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BGH, 26.04.1951 - III ZR 188/50 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.11.2009 - IX ZR 239/07
Bestimmung des Streitwertes einer Klage in Abhängigkeit von den späteren …
In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof auch bejaht, dass die Einordnung als Anspruch aus unerlaubter Handlung einschließlich des Vorliegens des Verschuldens an der Rechtskraft teilnehme, nicht jedoch die angenommene Verschuldensform des Vorsatzes statt Fahrlässigkeit (BGH, Urt. v. 26. April 1951 - III ZR 188/50, LM § 322 ZPO Nr. 2).Dabei betrachtet das Schrifttum im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. April 1951 (aaO) teils zwar die Rechtsnatur als Anspruch aus unerlaubter Handlung als von der Rechtskraft umfasst, nicht jedoch die Eigenschaft als Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung.
- BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09
Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen: Absehen …
Denn die Rechtskraft umfasst nicht die Anwendbarkeit eines Rechtsbegriffs (wie Pflichtverletzung oder grobes Verschulden) auf den festgestellten Sachverhalt, sondern nur die Entscheidung über den prozessualen Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1951 - III ZR 188/50, LM § 322 ZPO Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 2002 - XII ZR 345/00, NJW 2003, 585, 586). - BGH, 28.06.1963 - V ZR 225/62
Rechtsmittel
Nicht aber steht damit der für die Rechtsfolge vom Richter festgestellte Sachverhalt selbst fest (BGH Urt. v. 26. April 1951 III ZR 188/50 - LM ZPO § 322 Nr. 2).