR 141/65 (https://dejure.org/1968,2084)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1968 - III ZR 141/65 (https://dejure.org/1968,2084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,2084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks durch Betrieb eines Flughafens - Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch einen nahe gelegenen Flughafen - Vermögensnachteile durch Baubeschränkungen - Entschädigungspflicht eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 649
  • WM 1968, 747
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57

    Bausperre aus Planungsgründen

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - III ZR 141/65
    Handelt es sich bei den von einem Flughafen ausgehenden Beschränkungen des in der Bauschutzbereichszone belegenen Grundbesitzes nur um vorübergehende Beschränkungen, so ist bei der Entschädigung nach den in BGHZ 30, 338 f [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] ür zeitlich beschränkte Bausperren entwickelten Grundsätzen auf die "Bodenrente" zu erkennen, die ein Bauwilliger für die Erlaubnis baulicher Nutzung gezahlt haben würde.

    Jedenfalls dann, wenn es sich um vorübergehende Beschränkungen handelt, deren Aufhebung, wie die Klägerin behauptet hat, unmittelbar bevorsteht und mit Sicherheit zu erwarten ist, wäre nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat in BGHZ 30, 338 ff [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] für zeitlich beschränkte Bausperren entwickelt hat, in der Regel auf die "Bodenrente" abzustellen, die ein Bauwilliger für die Erlaubnis baulicher Nutzung gezahlt haben würde und die sich weithin der Höhe nach mit einer angemessenen Verzinsung des bei endgültiger (Teil-)Enteignung für die entzogene Substanz geschuldeten Kapitals decken wird, dagegen nicht auf den aus dem Unterschied zwischen den Preisen von Bauland und Ackerland errechneten Betrag, der nur im Falle einer dauernden Entziehung der Baulandqualität der Entschädigungsberechnung zugrunde gelegt werden kann.

  • BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53

    Enteignungscharakter von Bausperren

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - III ZR 141/65
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es bei einem Streit über eine Entschädigung für enteignende Maßnahmen gemäß Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG Aufgabe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nicht nur über die Höhe der Entschädigung, sondern auch über die Vortrage zu entscheiden, ob ein Tatbestand vorliegt, der eine Enteignung oder einen enteignungsähnlichen Eingriff darstellt, ohne insoweit an die Auffassung der Verwaltungsbehörde, deren Festsetzungsbescheid angegriffen worden ist, gebunden zu sein (BGHZ 15, 268, 270 [BGH 26.11.1954 - V ZR 58/53] m.w.N.).
  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - III ZR 141/65
    Das bedeutete jedoch nicht, daß die Festlegung des Bauschutzbereiches etwa wie ein verbindlicher Bebauungsplan oder ein Fluchtlinienplan ein Bauverbot für das betroffene Gebiet beinhaltete (ebenso BVerwGE 21, 354, 357 f [BVerwG 16.07.1965 - IV C 30/65] für § 12 LuftVG n.F.).
  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - III ZR 141/65
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgeführt, daß die "Qualität" eines Grundstücks nicht allein nach rein formalen Gesichtspunkten (Ortsplanung etc.) zu bestimmen ist, sondern daß es vielmehr darauf ankommt, wie das Grundstück bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtung unter Berücksichtigung aller Umweltsverhältnisse einschließlich der historischen Entwicklung, also aus seiner Situationsgebundenheit heraus, objektiv nutzbar gewesen ist (vgl. BGH LM Art. 14 (Ce) GG Nr. 24 und 25; BGHZ 39, 198, 209 ff) [BGH 08.11.1962 - III ZR 86/61] .
  • BGH, 20.09.1971 - III ZR 18/70

    Enteignung durch Erklärung zum Schutzbereich

    Der erkennende Senat hat in dem bereits erwähnten Urteil vom 29. April 1968 (III ZR 177/65), ebenso in dem Urteil gleichen Datums in der Sache III ZR 141/65 (WM 1968, 747) diese Frage offen gelassen und dabei erwogen, ob eine Entschädigungsberechtigung möglicherweise auf die Fälle zu beschränken sei, in denen der Eigentümer gemäß § 15 Abs. 1 SchutzbereichG die Entziehung des Eigentums verlangen könne.

    Mehr als eine Sperrwirkung dieser Art ist den mit der Schutzbereichserklärung verbundenen allgemeinen Beschränkungen aber auch insoweit nicht zuzubilligen, als der Genehmigungsvorbehalt (§ 3 SchutzbereichG) sich auf eine Verwendung des Eigentums bezieht, von der erst bei einer späteren, rückschauenden Betrachtung festgestellt werden könnte, daß sie wegen Störung des Zwecks des Schutzbereichs nicht zugelassen werden kann (im Ergebnis ebenso BGH WM 1968, 747 unter Nr. 111 der Gründe).

    Dies ist nur der Fall, wenn sie ein Bauvorhaben wirklich verhindert oder verzögert; ein Grundstückseigentümer muß also wirklich bauen wollen (und können) und in seinem beabsichtigten Bauvorhaben durch das Bauverbot gestört oder sonst in fühlbarer Weise beeinträchtigt worden sein (Urteil des Senats vom 15. Juni 1967 - III ZR 81/66 - BGH NJW 1965, 2101 [BGH 14.07.1965 - III ZR 2/64] = WM 1965, 941; WM 1966, 125; BGHZ 19, 1, 4 [BGH 24.10.1955 - III ZR 121/54] ; BGH LM Art. 14 GG Nr. 71; vgl. auch Hußla, NJW 1968, 631, 632; Kröner, Die Eigentumsgarantie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, 2. Auflage, S. 99; BGH WM 1968, 747 unter Nr. 111, WM 1968, 702 unter Nr. 11 a.E. der Gründe).

    In seinem Urteil vom 29. April 1968 (III ZR 141/65 = WM 1968, 747) hat der Senat ausgeführt, daß jedenfalls dann, wenn es sich um eine - für den Schutzbereich eines Flughafens angeordnete - vorübergehende Baubeschränkung handelt, deren Aufhebung unmittelbar bevorsteht und mit Sicherheit zu erwarten ist, in Anwendung der für zeitlich beschränkte Bausperren entwickelten Grundsätze in der Regel auf die "Bodenrente" abzustellen ist, die ein Bauwilliger für die Erlaubnis dieser (baulichen) Nutzung gezahlt haben würde.

  • BGH, 25.01.1973 - III ZR 113/70

    Versagung der Auskiesungserlaubnis im Wasserschutzgebiet als

    Wie aus den Senatsurteilen WM 1968, 747 und BGHZ 59, 139 hervorgeht, schließt das Dazwischentreten einer hoheitlichen Maßnahme, wie der Nichtaufnahme von Grundstücken in das Baugebiet bei gemeindlicher Planung, die Möglichkeit nicht schlechthin aus, denjenigen zur Leistung von Entschädigung oder Schadensersatz heranzuziehen, zu dessen Gunsten eine sonst von der Natur der Sache her gegebene Nutzungsmöglichkeit durch die hoheitliche Maßnahme unterbunden wird.
  • BGH, 18.06.1973 - III ZR 122/71

    Anspruch auf Entschädigung wegen einer Enteignung - Einbeziehung von Grundstücken

    Die Entschädigung, die der durch die Genehmigung des Flughafens Begünstigte dem Betroffenen für die Beschränkung seines Eigentums zu gewähren hat, ist, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. April 1968 - III ZR 141/65 (WM 1968, 747) zu § 10 g LuftVG a.F. ausgesprochen hat, ihrem Wesen nach Enteignungsentschädigung, nämlich der Ausgleich für ein den Betroffenen im Verhältnis zu anderen ungleich belastendes Sonderopfer, das ihm zur Sicherung der Luftfahrt durch einen Eingriff in seine verfassungsrechtlich geschützte Eigentümerstellung abverlangt wird.

    Dieser wiederum unterliegt schon wegen der technischen Entwicklung im Flugwesen ständigen Veränderungen, die sich auf die Bedürfnisse der Flugsicherheit auswirken müssen (BVerwGE 21, 354, 360; BGH WM 1968, 747).

  • BGH, 22.04.1982 - III ZR 131/80

    Bedeutung einer Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsverfahren für die

    Der Senat hat daher nicht schlechthin einen Ausschluß der betroffenen Grundstücke von Jeder konjunkturellen Weiterentwicklung angenommen, sondern dies als eine weitgehend vom Tatrichter aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu beantwortende Frage angesehen (Urteil vom 29. April 1968 - III ZR 141/65 = WM 1968, 747 und Beschluß vom 5. November 1981 - III ZR 16/81).
  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 114/70

    Bergschaden

    Lediglich für den nur in etwa vergleichbaren Fall, daß zur Bebauung geeignetes Gelände, das im Bauschutzbereich eines Flugplatzes liegt, dieses Umstandes wegen von der Gemeinde nicht zum Baugebiet erklärt worden ist, ist die Haftung des Trägers des Flugplatzes nach § 19 des Luftverkehrsgesetzes als rechtlich möglich angesehen worden (Senatsurteil vom 29. April 1968 - III ZR 141/65 = WM 1968, 747, 750).
  • BGH, 05.11.1981 - III ZR 14/81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Weiterentwicklung

    Die konjunkturelle Weiterentwicklung des in Anspruch genommenen Geländes vom Ackerland zum gewerblichen Bauerwartungsland ist rechtlich weder durch den Flächennutzungsplan der Stadt Limburg von 1952 noch durch die Schutzstreifenregelung (§ 8 des Reichsautobahngesetzes und § 9 des Fernstraßengesetzes) gehindert worden (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 1962 - III ZR 164/61 = DVBl. 1963, 625 und vom 29. April 1968 - III ZR 141/65 = WM 1968, 747 "Bauschutzbereich nach dem Luftverkehrsgesetz").
  • BGH, 05.11.1981 - III ZR 15/81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Weiterentwicklung

    Die konjunkturelle Weiterentwicklung des in Anspruch genommenen Geländes vom Ackerland zum gewerblichen Bauerwartungsland ist rechtlich weder durch den Flächennutzungsplan der Stadt Limburg von 1952 noch durch die Schutzstreifenregelung (§ 8 des Reichsautobahngesetzes und § 9 des Fernstraßengesetzes) gehindert worden (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 1962 - III ZR 164/61 = DVBl. 1963, 625 und vom 29. April 1968 - III ZR 141/65 = WM 1968, 747 "Bauschutzbereich nach dem Luftverkehrsgesetz").
  • BGH, 05.11.1981 - III ZR 16/81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Weiterentwicklung

    Die konjunkturelle Weiterentwicklung des in Anspruch genommenen Geländes vom Ackerland zum gewerblichen Bauerwartungsland ist rechtlich weder durch den Flächennutzungsplan der Stadt Limburg von 1952 noch durch die Schutzstreifenregelung (§ 8 des Reichsautobahngesetzes und § 9 des Fernstraßengesetzes) gehindert worden (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 1962 - III ZR 164/61 = DVBl. 1963, 625 und vom 29. April 1968 - III ZR 141/65 = WM 1968, 747 "Bauschutzbereich nach dem Luftverkehrsgesetz").
  • BGH, 29.05.1972 - III ZR 188/70

    Anspruch auf Entschädigung für Baubeschränkungen von Grundstücken - Entschädigung

    Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des ersten Revisionsurteils vom 29. April 1968 - III ZR 141/65 (WM 1968, 747; MDR 1968, 649) mit Ausnahme des Schlußabsatzes des vollen Urteilstextes Bezug genommen und ergänzend angeführt:.
  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 82/69

    Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung - Geringerer

    In seinem Urteil vom 29. April 1968 - III ZR 141/65 = WM 1968, 747 hat der Senat ausgeführt, daß jedenfalls dann, wenn es sich um eine - für den Schutzbereich eines Flughafens angeordnete - vorübergehende Baubeschränkung handelt, deren Aufhebung unmittelbar bevorsteht und mit Sicherheit zu erwarten ist, in Anwendung der für zeitlich beschränkte Bausperren entwickelten Grundsätze in der Regel auf die "Bodenrente" abzustellen ist, die ein Bauwilliger für die Erlaubnis dieser (baulichen) Nutzung gezahlt haben würde.
  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 83/69

    Klage auf Entschädigung für ein in einem militärischen Schutzbereich liegendes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht