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   BGH, 17.10.1960 - III ZR 15/59   

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https://dejure.org/1960,4360
BGH, 17.10.1960 - III ZR 15/59 (https://dejure.org/1960,4360)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1960 - III ZR 15/59 (https://dejure.org/1960,4360)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1960 - III ZR 15/59 (https://dejure.org/1960,4360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Neufestsetzung von Versorgungsbezügen auf Grund einer Gesetzesänderung - Versorgungsbezüge eines Majors nach Versetzung in den Ruhestand - Vermutung der Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Verwaltungsakten - Verstoß der Niedersächsischen Zweiten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1961, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Verwaltungsakt nicht schon allein deshalb nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt (BVerwGE 1, 67 [69, 70], Beschluß vom 14. Juli 1956 - BVerwG I B 57.56 - BGH, Urteile vom 12. Juli 1956 - III ZR 46/55 - [LM Nr. 1 zu DBG § 88] und vom 17. Oktober 1960 - III ZR 15/59 -).

    Ein solch schwerer Fehler ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z.B. angenommen worden, wenn ein Nichtbeamter in den Ruhestand versetzt wird (BGHZ 2, 315 [BGH 21.06.1951 - III ZR 56/50] [317]) oder wenn bei einer nur auf Antrag möglichen Zurruhesetzung der Antrag nicht gestellt war (BGH III ZR 15/59 vom 17. Oktober 1960), nicht dagegen, wenn ein Beamter auf Widerruf trotz Fehlens der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen (§ 76 Abs. 1 und 2 DBG = § 46 BBG für den Probebeamten) in den Ruhestand versetzt wird.

    Aus § 106 in Verbindung mit § 35 und § 47 Abs. 3 BBG ergibt sich aber, daß eine Zurruhesetzung ohne jedes Ruhegehalt unzulässig ist (so auch BGH, Urteile vom 12. Juli 1956 - III ZR 46/55 - [LM Nr. 1 zu DBG § 88] und vom 17. Oktober 1960 - III ZR 15/59 -).

  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 228/59

    Begründetheit der Zustimmung zur Grundbuchberichtigung und Herausgabe der

    Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, die in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen ihre Bestätigung findet, sind Verwaltungsakte nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie so grob und offenkundig fehlerhaft sind, daß ihnen die Nichtigkeit "an der Stirn geschrieben" steht, so wenn beispielsweise im Recht für diesen Akt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Ermächtigung zu finden ist, wenn die Behörde den Verwaltungsakt aus ganz unsachlichen Beweggründen vorgenommen hat, die außerhalb aller verwaltungsmäßigen Erwägungen liegen, oder wenn es sich um einen dem Bereich hoheitlicher Betätigung unzweifelhaften fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt (vgl. BGHZ 4, 10; 4, 302 [BGH 15.01.1952 - IV ZB 87/51] ; 14, 240 [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54] /245; III ZR 15/59 vom 17. Oktober 1960).
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