Rechtsprechung
BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Leibrentenversprechen - Auslegung - Rente
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 326, § 759
Rückabwicklung eines Grundstückserwerbs auf Rentenbasis; Abgrenzung eines Leibrentenversprechens gegenüber gegenseitigem Vertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1035
- MDR 1991, 1171
- DNotZ 1992, 297
- FamRZ 1991, 918
- WM 1991, 1644
- DB 1991, 1718
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- RG, 20.12.1922 - V 202/22
Leibrentenvertrag; Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90
Es setzt sich damit bewußt in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Leibrente zwar gegen Entgelt versprochen werden kann, die einzelnen Rentenzahlungen aber nicht die Gegenleistung für die vom Rentenberechtigten übernommenen Verpflichtungen bilden, das Rentenversprechen vielmehr bereits mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (RGZ 67, 204; 106, 93; BGH Urteil vom 16. Dezember 1965 - II ZR 274/63 - WM 1966, 248; Senatsurteil vom 13. März 1980 - III ZR 179/78 - WM 1980, 593).Die Ausführungen des Berufungsgerichts nötigen den Senat nicht, allgemein zu der umstrittenen Frage Stellung zu nehmen, welche Rechte dem Leibrentenberechtigten bei Zahlungsverzug des Verpflichteten zustehen, wenn die Leibrente gegen Entgelt versprochen worden ist (vgl. dazu etwa RGZ 106, 93;… Staudinger/Amann BGB 12. Aufl. Vorbem. 2. zu §§ 759-761;… Pecher in MünchKomm 2. Aufl. § 759 Rn. 24).
- BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84
Abgrenzung von Alleinvertriebs- und Sukzessivlieferungsvertrag; Rechte des …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90
a) Das Rücktrittsrecht der Klägerin wird nicht durch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde, wie es den Vertragspartnern im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen zu gebilligt wird (BGH Urteil vom 6. Februar 1985 VIII ZR 15/84 - NJW 1986, 124, 125 m.w.Nachw.), verdrängt. - BGH, 13.03.1980 - III ZR 179/78
Geschäftsübertragungs- und Leibrentenvertrag - Tod des Übernehmers - Erhöhung der …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90
Es setzt sich damit bewußt in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Leibrente zwar gegen Entgelt versprochen werden kann, die einzelnen Rentenzahlungen aber nicht die Gegenleistung für die vom Rentenberechtigten übernommenen Verpflichtungen bilden, das Rentenversprechen vielmehr bereits mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (RGZ 67, 204; 106, 93; BGH Urteil vom 16. Dezember 1965 - II ZR 274/63 - WM 1966, 248; Senatsurteil vom 13. März 1980 - III ZR 179/78 - WM 1980, 593). - BGH, 16.12.1965 - II ZR 274/63
Klage auf Zahlung einer Rente aus einem Auseinandersetzungsvertrag - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90
Es setzt sich damit bewußt in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Leibrente zwar gegen Entgelt versprochen werden kann, die einzelnen Rentenzahlungen aber nicht die Gegenleistung für die vom Rentenberechtigten übernommenen Verpflichtungen bilden, das Rentenversprechen vielmehr bereits mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (RGZ 67, 204; 106, 93; BGH Urteil vom 16. Dezember 1965 - II ZR 274/63 - WM 1966, 248; Senatsurteil vom 13. März 1980 - III ZR 179/78 - WM 1980, 593). - RG, 12.12.1907 - IV 221/07
Ausstattungsversprechen; Leibrente
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90
Es setzt sich damit bewußt in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Leibrente zwar gegen Entgelt versprochen werden kann, die einzelnen Rentenzahlungen aber nicht die Gegenleistung für die vom Rentenberechtigten übernommenen Verpflichtungen bilden, das Rentenversprechen vielmehr bereits mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (RGZ 67, 204; 106, 93; BGH Urteil vom 16. Dezember 1965 - II ZR 274/63 - WM 1966, 248; Senatsurteil vom 13. März 1980 - III ZR 179/78 - WM 1980, 593).
- BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des …
Steht dagegen nach der konkreten vertraglichen Ausgestaltung die Erfüllung (auch) der einzelnen Zahlungsansprüche in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Grundstücksüberlassung - und hat sich der Überlasser deshalb den Rücktritt vom Vertrag vorbehalten für den Fall, dass der Übernehmer mit Zahlungen in Rückstand gerät - dann bilden die "Rentenzahlungen in ihrer Gesamtheit den Kaufpreis für den Erwerb des Grundstücks" (BGH Beschluss vom 25.4.1991 - III ZR 159/90 - WM 1991, 1644, juris RdNr 2 ff, RdNr 5) . - LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2014 - L 5 AS 585/13
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - ernsthafte Mietzinsforderungen - …
Derartige "Leibrentenzahlungen" können der Miete nicht gleich gestellt werden, da sie als Kaufpreisteil anzusehen sind und der Finanzierung des Grunderwerbs dienen (vgl. BSG…, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R, juris Rn. 18 f; BGH…, Urteil vom 16. Dezember 1965 - II ZR 274/63, juris Rn. 23; BGH, Beschluss vom 25. April 1991 - III ZR 159/90, juris Rn. 2 ff, 5). - OLG Hamm, 28.06.2001 - 22 U 165/00
Grundstückskaufvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Scheitern der …
Zwar ist auf die Nichterfüllung der Verpflichtung der Klägerin, dem Beklagten monatlich eine Rente von 500, 00 DM zu zahlen, § 326 BGB dann anwendbar, wenn diese Verpflichtung Bestandteil eines gegenseitigen Vertrages ist (BGH NJW-RR 1991, 1035;… vgl. Palandt-Sprau, BGB, 60. Aufl., § 759 Rdn 8); bereits ein Verzug mit der Rentenzahlung kommt aber nicht in Betracht, wenn der Klägerin die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zusteht (…Palandt - Heinrichs aaO § 284 Rdn 11). - BGH, 19.06.1998 - V ZR 260/97
Anwendung des § 326 BGB neben einem vertraglichen Rücktrittsrecht
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2015 - L 11 AS 1309/14 Bei der von der Antragstellerin zu 1) zu zahlenden Leibrente handelt es sich nicht um vom Leistungsträger zu übernehmende KdU i.S.d. § 22 SGB II. Schließlich hat das BSG in seinem Urteil vom 4. Juni 2014 (B 14 AS 42/13 R) in einem vergleichbaren Fall (Leibrentenzahlung mit Rücktrittsrecht der Voreigentümer bei einem Zahlungsverzug von mehr als drei Monatsraten) die Leibrente als Kaufpreis für den Erwerb des Grundstücks angesehen (Rn 18 des Urteils unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. April 1991 - III ZR 159/90).