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   BGH, 31.01.2008 - III ZR 161/07   

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https://dejure.org/2008,1444
BGH, 31.01.2008 - III ZR 161/07 (https://dejure.org/2008,1444)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2008 - III ZR 161/07 (https://dejure.org/2008,1444)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - III ZR 161/07 (https://dejure.org/2008,1444)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Amtshaftungsanspruch gegen ein Land wegen Bestellung eines vorbestraften Rechtsanwaltes zum Insolvenzverwalter; Fehlende Kenntnis des Insolvenzrichters von der Vorstrafe eines Rechtsanwaltes wegen einer Insolvenzstraftat; Erfordernis der vorsorglichen Mitteilung einer ...

  • zvi-online.de

    InsO § 56; BGB § 839
    Zur Amtshaftung wegen Bestellung eines vorbestraften Rechtsanwalts zum Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    BGB § 839 Fi; ; InsO § 56

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; InsO § 56
    Keine Bestellung des Anwalts zum Insolvenzverwalter bei Vorstrafe wegen einer Insolvenzstraftat

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Bestellung eines vorbestraften Rechtsanwalts zum Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; InsO § 56
    Bestellung eines wegen einer Insolvenzstraftat vorbestraften Rechtsanwalts zum Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestellung zum Insolvenzverwalter trotz Insolvenzstraftat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1822
  • ZIP 2008, 466
  • MDR 2008, 530
  • NZI 2008, 14
  • NZI 2008, 241
  • VersR 2008, 779
  • WM 2008, 659
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1965 - III ZR 40/64

    Schadensersatz aus einer Amtspflichtverletzung eines Konkursrichters -

    Auszug aus BGH, 31.01.2008 - III ZR 161/07
    Dass das Insolvenzgericht nur einen persönlich geeigneten, zuverlässigen Insolvenzverwalter bestellen darf, ist anerkannt und wird im Ansatz auch vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellt (vgl. nur MünchKomm/Graeber, InsO, 2. Aufl., § 56 Rn. 55 m.w.N.; s. ferner Senatsurteile vom 12. Juli 1965 - III ZR 40/64 und 41/64 - VersR 1965, 1194 und 1196).

    Im Beschwerdeverfahren ist nicht zu prüfen, ob bei den hiernach fehlenden gewichtigen Verdachtsmomenten das Insolvenzgericht seiner allgemeinen Aufsichtspflicht (hierzu Senatsurteile vom 12. Juli 1965 aaO) hinreichend nachgekommen war.

  • OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 4 U 204/06

    Amtshaftung des Insolvenzgerichts: Fehlerhafte Auswahl und unterbliebene

    Auszug aus BGH, 31.01.2008 - III ZR 161/07
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Mai 2007 - 4 U 204/06 - wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht hat die Amtshaftungsklage abgewiesen, die Berufung des Klägers ist erfolglos geblieben (OLG Stuttgart ZIP 2007, 1822 mit Anm. Brenner = ZInsO 2008, 45 mit Anm. Freud S. 18).

  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 1/15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Aufnahme in die bzw. Streichung aus

    Dieser Vertrauensverlust verstärkte im konkreten Verfahren für das Insolvenzgericht die Notwendigkeit, den Antragsteller gemäß § 58 InsO zu kontrollieren (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - III ZR 161/07, ZInsO 2008, 267 Rn. 5; Uhlenbruck/Zipperer, aaO § 56 Rn. 45).

    Bei einer Vorstrafe wegen Insolvenzvergehen liegt es auf der Hand, dass sie auch bei fehlendem Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Insolvenzverwalter im Allgemeinen Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bewerbers begründen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Anlass sein kann, von dessen Aufnahme in die Vorauswahlliste abzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2008, aaO).

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 52/15

    Insolvenzverwaltervergütung: Verwirkung bei Verschweigen früherer

    Eine absolute persönliche Zuverlässigkeit und Korrektheit im Umgang mit fremdem Vermögen ist daher - auch wegen der begrenzten Kontrollmöglichkeiten des Gerichts - eine unerlässliche Voraussetzung der Bestellung zum Insolvenzverwalter (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - III ZR 161/07, WM 2008, 659 Rn. 5; MünchKomm-InsO/Graeber, 3. Aufl., § 56 Rn. 55; FK-InsO/Jahntz, 8. Aufl., § 56 Rn. 12; Voß, EWiR 2011, 389, 390).
  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 6/15

    Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten aller Insolvenzrichter für die

    Dieser Vertrauensverlust verstärkte im konkreten Verfahren für das Insolvenzgericht die Notwendigkeit, den Antragsteller gemäß § 58 InsO zu kontrollieren (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - III ZR 161/07, ZInsO 2008, 267 Rn. 5; Uhlenbruck/Zipperer, aaO § 56 Rn. 45).

    Bei einer Vorstrafe wegen Insolvenzvergehen liegt es auf der Hand, dass sie auch bei fehlendem Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Insolvenzverwalter im Allgemeinen Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bewerbers begründen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Anlass sein kann, von dessen Aufnahme in die Vorauswahlliste abzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2008, aaO).

  • AG Potsdam, 05.01.2017 - 376 E/2

    Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste: Streichung einer rechtskräftig verurteilten

    Eine sogenannte Insolvenzstraftat steht generell einer Bestellung als Insolvenzverwalter entgegen (BGH, Beschl. v. 31.01.2008, III ZR 161/07, NZI 2008, 241 = ZInsO 2008, 267; MünchKommInsO-Graeber, 3. Aufl. 2013, § 56 Rdnr. 79; anders OLG Stuttgart, Urt. v. 09.05.2007 - 4 U 204/06, NZI 2008, 102 = ZInsO 2008, 45) und führt dazu, dass der Straftäter weder auf eine Insolvenzverwaltervorauswahlliste aufzunehmen ist noch auf dieser Liste verbleiben kann.

    Personen, die wegen einer Straftat mit Bezug auf ein Insolvenzverfahren oder unabhängig davon einer Untreue rechtskräftig verurteilt worden sind, besitzen nicht die für ein Verwalteramt notwendige Zuverlässigkeit (BGH, Beschl. v. 17.03.2016, Az.: IX AR (VZ) 6/15, NZI 2016, 512 = ZInsO 2016, 1009) und können daher nicht als Insolvenzverwalter bestellt werden (BGH, Beschl. v. 31.01.2008, III ZR 161/07, NZI 2008, 241 = ZInsO 2008, 267; Uhlenbruck/Zipperer, 14. Auf.

  • AG Duisburg, 21.08.2008 - 46 L 197/04

    Umfang der Befugnis des Vollstreckungsrichters zur Anordnung der zwangsweisen

    Ein Zwangsverwalter, der in Ausübung seines Amtes eine vorsätzliche Straftat begeht, und sei es nur, dass er zur Befriedigung seiner Eitelkeit vorsätzlich einen ihm nicht zustehenden akademischen Titel führt und im Rechtsverkehr von unechten Urkunden Gebrauch macht, bietet nicht die Gewähr, dass er sein Amt jederzeit redlich, pflichtbewusst und im Einklang mit den Gesetzen ausübt (vgl. BGH KTS1998, 622 ff; BGH NZI 2004, 440 ff. = ZIP 2004, 1214 ff.; BGH NZI 2008, 241 f. = ZIP 2008, 466 f.).
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