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   BGH, 28.11.2002 - III ZR 167/02   

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https://dejure.org/2002,2118
BGH, 28.11.2002 - III ZR 167/02 (https://dejure.org/2002,2118)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2002 - III ZR 167/02 (https://dejure.org/2002,2118)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2002 - III ZR 167/02 (https://dejure.org/2002,2118)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Enteignungsrecht des Trägers der Straßenbaulast zum Zwecke des Baus eines Nebenbetriebes - Übertragung des übereigneten Grundstücks auf einen Dritten - Verfassungsrechtliche Beurteilung einer Enteignung - Enteignung zugunsten Privater - Durchgangsenteignung

  • Judicialis

    FernStrG § 15 Abs. 2; ; FernStrG § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 15 Abs. 2 § 19
    Zulässigkeit einer Enteignung zum Zwecke des Baus eines auf einem Dritten zu übertragenen Nebenbetriebes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenrecht - Enteignungsrecht des Trägers der Straßenbaulast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 40 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 15 Abs. 2, 19 FStrG; § 1 Abs. 3 FStrPrivFinG
    Enteignung - Wohl der Allgemeinheit - Planfeststellung

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 767
  • NJ 2003, 422
  • DVBl 2003, 518
  • BauR 2003, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 1367/88

    Zulässige städtebauliche Enteignung zur Errichtung einer Waldorfschule durch

    Auszug aus BGH, 28.11.2002 - III ZR 167/02
    Ob es sich, soweit hinsichtlich eines Teils der beanspruchten Flächen, nämlich der eigentlichen Betriebsgrundstücke für den Nebenbetrieb, die "Weitergabe" an einen Dritten (Konzessionsträger) beabsichtigt ist, noch um eine Enteignung zugunsten eines Trägers der öffentlichen Verwaltung oder um eine Enteignung zugunsten eines Privaten handelt (vgl. BVerfGE 74, 264, 265 f = DVBl. 1987, 466; BVerfG NJW 1999, 2659; Senatsurteil BGHZ 105, 94), kann dahinstehen.

    Nur dann vermag das allgemeine Wohl die Enteignung zu fordern (BVerfG NJW 1999, 2659 f).

  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 134/87

    Zulässigkeit einer Enteignung zugunsten einer privaten Ersatzschule

    Auszug aus BGH, 28.11.2002 - III ZR 167/02
    Demnach kommt dem Planfeststellungsbeschluß - anders als grundsätzlich etwa einem Bebauungsplan (vgl. Senatsurteil BGHZ 105, 94, 96 f und Beschluß vom 25. Oktober 2001 - III ZR 76/01 - ZfBR 2002, 266) - eine Vorwirkung der Enteignung zu (Kastner in: Marschall/Schroeter/Kastner BFStrG 5. Aufl. § 19 Rn. 19).

    Ob es sich, soweit hinsichtlich eines Teils der beanspruchten Flächen, nämlich der eigentlichen Betriebsgrundstücke für den Nebenbetrieb, die "Weitergabe" an einen Dritten (Konzessionsträger) beabsichtigt ist, noch um eine Enteignung zugunsten eines Trägers der öffentlichen Verwaltung oder um eine Enteignung zugunsten eines Privaten handelt (vgl. BVerfGE 74, 264, 265 f = DVBl. 1987, 466; BVerfG NJW 1999, 2659; Senatsurteil BGHZ 105, 94), kann dahinstehen.

  • BGH, 25.10.2001 - III ZR 76/01

    Bindungswirkung der Entscheidung im Normenkontrollverfahren über einen

    Auszug aus BGH, 28.11.2002 - III ZR 167/02
    Demnach kommt dem Planfeststellungsbeschluß - anders als grundsätzlich etwa einem Bebauungsplan (vgl. Senatsurteil BGHZ 105, 94, 96 f und Beschluß vom 25. Oktober 2001 - III ZR 76/01 - ZfBR 2002, 266) - eine Vorwirkung der Enteignung zu (Kastner in: Marschall/Schroeter/Kastner BFStrG 5. Aufl. § 19 Rn. 19).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BGH, 28.11.2002 - III ZR 167/02
    Ob es sich, soweit hinsichtlich eines Teils der beanspruchten Flächen, nämlich der eigentlichen Betriebsgrundstücke für den Nebenbetrieb, die "Weitergabe" an einen Dritten (Konzessionsträger) beabsichtigt ist, noch um eine Enteignung zugunsten eines Trägers der öffentlichen Verwaltung oder um eine Enteignung zugunsten eines Privaten handelt (vgl. BVerfGE 74, 264, 265 f = DVBl. 1987, 466; BVerfG NJW 1999, 2659; Senatsurteil BGHZ 105, 94), kann dahinstehen.
  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus BGH, 28.11.2002 - III ZR 167/02
    Soweit die Beteiligte zu 2 darauf abzielt, einen Teil der den Beteiligten zu 1 genommenen Flächen als Betriebsgrundstück(e) an einen Konzessionsinhaber weiterzuveräußern, handelt es sich danach um eine entgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den verfolgten Gemeinwohlzweck gerechtfertigte sog. Durchgangsenteignung (vgl. BVerwG, NVwZ 1999, 407).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Insofern handelt es sich um eine durch den verfolgten Gemeinwohlzweck der Errichtung einer Querung des Fehmarnbelts gerechtfertigte sog. Durchgangsenteignung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 4 S. 18 f.; BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 167/02 - NVwZ 2003, 767 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16

    Hinweisbeschilderung für Tankstellen an Autobahnen

    Die Aufgabenwahrnehmung ist korrespondierend zu dieser Funktion gesichert: Durch die Widmung als Bestandteil der Bundesautobahn (vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 5 FStrG sowie § 1 Abs. 2 des Muster-Konzessionsvertrages - MKV - [VkBl. 1997 S. 825 ff.]), die vorgeschriebene Betreibenspflicht (vgl. § 10, § 14 MKV), die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bei gewichtigen Verstößen gegen den Konzessionsvertrag (§ 16 Abs. 3 Spiegelstrich 1 MKV) sowie die Pflicht zur Rückübertragung der Betriebsgrundstücke an die Straßenbauverwaltung oder einen von ihr bestimmten Dritten nach Erlöschen des Konzessionsvertrages (vgl. § 17 MKV) übernehmen allein Nebenbetriebe innerhalb der Autobahn-Versorgungsinfrastruktur eine Garantiefunktion für die Versorgung (zur dauerhaften Sicherung der Funktion durch § 15 FStrG und den MKV vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2002 - III ZR 167/02 -, juris, Rn. 2) und gewährleisten damit dauerhaft die Erfüllung der ihnen zugewiesenen öffentlichen Aufgabe.
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2014 - 1 U 2/13

    Nutzungsbeeinträchtigung ohne Substanzverletzung: Anspruch eines Betreibers einer

    Es kann vorliegend jedoch letztlich dahin stehen, ob der Schutzbereich des Erlaubnisvorbehaltes dann betroffen wäre, wenn ein übergroßes oder überschweres Fahrzeug für den Gemeingebrauch des Verkehrsnetzes im öffentlichen Interesse (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.2002 - III ZR 167/02 [juris Tz. 2]) unmittelbar erforderliche Einrichtungen des Nebenbetriebes - beispielsweise Zapfsäulen einer Tankstelle - beschädigt hätte (vgl. zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen im Rahmen einer Konzession für einen Nebenbetrieb auch Kodal - Bauer , Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kap. 43 Rn. 55.2), denn dies war hier nicht der Fall.
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