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   BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10   

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https://dejure.org/2011,6312
BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10 (https://dejure.org/2011,6312)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2011 - III ZR 200/10 (https://dejure.org/2011,6312)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - III ZR 200/10 (https://dejure.org/2011,6312)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 BGB, § 9 Abs 3 S 2 BADV, Art 288 Abs 3 AEUV, Art 16 Abs 3 EGRL 67/96
    Anspruch einer Bodenabfertigungsgesellschaft gegen eine Luftverkehrsgesellschaft auf Weiterberechnung der ihm von der Flughafengesellschaft berechneten Zugangsentgelte zu den Flughafeneinrichtungen; ordnungsgemäße Umsetzung der EG-Richtlinie zur Festlegung der Höhe des ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Bodenabfertigungs-Dienstleisters gegen eine Luftverkehrsgesellschaft auf Weiterberechnung der Benutzungsentgelte für den Zugang zu den Flughafeneinrichtungen; Hinreichende Umsetzung des Art. 16 Abs. 3 RL 96/67/EG durch § 9 Abs. 3 S. 2 BADV; Verbot der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsetzung von EU-Richtlinien - Entgelte für Bodenabfertigungsdienste

  • reise-recht-wiki.de

    Anspruch Bodenabfertigungsgesellschaft auf Zugangsentgelte

  • rewis.io

    Anspruch einer Bodenabfertigungsgesellschaft gegen eine Luftverkehrsgesellschaft auf Weiterberechnung der ihm von der Flughafengesellschaft berechneten Zugangsentgelte zu den Flughafeneinrichtungen; ordnungsgemäße Umsetzung der EG-Richtlinie zur Festlegung der Höhe des ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch einer Bodenabfertigungsgesellschaft gegen eine Luftverkehrsgesellschaft auf Weiterberechnung der ihm von der Flughafengesellschaft berechneten Zugangsentgelte zu den Flughafeneinrichtungen; ordnungsgemäße Umsetzung der EG-Richtlinie zur Festlegung der Höhe des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Bodenabfertigungs-Dienstleisters gegen eine Luftverkehrsgesellschaft auf Weiterberechnung der Benutzungsentgelte für den Zugang zu den Flughafeneinrichtungen; Hinreichende Umsetzung des Art. 16 Abs. 3 RL 96/67/EG durch § 9 Abs. 3 S. 2 BADV; Verbot der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Benutzungsentgelt für Flughafeneinrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1029
  • WM 2012, 371
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 05.07.2007 - C-181/06

    Deutsche Lufthansa - Luftverkehr - Flughäfen - Bodenabfertigungsdienste -

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10
    Der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 5. Juli 2007 (C-181/06, Slg. I-5922 Rn. 27) sei zu entnehmen, dass das Kriterium der Transparenz nur dann als erfüllt angesehen werden könne, wenn die nationalen Vorschriften eine klare Bestimmung der vom Flughafenbetreiber erbrachten Dienste und eine präzise Definition der Berechnungsart der Gebühren enthielten.

    (2) Die vom Berufungsgericht angeführte Entscheidung des Gerichtshofs vom 5. Juli 2007 (C-181/06, Slg. 2007, I-5922) steht dem nicht entgegen.

    Es legt aber nicht näher dar, inwiefern die in den Nutzungsverträgen getroffenen Vereinbarungen nicht eine klare Bestimmung der erbrachten Dienste und eine präzise Definition der Berechnungsart des Entgelts (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - C-181/06, aaO Rn. 27) enthalten.

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10
    Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe ist dabei grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 49, 89, 133; 110, 370, 396 f).

    Eine Prägung ihres Inhalts durch die Rechtsprechung und die Verwendung in anderen Gesetzen ist zu berücksichtigen, auch wenn sie für jeden neuen Sachbereich neue Konkretisierungen erfordern (BVerfGE 49, 89, 134; 76, 1, 74).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2003 - C-363/01

    Flughafen Hannover-Langenhagen

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10
    Dem entspricht es, dass Generalanwalt Mischo in seinen Schlussanträgen vom 28. Januar 2003 zur Rechtssache C-363/01 vom Recht der Leitungsorgane der Flughäfen auf Festsetzung ihrer Preise gesprochen hat, in das durch die Richtlinienbestimmung nicht übermäßig eingegriffen werde (Slg. 2003, I-11895 Rn. 74).

    In der Rechtssache C-363/01, einem Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung von Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie, hat er zu dieser Frage keine nähere Stellung genommen (Urteil vom 16. Oktober 2003, Slg. 2003, I-11912).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10
    Nach Absatz 3 dieser Vorschrift besteht eine Vorlagepflicht dann nicht, wenn das letztinstanzliche nationale Gericht in dem bei ihm schwebenden Verfahren feststellt, dass die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Frage bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; Senatsurteil vom 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06, BGHZ 174, 48 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10
    Nach Absatz 3 dieser Vorschrift besteht eine Vorlagepflicht dann nicht, wenn das letztinstanzliche nationale Gericht in dem bei ihm schwebenden Verfahren feststellt, dass die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Frage bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; Senatsurteil vom 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06, BGHZ 174, 48 Rn. 17 mwN).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10
    Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe ist dabei grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 49, 89, 133; 110, 370, 396 f).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10
    Eine Prägung ihres Inhalts durch die Rechtsprechung und die Verwendung in anderen Gesetzen ist zu berücksichtigen, auch wenn sie für jeden neuen Sachbereich neue Konkretisierungen erfordern (BVerfGE 49, 89, 134; 76, 1, 74).
  • EuGH, 09.09.1999 - C-217/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10
    An dieser hinreichenden Klarheit kann es etwa fehlen, wenn infolge einer nur allgemeinen Verweisung auf Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts nicht gewährleistet ist, dass die von der Richtlinie Begünstigten - insbesondere anderer Mitgliedstaaten - Kenntnis von ihren Rechten erlangen können (vgl. EuGH, Urteile vom 20. März 1997 - C-96/95, EuZW 1997, 348 Rn. 35 f; vom 9. September 1999 - C-217/97, EuZW 1999, 763 Rn. 31 f., 34).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10
    Soweit in der Literatur angeführt wird, eine rein wörtliche Übernahme des Richtlinientextes genüge für eine Umsetzung nicht (vgl. Biervert in Schwarze, EU-Kommentar, 2. Aufl., Art. 249 EGV Rn. 27), belegt der Zusammenhang dieser Ausführungen, dass der Gerichtshof auch in Fällen, in denen eine Richtlinie ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt wurde, beanstandet hat, die in der Richtlinie festgesetzten Ziele seien in der Verwaltungspraxis nicht vollständig erreicht worden (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - C-62/00, UR 2002, 436 Rn. 24, 26 f, 31; Calliess/Ruffert, aaO Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2011 - U (Kart) 10/11

    Rechtsnatur eines Konzessionsvertrages für Bodenabfertigungsdienste auf einem

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10
    Sowohl dieser Schutzzweck als auch das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Union (effet utile) erfordern eine Auslegung des § 9 Abs. 3 BADV, dass Entgelte, die diesen Kriterien nicht gerecht werden, verboten und die zugrunde liegenden Entgeltvereinbarungen nach § 134 BGB nichtig sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2011 - VI-U (Kart) 10/11 zu II 4; LG Berlin, Urteil vom 12. Juli 2010 - 95 O 102/08 zu I; zu § 12 TKG 1996 vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - KZR 34/06, K&R 2010, 349 Rn. 13).
  • EuGH, 28.02.1991 - 131/88

    Kommission / Deutschland

  • BGH, 13.10.2009 - KZR 34/06

    Teilnehmerdaten I

  • EuGH, 20.03.1997 - C-96/95

    Kommission / Deutschland

  • BGH, 26.03.2019 - II ZR 244/17

    Rechtmäßigkeit der Kündigung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Ansehung des

    Bei der Auslegung nationaler Bestimmungen, die der Umsetzung von EU-Richtlinien dienen, ist stets diejenige Auslegung zu wählen, die die Ziele der Richtlinie am besten verwirklicht (effet utile; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 17- FRIZ I; Urteil vom 14. Juli 2011 - III ZR 200/10, WM 2012, 371 Rn. 17; EuGH, Urteil vom 17. September 2002 - C-253/00, Slg. 2002, I-7289 Rn. 28 mwN - Munoz "volle Wirkung"; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010 - C-555/07, NJW 2010, 427 Rn. 48- Seda Kücükdeveci/Swedex GmbH & Co. KG; Urteil vom 19. April 2016- C-441/14, ZIP 2016, 1085 Rn. 42 - Dansk Industri).
  • BGH, 19.05.2022 - I ZR 69/21

    Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis

    Die dem Mitgliedstaat damit aufgegebene Umsetzung muss gewährleisten, dass das in der Richtlinie formulierte Ziel als Ergebnis erreicht wird (BGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - III ZR 200/10, WM 2012, 371 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 26.03.2015 - III ZB 80/13

    Änderungsbeschluss hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens: Isolierte

    Auf die Revision der Klägerin ist das die Klageabweisung bestätigende Berufungsurteil des Kammergerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Zivilsenat des Kammergerichts zurückverwiesen worden (Senatsurteil vom 14. Juli 2011 - III ZR 200/10, WM 2012, 371).
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