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   BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99   

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https://dejure.org/2000,724
BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99 (https://dejure.org/2000,724)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2000 - III ZR 211/99 (https://dejure.org/2000,724)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2000 - III ZR 211/99 (https://dejure.org/2000,724)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 16 Abs 2, 17 Satz 1 VermG; § 571 BGB
    Restitution/Eigentümerwechsel/Erstattung von Betriebskosten/Abrechnungsperiode/Nachzahlung/Zusammenwirken von Berechtigtem und Verfügungsberechtigtem

  • 123recht.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 17.5.2004)

    Betriebskostenabrechnung bei Vermieterwechsel

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 158
  • ZMR 2001, 17
  • NJ 2001, 142
  • NJ 2001, 143
  • WM 2000, 2509
  • WM 2001, 2509
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
    Allein diese wären auch von Gesetzes wegen Gläubiger der mit Zugang der Abrechnung fällig werdenden (vgl. BGHZ 113, 188, 191 ff) Nachzahlungsansprüche gegen die Mieter.

    Weder die Feststellungen des Berufungsgerichts noch der Sachvortrag der Klägerin erlauben den Schluß, daß eine Betriebskostenabrechnung bezüglich der Jahre 1993 und 1994 mittlerweile sinnlos geworden wäre, weil die Mieter einem Nachzahlungsverlangen den Einwand der Verwirkung entgegenhalten könnten (vgl. BGHZ 113, 188, 196; 91, 62, 71).

  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
    Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, kann der Verfügungsberechtigte seinerseits die seit dem 1. Juli 1994 entstandenen Betriebs-, Erhaltungs- und Verwaltungskosten aufrechnen (vgl. eingehend hierzu Senatsurteil BGHZ 137, 183, 186 ff; BGHZ 141, 232, 234 ff).

    Insoweit steht, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen worden sind, entweder eine (kauf-)vertragliche Nebenpflicht oder - wie hier - eine nachwirkende, aus der zwischen dem Berechtigten (§ 2 Abs. 1 VermG) und dem Verfügungsberechtigten (§ 2 Abs. 3 VermG) bestehenden, Züge einer gesetzlichen Treuhand aufweisenden Sonderrechtsbeziehung (Senatsurteil BGHZ 137, 183, 186; BGHZ 128, 210, 211 f) erwachsene Nebenpflicht im Raum.

  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
    Weder die Feststellungen des Berufungsgerichts noch der Sachvortrag der Klägerin erlauben den Schluß, daß eine Betriebskostenabrechnung bezüglich der Jahre 1993 und 1994 mittlerweile sinnlos geworden wäre, weil die Mieter einem Nachzahlungsverlangen den Einwand der Verwirkung entgegenhalten könnten (vgl. BGHZ 113, 188, 196; 91, 62, 71).
  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
    Insoweit steht, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen worden sind, entweder eine (kauf-)vertragliche Nebenpflicht oder - wie hier - eine nachwirkende, aus der zwischen dem Berechtigten (§ 2 Abs. 1 VermG) und dem Verfügungsberechtigten (§ 2 Abs. 3 VermG) bestehenden, Züge einer gesetzlichen Treuhand aufweisenden Sonderrechtsbeziehung (Senatsurteil BGHZ 137, 183, 186; BGHZ 128, 210, 211 f) erwachsene Nebenpflicht im Raum.
  • BGH, 03.05.2000 - XII ZR 42/98

    Geltung einer Schiedsvereinbarung gegen Rechtsnachfolger des Vermieters

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
    Die Wirkung des § 571 BGB besteht vielmehr darin, daß im Augenblick des Eigentumsübergangs kraft Gesetzes ein neues Mietverhältnis zwischen dem Erwerber des Grundstücks und dem Mieter entsteht, allerdings mit uneingeschränkt demselben Inhalt, mit dem es zuvor mit dem Veräußerer bestanden hat (BGH, Urteil vom 3. Mai 2000 - XII ZR 42/98 - NJW 2000, 2346 m.N.).
  • BGH, 15.04.1999 - VII ZR 290/98

    Eintritt des Berechtigten in einen vom staatlichen Verwalter abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
    Bei dem Eintritt in bestehende Rechtsverhältnisse nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Vertragsübernahme (BGHZ 141, 203, 205; Senatsbeschluß vom 30. November 1995 - III ZB 34/95 - WM 1996, 273, 274).
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben;

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
    cc) Die letztere Auffassung erscheint vorzugswürdig, weil sie für Rechtsklarheit sorgt und insbesondere das ungereimte Ergebnis vermeidet, daß eine vor dem Eigentumswechsel fällig gewordene Abrechnungspflicht beim bisherigen Vermieter verbleibt, während Nachzahlungen und Erstattungen, deren Vorbereitung und Berechnung die Abrechnung dient (vgl. BGHZ 107, 104, 110), dem Erwerber zustehen bzw. von diesem zu erbringen sind.
  • BGH, 30.11.1995 - III ZB 34/95

    Rechtsweg für Ansprüche des Berechtigten auf Aushändigung nach Abschluß des

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
    Bei dem Eintritt in bestehende Rechtsverhältnisse nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Vertragsübernahme (BGHZ 141, 203, 205; Senatsbeschluß vom 30. November 1995 - III ZB 34/95 - WM 1996, 273, 274).
  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 142/98

    Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
    Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, kann der Verfügungsberechtigte seinerseits die seit dem 1. Juli 1994 entstandenen Betriebs-, Erhaltungs- und Verwaltungskosten aufrechnen (vgl. eingehend hierzu Senatsurteil BGHZ 137, 183, 186 ff; BGHZ 141, 232, 234 ff).
  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88

    Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses

    Auszug aus BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99
    Vor dem Eigentumswechsel entstandene und fällig gewordene Ansprüche bleiben bei dem bisherigen Vermieter, danach fällig werdende Forderungen stehen dem Grundstückserwerber zu (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1988 - VIII ZR 22/88 - NJW 1989, 451 f).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZR 288/95

    Bindung des Eigentümers an mit dem staatlichen Verwalter geschlossene

  • OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 U 155/93

    Voraussetzungen und Wirkungen der Rechtsfolgen nach §§ 571 , 572 BGB

  • OLG Naumburg, 01.04.1998 - 5 U 1695/97

    Erstattung von Nebenkosten-Vorauszahlungen nach Eigentümerwechsel

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 24 U 216/96
  • OLG München, 10.01.1997 - 21 U 2464/95

    Feststellungsinteresse, daß Kündigungen ein langjähriges Mietverhältnis nicht

  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 168/03

    Abrechnung der Betriebskosten bei Veräußerung des Mietobjekts

    Ebenso richten sich vertragliche Ansprüche des Mieters dann gegen den Erwerber, wenn sie erst nach dem Eigentumswechsel entstehen oder fällig werden (Senatsurteile vom 14. Oktober 1987 - VIII ZR 246/86, NJW 1988, 705 unter 2 b, cc und vom 19. Oktober 1988 - VIII ZR 22/88, NJW 1989, 451 unter II 2 b; BGH, Urteil vom 14. September 2000 - III ZR 211/99, WM 2000, 2509 unter 3).

    Diese Lösung sorgt für Rechtsklarheit und vermeidet insbesondere das ungereimte Ergebnis, daß eine vor dem Eigentumswechsel fällig gewordene Abrechnungspflicht beim bisherigen Vermieter verbleibt, während Nachzahlungen und Erstattungen, deren Vorbereitung und Berechnung die Abrechnung dient, dem Erwerber zustehen, bzw. von diesem zu erbringen sind (BGH, Urteil vom 14. September 2000 aaO).

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 237/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen

    Es fehlte lediglich noch die Abrechnung, mit deren Erteilung der Rückforderungsanspruch fällig wurde (BGHZ 113, 188, 194; BGH, Urt. v. 14. September 2000 - III ZR 211/99, NZM 2001, 158; OLG Hamm, NZM 1998, 568; Emmerich/Sonnenschein/Weitemeyer, Miete Handkommentar 8. Aufl. § 556 Rn. 74).
  • BGH, 29.09.2004 - XII ZR 148/02

    Abrechnung der Nebenkosten nach Veräußerung des gewerblich genutzten Mietobjekts

    Die Entscheidung des BGH (ViZ 2000, 734) könne keine Anwendung finden.

    b) Zu Unrecht meint das Berufungsgericht aber, das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2000 (- III ZR 211/99 - ViZ 2000, 734 = WM 2000, 2509) sei für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    Diese Lösung sorgt für Rechtsklarheit und vermeidet insbesondere das ungerechte Ergebnis, daß eine vor dem Eigentumswechsel fällig gewordene Abrechnungspflicht beim bisherigen Vermieter verbleibt, während Nachzahlungen und Erstattungen, deren Vorbereitung und Berechnung die Abrechnung dient, dem Erwerber zustehen bzw. von ihm zu erbringen sind (BGH, Urteil vom 14. September 2000 aaO).

  • LG Rostock, 05.07.2006 - 1 S 37/06

    Verletzung der zwischen einem Zwangsverwalter und einem Ersteher hinsichtlich der

    Da die Klägerin während des laufenden Abrechnungszeitraums im Jahr 2003 gemäß § 566 BGB iVm. § 57 ZVG in den Mietvertrag als Vermieterin eingetreten ist, trifft sie im Außenverhältnis gegenüber dem Mieter die Pflicht zur Abrechnung der Nebenkosten (BGH NZM 2001, 158).

    Er ist in diesem Fall auch zur Erstattung zu viel gezahlter Beträge verpflichtet, unabhängig davon, ob er Vorausleistungen erhalten hat oder nicht (BGH NZM 2001, 158).

    Der alte Vermieter bzw. Zwangsverwalter hat jedoch bei der Abrechnung mitzuwirken (BGH NZM 2001, 158) und dem Ersteher die während der Zwangsverwaltung eingenommenen Vorauszahlungen sowie den Verbrauch offen zu legen.

    Der Bundesgerichtshof nimmt in seiner Entscheidung vom 14.09.2000, (NZM 2001, 158) eine Pflicht des Verwalters zur Abrechnung des verwalteten Zeitraumes gegenüber dem neuen Eigentümer an.

  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 304/03

    Rechtsfolgen der Anordnung des Sofortvollzugs der Rückübertragung eines

    Dieser gesetzliche Vertragsübergang (dazu: BGH, Urt. v. 14. September 2000, III ZR 211/99, VIZ 2000, 734, 735) erfolgt zwar gewöhnlich erst mit dem Eintritt der Bestandskraft (BGH, Urt. v. 14. September 2000 aaO; Urt. v. 1. März 2001, III ZR 329/98, ZOV 2001, 317).
  • LG Kleve, 19.04.2007 - 6 S 205/06

    Nachforderung von Betriebskosten eines Hauses; Abrechnung eines Wasserverbrauchs

    Bezüglich der Abrechnung der Nebenkosten für das Jahr 2004 war die Klägerin als Rechtsnachfolgerin ihrer Eltern zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 verpflichtet und Gläubigerin des Nebenkostennachzahlungsanspruches, und zwar hinsichtlich des gesamten Abrechnungsjahres (s. hierzu Blank-Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 556 BGB Rz. 145, BGH WUM 2000, 609).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2016 - 24 U 170/15

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs

    Doch hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. September 2000 entschieden, dass der frühere Eigentümer - hier die Klägerin - gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundeigentum abgelaufenen Abrechnungsperiode zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2000, Az. III ZR 211/99, zitiert nach juris, Rdnr. 14 f.; so auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2003, Az. VIII ZR 168/03, zitiert nach juris, Rdnr. 8, und Urteil vom 4. April 2007, Az. VIII ZR 219/06, zitiert nach juris, Rdnr. 13).
  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 176/04

    Anforderungen an die Form einer Erhöhungserklärung

    Infolge der Übernahme des Nutzungsvertrages mit den Klägern haftet die Beklagte nach dem Rechtsgedanken des § 571 BGB a.F. aber nur für die von ihrem Eintritt in den Vertrag an fällig werdenden Verbindlichkeiten, während für die zuvor fällig gewordenen (Rückzahlungs-)Verbindlichkeiten allein der bisherige Verfügungsberechtigte haftet (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2000 - III ZR 211/99 - NZM 2001, 158 ff.; Säcker, Vermögensrecht, § 16 VermG Rdn. 10 m.N.).
  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 493/99

    Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Abtretung von

    Dieser könnte seinen Anspruch nämlich nicht auf Grund gesetzlicher Vertragsübernahme gemäß § 16 Abs. 2 VermG geltend machen (so aber Kuhlmey/Wittmer aaO), da der Verfügungsberechtigte als (ehemaliger) Eigentümer auch Inhaber der Forderungen bereits abgelaufener Abrechnungsperioden bleibt (vgl. BGH, Urt. v. 14. September 2000, III ZR 211/99, VIZ 2000, 734).
  • BGH, 17.01.2002 - III ZR 98/01

    Rechtsstellung des - fiktiv - Verfügungsberechtigten eines zum früheren

    Die von der Beklagten erstellte - auf der Grundlage ihres Rechtsstandpunkts erforderliche, aber auch ausreichende - Gesamtabrechnung würde insoweit allenfalls dann genügen, wenn die Belege so übersichtlich geordnet, zusammengestellt und aufbereitet wären, daß sich ohne Aufwand die für diese kurze Zeitspanne zu ermittelnde "Teilabrechnung" herauslesen ließe (vgl. Senatsurteil vom 14. September 2000 - III ZR 211/99 - WM 2000, 2509, 2511).
  • LG Potsdam, 28.02.2013 - 13 S 153/12

    Zwangsverwaltung für ein Grundstück: Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für

  • BGH, 07.02.2001 - XII ZR 118/98

    Verjährung von Ersatzansprüchen des Eigentümers eines nach dem VermG

  • BGH, 10.10.2003 - V ZR 39/02

    Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des Mietzinses

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 24 U 95/07

    Kein Schadensersatzanspruch des Mieters bei Übergabeverzug - Erstattungsanspruch

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 21 U 101/16

    Wer muss die Nebenkosten abrechnen: Veräußerer oder Erwerber?

  • AG Brandenburg, 25.04.2012 - 31 C 175/10

    Kautionsrückforderung: Ist insolventer Mieter prozessführungsbefugt?

  • LG Berlin, 02.04.2012 - 67 S 231/11

    Kosten des Wärmecontractings sind umlagefähig!

  • OLG Naumburg, 16.08.2011 - 9 U 16/11

    Gewerberaummiete: Aufrechnung mit erwartetem Guthaben aus Betriebkostenabrechnung

  • BGH, 01.03.2001 - III ZR 329/98

    Abrechnung von Nebenkostenvorauszahlungen nach Wechsel im Grundstückseigentum

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2002 - 4 U 229/01

    Rückzahlung eines zur Verrechnung von Mietzinsansprüchen vorgesehenen Darlehens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 11 B 29.08

    Altlastenfreistellung; Freistellungsbescheid; Freistellungszweck;

  • AG Berlin-Mitte, 17.09.2004 - 6 C 17/04
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