Rechtsprechung
BGH, 20.06.1991 - III ZR 172/90 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Zuständigkeit eines Schiedgerichts - Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 23.08.1990 - 6 U 109/90
- BGH, 20.06.1991 - III ZR 172/90
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.10.1991 - III ZR 141/90
Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Schiedsklausel
Nach der Rechtsprechung des Senats wird die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Wahlrechts zwischen Schiedsklage und Klage vor dem ordentlichen Gericht nicht dadurch in Frage gestellt, daß dieses Wahlrecht - zur Beschränkung der Anrufung des Schiedsgerichts auf "wirkliche" Streitfälle - nur der einen Partei eingeräumt ist; die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts kann für die Parteien verschieden geregelt werden, immer vorbehaltlich der in § 1025 Abs. 2 ZPO gezogenen Grenzen (Senatsurteil vom 18. Dezember 1975 - III ZR 103/73 - WM 1976, 331, 332 li. Sp.; implizit auch Senatsbeschluß vom 20. Juni 1991 - III ZR 172/90).