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   BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11   

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BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11 (https://dejure.org/2012,11170)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2012 - III ZR 190/11 (https://dejure.org/2012,11170)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2012 - III ZR 190/11 (https://dejure.org/2012,11170)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Telekommunikationsdienstleistungsvertrag: Hinweispflichten eines Anbieters auf die Entgeltabrechnung für nach Vertragsbeginn neu eingeführter Leistungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflichten eines Anbieters von Telekommunikationsdiensten bei Anbieten von zusätzlichen Leistungen nach Vertragsbeginn und bei Verwendung anderer Parameter bei der Entgeltberechnung

  • kanzlei.biz

    Hinweispflichten beim mobilen Internetzugang

  • rabüro.de

    Zur Hinweispflicht der Telefongesellschaft hinsichtlich der Abrechnung nach Vertragsbeginn erbrachter zusätzlicher Leistungen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den Hinweispflichten eines Anbieters von Telekommunikationsdiensten, der nach Vertragsbeginn zusätzliche Leistungen anbietet und für deren Entgeltberechnung andere Parameter verwendet als für die bisher angebotenen Dienste (hier: mobiler Internetzugang mit volumen- ...

  • Betriebs-Berater

    Anbieter von Telekommunikationsdiensten hat auf Gefahren eines volumenabhängigen Tarifs hinzuweisen

  • rewis.io

    Telekommunikationsdienstleistungsvertrag: Hinweispflichten eines Anbieters auf die Entgeltabrechnung für nach Vertragsbeginn neu eingeführter Leistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2, § 276 Ci
    Hinweispflichten eines Anbieters von Telekommunikationsdiensten bei Anbieten von zusätzlichen Leistungen nach Vertragsbeginn und bei Verwendung anderer Parameter bei der Entgeltberechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweispflichten eines Telekommunikationsanbieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu den Hinweispflichten von Mobilfunkanbietern für die Abrechnung von Leistungen, die ursprünglich nicht Vertragsbestandteil waren

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Handy-Rechnung: Bundesgerichtshof sieht Warnpflichten für Provider bei Mobilfunkverträgen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Hinweispflichten von Mobilfunkanbietern

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Telekommunikationsanbieter muss Kunden über Grundlagen der Tarifberechnung neuer Leistungen informieren - hier: mobiler Internetzugang

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kostenfalle mobile Internetnutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überraschende Preise bei Telefon-Zusatzleistungen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter müssen auf Gefahren volumenabhängiger Tarife für nach Vertragsbeginn angebotene mobile Internetnutzung hinweisen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kostenfalle mobile Internetnutzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Film heruntergeladen - für 750 Euro - Mobilfunkanbieter muss Kunden informieren, wenn er die Gebühren für eine neue Leistung anders berechnet

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter müssen auf Gefahren volumenabhängiger Tarife für nach Vertragsbeginn angebotene mobile Internetnutzung hinweisen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anbieter von Telekommunikationsdiensten hat auf Gefahren von volumenabhängigen Tarifen hinzuweisen

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Telekommunikationsrecht: Hinweispflichte des Mobilfunkanbieters bei Internet-Volumentarif

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hinweispflichten des Telefonanbieters bei der Nutzung von Smartphones

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht bzgl. Kosten für mobiles Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2103
  • MDR 2012, 751
  • WM 2012, 2296
  • MMR 2012, 525
  • BB 2012, 1357
  • K&R 2012, 498
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 71/12

    Vertrag über die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses:

    Zwar ist am 10. Mai 2012 (vgl. Art. 1 des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 3. Mai 2012, BGBl. I S. 958) § 45n Abs. 6 Nr. 5 TKG in Kraft getreten (anders noch zum Zeitpunkt des Erlasses des Senatsurteils vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, juris, siehe dort Rn. 12), der die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung enthält, durch die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste verpflichtet werden können, geeignete Einrichtungen anzubieten, um die Kosten der Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienste zu kontrollieren.

    Danach ist nicht auszuschließen, dass es der Beklagten technisch möglich und zumutbar war, durch Einsatz entsprechender Programme einen außergewöhnlichen Anstieg des Gebührenvolumens eines Kunden zu erkennen und ihn rechtzeitig - etwa per E-Mail - zu warnen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, juris Rn. 20 ff), während der Kläger die Kostenexplosion nicht ohne weiteres bemerken konnte.

  • AG Berlin-Charlottenburg, 05.04.2019 - 219 C 21/19

    EU-Roaming: Info- und Warnpflichten Mobilfunkanbieter

    Hierbei ist es unerheblich, dass die EU-Roaming-VO auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, denn der BGH hat bereits im Urteil vom 15. März 2012, Geschäftszeichen III ZR 190/11, NJW 2012, 2103, darauf hingewiesen, dass bereits vor Erlass der entsprechenden EU-Verordnung der Telekommunikationsdiensteanbieter verpflichtet sei, der Kunde durch eine auf das Mobilfunkgerät zu sendende Mitteilung zu warnen sei, sobald eine von dem normalen Nutzungsverhalten außergewöhnlich abweichende Gebührenhöhe erreicht ist (BGH a. a.O.).
  • BGH, 05.12.2019 - III ZR 112/18

    Große Differenz zwischen Ankaufspreis und Verkaufspreis eines Grundstücks bei

    Soweit sich der Beklagte mit Vorbringen verteidigt hat, dem Tatsachen zugrunde liegen, die allein in seiner Kenntnissphäre liegen, hat ihn zwar die sekundäre Darlegungslast getroffen (vgl. z.B. Senat, Teilurteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205 Rn. 45; Urteile vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, NJW 2012, 2103 Rn. 21 und vom 20. Oktober 2016 - III ZR 278/15, BGHZ 212, 303 Rn. 43).
  • BGH, 11.04.2013 - III ZR 79/12

    Haftung bei Kapitalanlagen: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen

    Es wird dabei zu beachten sein, dass die Beklagtenseite insoweit die sekundäre Darlegungslast treffen kann (siehe hierzu Senatsurteile vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, NJW 2012, 2103 Rn. 21 und vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21

    Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein

    Damit fehlte es der Beklagten an einer überlegenen Sachkunde, die jedoch kennzeichnend für das Bestehen einer Warnpflicht ist (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2004 - XI ZR 90/03, WM 2004, 1625, 1626; BGH, Urteil vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, WM 2012, 2296 Rn. 14).
  • KG, 28.06.2012 - 22 U 207/11

    Mobilfunkanbieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei

    Denn in diesem Falle hätte der Beklagte gegen die Klägerin einen Schadensersatzanspruch auf Freistellung von den durch die Internetverbindungen möglicherweise ausgelösten Kosten aus § 280 Abs. 1 BGB, weil die Klägerin vertragliche Nebenpflichten (vgl. §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB) in Form von Hinweis- und Informationspflichten vor allem beim Vertragsschluss, aber auch während des laufenden Vertrages gegenüber dem Beklagten verletzt hat (vgl. zu Informationsund Hinweispflichten bei Telekommunikationsdienstleistungsverträgen BGH, Urteil vom 15. März 2012 -III ZR 190/11, insbesondere juris Rn. 10 und 13 ff mit Anmerkung von Höhne, jurisPR-ITR 11/2012 Anm. 4; ferner, für den Fall einer automatischen Internetnutzung durch eine mit verkaufte Navigationssoftware OLG Schleswig, Urteil vom 15. September 2011 - 16 U 140/10 - SchlHA 2012, 91 f).
  • OLG Köln, 23.06.2022 - 18 U 8/21

    Glücksspiel im Internet: Zu Rückzahlungsansprüchen von Spielern gegen

    (a) Zwar ist anerkannt, dass sich im Rahmen vertraglicher Beziehungen aus § 241 Abs. 2 BGB für eine Partei mit überlegener Sachkunde eine Warn- und Hinweispflicht zur Wahrung des Leistungs- oder Integritätsinteresses des Vertragspartners ergeben kann, wenn dieser mangels eigener Kenntnisse der Gefährdung seiner Belange nicht selbst in ausreichendem Maße entgegenwirken kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, WM 2012, 2296 Rn. 14 m.w.N.).
  • AG Düsseldorf, 01.10.2014 - 24 C 3609/14

    Roaming-Gebühren bei Freischaltung durch Kunden

    So bestehen Hinweis- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Vertragspartner, wenn dieser mangels eigener Kenntnisse der Gefährdung seiner Belange nicht selbst in ausreichendem Maß entgegenwirken kann (BGH, Urteil v. 15.03.2012, Az. III ZR 190/11, NJW 2012, 2103).

    (BGH, Urteil v. 15.03.2012, Az. III ZR 190/11, NJW 2012, 2103).

  • OLG Brandenburg, 17.02.2020 - 1 U 12/19

    Vom Dieselskandal betroffenes Kfz mit Motor EA 189

    Muss eine Partei tatsächliche Umstände aus dem Ihrem Einblick entzogenen Bereich der gegnerischen Prozesspartei darlegen und beweisen, so hat der Prozessgegner im Rahmen des ihm zumutbaren substantiiert zu diesen Umständen vorzutragen, um der primär darlegungspflichtigen Partei einen prozessordnungsgemäßen Vortrag und Beweisantritt zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 15.3.2012, III ZR 190/11; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., Rn. 34 vor § 284; je m. w. N.).
  • AG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 C 33/18

    Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von

    So bestehen Hinweis- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Vertragspartner, wenn dieser mangels eigener Kenntnisse der Gefährdung seiner Belange nicht selbst in ausreichendem Maß entgegenwirken kann (BGH, Urteil v. 15.03.2012, Az. III ZR 190/11, NJW 2012, 2103).

    (BGH, NJW 2012, 2103).In dem vorliegenden Fall hat die die Klägerin den Beklagten einmal per SMS auf die Überschreitung des Daten-Limits hingewiesen und darüber informiert, dass "andere" Gebühren im Bereich des Schiffs anfielen.

  • OLG Brandenburg, 29.06.2020 - 1 U 57/19
  • AG München, 14.05.2021 - 113 C 23543/20

    Handy auf Reisen - Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte

  • LG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 O 33/18

    EU-Roaming-Nutzer - Roaminggebühren durch Mobilfunkanbieter

  • OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 1 U 24/19
  • LG Trier, 17.07.2013 - 1 S 99/13

    Handy, fremdes - Nutzung - Kosten, hohe

  • AG Bingen, 17.12.2012 - 22 C 225/11

    Datenkosten von 6 Cent pro 10 Kilobyte sind sittenwidrig

  • LG Flensburg, 11.12.2012 - 1 S 96/12

    Vereinbarung einer "Vertragsverlängerung" spricht gegen Vereinbarung eines

  • AG Soltau, 23.06.2014 - 4 C 44/14

    Mobilfunkvertrag - Hinweispflicht auf zusätzliche Kosten für Internetnutzung

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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2012 - III ZR 190/11   

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https://dejure.org/2012,11139
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Volltextveröffentlichungen (6)

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