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   BGH, 05.07.1965 - III ZR 173/64   

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https://dejure.org/1965,177
BGH, 05.07.1965 - III ZR 173/64 (https://dejure.org/1965,177)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1965 - III ZR 173/64 (https://dejure.org/1965,177)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1965 - III ZR 173/64 (https://dejure.org/1965,177)
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Buschkrugbrücke

Straßenarbeiten, Art. 14 GG, Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, enteignender Eingriff;

Rechtsnachfolger

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch für das Ausbleiben der Laufkundschaft auf Grund einer Straßensperrung - Anforderungen an das Vorliegen einer überdurchschnittlichen Beeinträchtigung - Voraussetzungen für Amtshaftungsansprüche - Anforderungen an die Zubilligung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1907
  • NJW 1965, 2196 (Ls.)
  • MDR 1965, 980
  • DVBl 1965, 908
  • DB 1965, 1623
  • DÖV 1966, 135
  • JR 1965, 420
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55

    Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen

    Auszug aus BGH, 05.07.1965 - III ZR 173/64
    Ein Anlieger muß den Gemeingebrauch anderer Anlieger allerdings dulden, und zum Gemeingebrauch gehört es auch, wenn ein Anlieger bei Bauarbeiten auf seinem Grundstuck vorübergehend die Straße zum Aufstellen von Baumaterial, Baugeräten, Baubuden usw. in angemessenem Umfang benutzt (BGHZ 23, 157/166).

    Begünstigt ist eine Stelle im enteignungsrechtlichen Sinne schon, wenn sie sich durch die Maßnahme einer ihr obliegenden Aufgabe entledigt hat, wobei nicht nötig ist, daß ihr auch wirklich meßbare, konkrete Vorteile zugeflossen sind (BGHZ 23, 157/167; 40, 49).

  • BGH, 03.04.1952 - IV ZR 136/51

    Versorgungsvertrag

    Auszug aus BGH, 05.07.1965 - III ZR 173/64
    Die Rechtsprechung stellt - abgesehen von einer etwaigen Verletzung der Wahrheitspflicht oder einem sonstigen rechtsmißbräuchlichen Verhalten - regelmäßig darauf ab, ob die Partei ohne tatsächliche Unterlagen auf bloße Vermutungen hin einen Beweisantrag stellt, ohne bestimmte Tatsachen zu behaupten, die als Anhaltspunkt dienen können (BGHZ 5, 302).
  • BGH, 30.04.1964 - III ZR 125/63

    Bärenbaude - Straßenarbeiten, Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter und

    Auszug aus BGH, 05.07.1965 - III ZR 173/64
    Der Senat hat zusammenfassend über die Zubilligung einer Enteignungsentschädigung in derartigen Lagen im Fall "Bärenbaude" im Urteil vom 30. April 1964 (III ZR 125/63 = BGH Warn 1964 Nr. 122 = MDR 1964, 656 = LM GG Art. 14 Cf Nr. 24) folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 08.04.1954 - III ZR 41/53

    Ersatzpflicht der Gemeinde bei Enttrümmerung

    Auszug aus BGH, 05.07.1965 - III ZR 173/64
    Mehrere Entschädigungspflichtige haften als Gesamtschuldner, soweit nicht eine trennbare Sonderbegünstigung einzelner vorliegt (BGHZ 13, 81 [BGH 08.04.1954 - III ZR 41/53] /86; 12, 395).
  • BGH, 04.07.1963 - III ZR 152/61

    Entschädigungsanspruch und "Begünstigter"

    Auszug aus BGH, 05.07.1965 - III ZR 173/64
    Begünstigt ist eine Stelle im enteignungsrechtlichen Sinne schon, wenn sie sich durch die Maßnahme einer ihr obliegenden Aufgabe entledigt hat, wobei nicht nötig ist, daß ihr auch wirklich meßbare, konkrete Vorteile zugeflossen sind (BGHZ 23, 157/167; 40, 49).
  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus;

    Mit den Folgen der Auswirkungen eines U-Bahn-Baus für Straßenanlieger hat sich der Senat bisher einmal befasst und dazu in seinem Urteil vom 5. Juli 1965 (- III ZR 173/65 - Buschkrugbrücke in Berlin = Warn 1965 Nr. 168 = NJW 1965, 1907) Folgendes ausgeführt: Zu den Arbeiten an Leitungen, Röhren und ähnlichen Anlagen, die üblicherweise im Interesse der Allgemeinheit im Straßenkörper liegen oder mit ihm verbunden sind, gehörten nicht ohne weiteres Arbeiten für Tunnel oder Gräben einer Schienenbahn unter dem Pflaster.
  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Ausschachtungen an öffentlicher Straße

    Die Anlieger haben die von diesen Arbeiten ausgehenden Immissionen aufgrund der Sozialbindung ihres Eigentums grundsätzlich zu dulden (vgl. z.B. BGH NJW 1965, 1907/8).
  • OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97

    Haftung für Schäden durch Kanal- und Straßenbauarbeiten

    Der Bundesgerichtshof hat in den Entscheidungen vom 30. April 1964 (MDR 1964, 656 "Bärenbaude") sowie vom 5. Juli 1965 (NJW 1965, 1907 "Buschkrugbrücke") ausgeführt: "wie in einem förmlichen Enteignungsverfahren die Enteignungsbehörde alle Beteiligten, also alle durch die Enteignung Betroffenen an dem Verfahren beteiligen muss, muss die Straßenbaubehörde heute vor Beginn von größeren Straßenbauarbeiten mit längeren Verkehrsbeschränkungen ebenfalls die davon betroffenen Anlieger anhören und auf ihre Belange bei ihren Plänen Rücksicht nehmen".
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die Auswirkungen der Baustelle dazu führen könnten, dass ein bisher gesunder Gewerbebetrieb zusammenbrechen würde (vgl. BGH vom 5.7.1965 NJW 1965, 1907).

    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die Auswirkungen der Baustelle dazu führen könnten, dass ein bisher gesunder Gewerbebetrieb zusammenbrechen würde (vgl. BGH vom 5.7.1965 NJW 1965, 1907).

  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 157/75

    Enteignende Wirkung verkehrsregelnder Maßnahmen

    Nach den in der Rechtsprechung des erkennenden Senats entwickelten Grundsätzen, nach denen die öffentliche Hand bei der Vornahme von Straßenarbeiten im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf die Belange der Anlieger Rücksicht zu nehmen hat (vgl. nur die Senatsurteile vom 5. Juli 1965 - III ZR 173/64 = NJW 1965, 1907, 1910 = BGHWarn 1965 Nr. 168; BGHZ 57, 359, 361 f m.w.Nachw.), konnte die Beklagte daher gehalten sein, die Arbeiten zeitlich so zu verteilen, daß ihre Auswirkungen auf den Betrieb des Klägers möglichst gering gehalten wurden.
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die Auswirkungen der Baustelle dazu führen könnten, dass ein bisher gesunder Gewerbebetrieb zusammenbrechen würde (vgl. BGH vom 5.7.1965 NJW 1965, 1907).
  • BGH, 23.06.1975 - III ZR 55/73

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Entschädigung wegen eines

    Die äußerste Grenze der Beschränkungen ist jedoch dahin zu bestimmen, daß die Straße als Verkehrsmittler (Kommunikationsmittel) erhalten bleiben muß (BGHZ 48, 65, 66 f; BGH LM GrundG Art. 14 Ba Nr. 25; Ea Nr. 32; Cf Nr. 24 = NJW 1965, 1907; WM 1968, 333 - Sandgrube - vgl. dazu auch die nunmehr in § 8 a Abs. 4 FStrG getroffene Entschädigungsregelung).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 5. Juli 1965 - III ZR 173/64 = NJW 1965, 1907 (Buschkrugbrücke) ausgeführt hat, treffen die öffentliche Hand gegenüber solchen Anlieger-Gewerbebetrieben weitergehende Pflichten, die sogar darin bestehen können, zusätzliche Aufwendungen zu machen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.

  • OLG Dresden, 26.05.2004 - 6 U 2231/03

    Bestimmung des Anspruchsberechtigten

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  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 9/80

    Enteignende Wirkung von Hochwasserschutzmaßnahmen

    Im übrigen ist auf folgendes hinzuweisen: Die Bekl. hätte der Kl. und anderen Betrieben im Vordeichgelände unter Entschädigungsgesichtspunkten auch Vorsorgeaufwendungen gewähren können, damit die Betroffenen in eigener Initiative Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung schädlicher Auswirkungen des neuen Deichsystems hätten treffen können (vgl. Senatsurt., LM Art. 14 (Cf) GG Nr. 24 und NJW 1965, 1907 = LM Art. 14 (Cf) GG Nr. 27; vgl. ferner Battis NJW 1976, 936).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die Auswirkungen der Baustelle dazu führen könnten, dass ein bisher gesunder Gewerbebetrieb zusammenbrechen würde (vgl. BGH vom 5.7.1965 NJW 1965, 1907).
  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68

    Umbau einer Straße zur Sackgasse

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und

  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 126/66

    Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Ackerland)

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 184/99

    Entschädigung für Beeinträchtigung durch Schwerlastverkehr

  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 22 A 09.40060

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - aktiver Schallschutz für

  • BGH, 14.07.1966 - III ZR 180/65

    Schadenersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung - Feststellung eines

  • BGH, 30.06.1977 - III ZR 51/75

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auskunft - Verletzung von Amstpflichten

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2001 - 7 K 4341/99

    Abschließende Entscheidung; Auflagenvorbehalt; konkludenter Vorbehalt;

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.06.1986 - 6 (3) Sa 642/85

    Konkurseröffnung; Entlassung der Arbeitnehmer; Betriebsstillegung; Kündigung;

  • LG Aachen, 21.02.2019 - 12 O 313/18

    Amtshaftungsansprüche, Umleitung von Baustellenverkehr

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