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   BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80   

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https://dejure.org/1982,51
BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80 (https://dejure.org/1982,51)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1982 - III ZR 154/80 (https://dejure.org/1982,51)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1982 - III ZR 154/80 (https://dejure.org/1982,51)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Enteignung - Rückübereignung - Ergänzende Auslegung - Drohende Enteignung - Grundstücksübertragung - Wegfall des Verwendungszwecks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; Grundstücksübertragung; Wegfall des Verwendungszwecks

Papierfundstellen

  • BGHZ 84, 1
  • NJW 1982, 2184
  • MDR 1982, 732
  • NVwZ 1982, 579 (Ls.)
  • DVBl 1982, 1089
  • BauR 1983, 61
 
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Wird zitiert von ... (115)

  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

    Es geht vielmehr darum, ob die Parteien, wenn sie bei Vertragsschluß die spätere Entwicklung der Verhältnisse in Betracht gezogen hätten, es gleichwohl bei der vereinbarten Regelung belassen oder ob sie bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner jener Entwicklung durch eine anderweitige vertragliche Bestimmung Rechnung getragen hätten (vgl. BGHZ 84, 1, 7 [BGH 29.04.1982 - III ZR 154/80]; BGHZ 90, 69, 77) [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83].
  • LG Zweibrücken, 11.09.2020 - HKO 17/20

    Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf gewerbliche Mietverhältnisse

    Erst wenn das Festhalten an dem Vertrag zu wirklich untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führen würde, kann auch eine Anpassung des Vertrages erforderlich werden (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.1993 - VII ZR 24/92; 26.11.2014 - VII ZB 666/13, 29.04.1982 - III ZR 154/80).
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04

    Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz

    Geschäftsgrundlage sind die gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragspartner, die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhoben worden sind, die beim Abschluß aber zutage getreten sind, oder die dem Geschäftspartner erkennbaren oder von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Partei von dem Vorhandensein und dem künftigen Eintritt oder Nichteintritt bestimmter Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut (st. Rspr., z.B. BGHZ 25, 390, 392; 40, 334, 335 f; 61, 153, 160; 84, 1, 8 f; 120, 10, 23; BGH, Urteile vom 26. Oktober 1999 - X ZR 54/97 - NJW-RR 2000, 1219 und vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99 - NJW 2001, 1204, 1205).
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