Rechtsprechung
BGH, 25.02.1982 - III ZR 188/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterschied zwischen Vertretungsmacht und einer weniger weit reichenden Verfügungsmacht - Bevollmächtigung zur uneingeschränkten Verfügung über ein Festgeldkonto - Annahme eines Missbrauchs der Vertretungsmacht - Übertragung der Werte aus dem Vermögen des Vollmachtgebers ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 18.02.1981 - 3 U 2777/80
- BGH, 25.02.1982 - III ZR 188/81
Papierfundstellen
- WM 1982, 549
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93
Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht
Sie folgt insbesondere nicht daraus, daß die Bevollmächtigte Vermögenswerte des Vollmachtgebers auf eigene Konten übertragen ließ (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Februar 1982 - III ZR 188/81 - WM 1982, 549;… Canaris aaO. Rdn. 171). - BGH, 15.06.2004 - XI ZR 220/03
Pflicht einer Bank zur Ausführung einer Überweisung zu Gunsten der Eltern des …
Diese Vorschrift gilt für Überweisungen des Vertreters des Kontoinhabers auf ein Konto des Vertreters weder unmittelbar noch analog (BGH, Urteil vom 27. März 1958 - II ZR 31/57, WM 1958, 552, 553 und Beschluß vom 25. Februar 1982 - III ZR 188/81, WM 1982, 549).Die begehrten Überweisungen verstoßen nicht evident gegen Bindungen, denen die Eltern im Innenverhältnis zu den Klägern unterliegen (vgl. für Überweisungen des Vertreters des Kontoinhabers auf ein eigenes Konto des Vertreters: BGH, Beschluß vom 25. Februar 1982 - III ZR 188/81, WM 1982, 549).
- OLG Saarbrücken, 28.12.2007 - 4 U 8/07
Forderungsinhaber bei Festgeldanlage durch einen Eltenteil auf den Namen des …
aa) Die aus der Wahrnehmung der Vermögenssorge abgeleitete Rechtsstellung der Eltern gegenüber der Bank korrespondiert nicht notwendigerweise mit der Rechtsstellung gegenüber dem minderjährigen Kind: So finden insbesondere die Rechtsvorschriften des § 1629 Abs. 2 Satz 1, § 1795 Abs. 2, § 181 BGB im Außenverhältnis der Eltern zu einer Überweisungsbank keine Anwendung, da der Überweisungsvertrag mit der Bank, nicht hingegen mit dem Kontoinhaber abgeschlossen wird (…BGH, Urt. v. 15.6.2004 - XI ZR 220/03, NJW 2004, 2517;… Urt. v. 27.3.1958 - II ZR 31/57, WM 1958, 552, 553; Beschl. v. 25.2.1982 - III ZR 188/81, WM 1982, 549).