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   BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67   

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BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67 (https://dejure.org/1969,1277)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1969 - III ZR 208/67 (https://dejure.org/1969,1277)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67 (https://dejure.org/1969,1277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbestimmung bei Erbunwürdigkeitsklage eines Miterben - Nichtberücksichtigung von Anträgen mangels Verlesung während der Sitzung - Erbunwürdigkeit wegen Urkundenfälschung im Hinblick auf das Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 197
  • MDR 1970, 124
  • DNotZ 1970, 166
  • DB 1969, 2225
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 18.11.1909 - IV 666/08

    Erbunwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
    Die Fälschung eines Testaments hat die Erbunwürdigkeit auch dann zur Folge, wenn der Fälscher damit möglicherweise den wahren letzten Willen des Erblassers verwirklicht hat (Abweichung von RGZ 72, 207).

    Der Revision ist zuzugeben, daß das Reichsgericht (RGZ 72, 207 mit näherer Begründung, sowie RGZ 81, 413) den Eintritt der Erbunwürdigkeit verneint hat, wenn der Fälscher mit der Anfertigung des Testaments den wahren letzten Willen des Erblassers zu verwirklichen bestrebt war.

    Das Reichsgericht hat dabei in RGZ 72, 207, in welchem Fall der Erblasser seine Frau in einem formungültigen Testament zur Alleinerbin eingesetzt und diese zwei gleichlautende Testamente hergestellt hatte, im wesentlichen erwogen, auch der Tatbestand des § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB (Urkundenfälschung) sei eine - mittelbare - Verfehlung gegen den Erblasser, der sie nach § 2343 BGB mit der Wirkung, daß eine Anfechtung durch Erbunwürdigkeitsklage ausgeschlossen werde, verzeihen könne.

  • RG, 27.02.1913 - IV 548/12

    Erbunwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
    Der Revision ist zuzugeben, daß das Reichsgericht (RGZ 72, 207 mit näherer Begründung, sowie RGZ 81, 413) den Eintritt der Erbunwürdigkeit verneint hat, wenn der Fälscher mit der Anfertigung des Testaments den wahren letzten Willen des Erblassers zu verwirklichen bestrebt war.
  • BGH, 13.10.1969 - III ZR 214/68

    Anfechtungsklage eines Gewerken - Allgemeiner Rechtsgedanke des § 247 Abs. 1 des

    Auszug aus BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
    Hier haben für die Aktiengesellschaft neuere Bestimmungen des Aktiengesetzes (jetzt § 247 Abs. 1 AktG 1965) eine Regelung getroffen, wonach die Bedeutung der Sache für beide Parteien zu berücksichtigen ist; und der jetzt erkennende Senat hat in seinem Beschluß von 13. Oktober 1969 - III ZR 214/68 - es für angängig erklärt, auf diese Bestimmung auch bei anderen Personenvereinigungen zurückzugreifen.
  • BGH, 07.11.1966 - III ZR 48/66

    Maßgeblicher Betrag für die Ermittlung des Streitwertes für eine gegen einen

    Auszug aus BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
    Die umfassende Wirkung des die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils ist in ihren Interessenkreis einbezogen, mag sie auch den übrigen Miterben mit zugute kommen, Ebenso wie der Streitwert für die Leistungsklage eines Miterben aus § 2039 BGB nach der neueren Rechtsprechung (RGZ 149, 193, Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1966 - III ZR 48/66 = NJW 1967, 443 mit weiteren Belegstellen) nicht nach dem anteilmäßigen Interesse des klagenden Miterben, sondern nach dem Wert der geforderten Leistung zu bemessen ist, ist der Wert der Erbunwürdigkeitsklage nach dem Wert der im Streit befangenen Beteiligung des Beklagten am Nachlaß zu bestimmen.
  • BGH, 10.07.1969 - III ZR 196/66

    Testierunfähigkeit wegen die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustandes

    Auszug aus BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
    Diese Erwägungen lassen, zumal wenn man unter besonders schwierigen Fragen im Grundsatz diejenigen begreift, in denen die Frage als solche trotz Vorhandenseins der erforderlichen Beurteilungsgrundlagen besonders schwer zu bewerten ist, einen Rechtsirrtum nicht erkennen und schließen eine verfahrensrechtliche Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens aus (vgl. Urteil vom 10. Juli 1969 - III ZR 196/66 - S. 8).
  • RG, 16.12.1935 - IV 139/35

    Wird der Streitwert für die Leistungsklage aus § 2039 BGB. durch den Wert der

    Auszug aus BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67
    Die umfassende Wirkung des die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils ist in ihren Interessenkreis einbezogen, mag sie auch den übrigen Miterben mit zugute kommen, Ebenso wie der Streitwert für die Leistungsklage eines Miterben aus § 2039 BGB nach der neueren Rechtsprechung (RGZ 149, 193, Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1966 - III ZR 48/66 = NJW 1967, 443 mit weiteren Belegstellen) nicht nach dem anteilmäßigen Interesse des klagenden Miterben, sondern nach dem Wert der geforderten Leistung zu bemessen ist, ist der Wert der Erbunwürdigkeitsklage nach dem Wert der im Streit befangenen Beteiligung des Beklagten am Nachlaß zu bestimmen.
  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 400/14

    Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung

    Daher entspricht es der überwiegenden Auffassung zum Erbunwürdigkeitsgrund des § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB, dass es nicht darauf ankommt, ob der Erbunwürdige mit der Fälschung des Testaments möglicherweise nur den tatsächlichen oder vermuteten Willen des Erblassers durchsetzen wollte (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2008 - IV ZR 138/07, ZEV 2008, 193; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67, NJW 1970, 197 unter 2 b; OLG Stuttgart ZEV 1999, 187, 188; Muscheler, Erbrecht II 2010 Rn. 3161; Staudinger/Olshausen, BGB (2015) § 2339 Rn. 23; Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 2339 Rn. 7; kritisch hierzu MünchKomm-BGB/Helms, 6. Aufl. § 2339 Rn. 13).
  • BGH, 26.04.2023 - IV ZB 11/22

    Bindungdwirkung eines die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils gemäß §§ 2342 ,

    a) Für die Frage der Bindung ist nicht entscheidend, ob das in diesem Verfahren ergehende Urteil als Gestaltungsurteil (Senatsurteil vom 11. März 2015 - IV ZR 400/14, BGHZ 204, 258 Rn. 7; Senats-beschluss vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, ZEV 2013, 34 Rn. 7 m.w.N.; BeckOK-BGB/Müller-Christmann, § 2342 Rn. 8 [Stand: 1. November 2022]; Burandt/Rojahn/Müller-Engels, Erbrecht 4. Aufl. § 2342 Rn. 15; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. S. 160 f.; Bauer, Der Erbunwürdig-keitsprozess, 2007, Rn. 254, 262; Unberath, ZEV 2008, 465), das die Rechtslage hinsichtlich der Erbenstellung des Erbunwürdigen selbst verändert und damit bereits wegen dieser ihm innewohnenden rechts-gestaltenden Wirkung zu berücksichtigen ist, oder - wie die Rechts-beschwerde geltend macht - als Feststellungsurteil, das die Wirkung einer der Klage innewohnenden, materiell-rechtlichen Anfechtungserklärung feststellt (Muscheler, ZEV 2009, 101, 105; im Anschluss hieran Grüneberg/Weidlich, BGB 82. Aufl. § 2342 Rn. 3; vgl. Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches, Band V, 1888, 521 f. zu § 2047 BGB-E), anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67, NJW 1970, 197 unter 1 [juris Rn. 27]).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2010 - 21 U 9/10

    Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen der gesetzlich geregelten Erbunwürdigkeitsgründe

    Der Streitwert der Erbunwürdigkeitsklage bemisst sich nach der Beteiligung der Beklagten am Nachlass (vgl. BGH NJW 1970, 197), nicht nach dem Interesse des Klägers an der zu erwartenden Besserstellung.
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 138/07

    Begriff der Erbunwürdigkeit

    Im Übrigen hält der Senat daran fest, dass jede unter Nr. 4 des § 2339 Abs. 1 BGB fallende Handlung zur Erbunwürdigkeit führt, ohne dass es darauf ankommt, ob der Täter aus anerkennenswerten Motiven gehandelt hat oder nicht (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67 - NJW 1970, 197 unter 2 b; OLG Stuttgart ZEV 1999, 187 mit Hinweis auf die Nichtannahme der Revision S. 188).
  • OLG Koblenz, 11.12.1996 - 14 W 739/96

    Unwirksamkeit des Testamentes - Streitwert

    Der Wert der Klage richtete sich nicht nach dem anteiligen Interesse, das der Kläger am Nachlaß geltend gemacht hat (so freilich noch BGH LM Nr. 16 zu § 3 ZPO ), sondern nach der im Streit befangenen Stellung des als Erben eingesetzten Vaters der Parteien (BGH NJW 1970, 197 unter ausdrücklicher Aufgabe der vorbezeichneten abweichenden Rechtsprechung; ebenso Herget in Zöller, ZPO , 20. Aufl., § 3 Rn. 16).
  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 122/68

    Bemessung des Streitwerts bei dem Klageantrag, einen Miterben für erbunwürdig zu

    Der Streitwert bemißt sich jedoch in solchen Fällen nach dem vollen Nachlaßwert, weil schon das nur von einem Miterben erstrittene Urteil auf Erbunwürdigkeit zugunsten aller übrigen anspruchsberechtigten Miterben wirkt (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1969 - III ZR 208/67 = BGH Warn 1969 Nr. 285 = NJW 1970, 197).
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BGH, Entscheidung vom 16.09.1968 - III ZR 208/67 (https://dejure.org/1968,4701)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1968 - III ZR 208/67 (https://dejure.org/1968,4701)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wertbestimmung bei einer Erbunwürdigkeitsklage - Verhältnis des Wertes des Streitgegenstandes zum Wert des Beschwerdegegenstandes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 12.01.1901 - V 282/00

    Kann der Wert des Beschwerdegegenstandes in den höheren Instanzen den Wert des

    Auszug aus BGH, 16.09.1968 - III ZR 208/67
    Dieser allgemeine Rechtsgrundsatz (statt vieler RGZ 47, 420) schließt es hier aus, ein höheres Interesse des in den Vorinstanzen unterlegenen Beklagten zur Grundlage der Bewertung zu machen.
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