Rechtsprechung
BGH, 30.03.2006 - III ZR 187/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Ausschluss eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Zweckmäßigkeit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz
- ra.de
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Bedeutung des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses: Ausschluß (nur) bekannter Einwendungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 281
Voraussetzung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Bedeutung des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses: Ausschluß (nur) bekannter Einwendungen
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 23.11.2004 - 18 O 786/03
- OLG Frankfurt, 07.07.2005 - 12 U 2/05
- BGH, 30.03.2006 - III ZR 187/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58
Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZR 187/05
Die materiell-rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts in einem Urteil, das die angefochtene Entscheidung wegen eines Verfahrensfehlers aufhebt, binden das erstinstanzliche Gericht nicht, auch soweit sie Grundlage für die Zurückverweisung sind (vgl. BGHZ 31, 358, 363 f; 59, 82, 84; BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - IX ZR 35/82 - NJW 1984, 495). - BGH, 22.06.1972 - II ZR 113/70
Berücksichtigung ausländischer Exportverbote - Nigeria-Fall
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZR 187/05
Die materiell-rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts in einem Urteil, das die angefochtene Entscheidung wegen eines Verfahrensfehlers aufhebt, binden das erstinstanzliche Gericht nicht, auch soweit sie Grundlage für die Zurückverweisung sind (vgl. BGHZ 31, 358, 363 f; 59, 82, 84; BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - IX ZR 35/82 - NJW 1984, 495). - BGH, 24.02.1983 - IX ZR 35/82
Umfang der revisionsrechtlichen Überprüfung bei kassatorischen Entscheidungen - …
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZR 187/05
Die materiell-rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts in einem Urteil, das die angefochtene Entscheidung wegen eines Verfahrensfehlers aufhebt, binden das erstinstanzliche Gericht nicht, auch soweit sie Grundlage für die Zurückverweisung sind (vgl. BGHZ 31, 358, 363 f; 59, 82, 84; BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - IX ZR 35/82 - NJW 1984, 495). - BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 335/81
Vereinbarung eines Gewährleistungsausschluss - Abtretung eines Teilanspruchs - …
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZR 187/05
Erklärt der Schuldner, die Forderung bestehe zu Recht oder er erkenne sie an, so liegt darin regelmäßig ein bestätigendes Anerkenntnis, durch das nur solche Einwendungen ausgeschlossen werden, die dem Schuldner bekannt sind oder mit denen er rechnen muss (z.B.: BGH, Urteil vom 23. März 1983 - VIII ZR 335/81 - NJW 1983, 1903, 1904 m.w.N.). - BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87
Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge; …
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZR 187/05
Besteht aber Streit oder Ungewissheit über den Bestand des Schuldverhältnisses, ist ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis gerade das Mittel, das Schuldverhältnis insgesamt oder teilweise endgültig festzulegen (BGHZ 104, 18, 24).
- OLG Köln, 25.11.2016 - 6 U 92/16
Abgrenzung zwischen Schuldanerkenntnis und Anerkenntnisvertrag
Gerade wenn Streit oder Ungewissheit über den Bestand des Schuldverhältnisses besteht, ist ein deklaratorisches Schuldverhältnis das Mittel, das Schuldverhältnis insgesamt oder teilweise endgültig festzulegen (BGH, Beschluss vom 30.3.2006, III ZR 187/05, GuT 2006, 266, Rn. 3).Erklärt ein Schuldner, eine Forderung bestehe zu Recht oder erkennt sie an, so liegt darin regelmäßig ein bestätigendes Anerkenntnis, durch das solche Einwendungen ausgeschlossen werden, die dem Schuldner bekannt sind oder mit denen er rechnen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 30.3.2006 - III ZR 187/05, GuT 2006, 266, Rn. 3).
- KG, 15.05.2012 - 5 U 148/11
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher …
Ein Verzicht auf unbekannte oder durch weitere Entwicklungen entstehende Einwände rechtlicher oder tatsächlicher Natur ist mit einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis nur dann verbunden, wenn dies in der Erklärung unmissverständlich zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW 1983, 1903; BGH, Urteil vom 30. März 2006, III ZR 187/05;… Sprau in: Palandt, BGB , 71. Aufl., § 781 , Rn 4).