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BGH, 16.02.1959 - III ZR 216/57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1959, 435
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.1957 - III ZR 76/56
Anspruchsübergang auf Versicherer
Auszug aus BGH, 16.02.1959 - III ZR 216/57
Der Übergang von der Fahrbahn zum Bankett darf keine gefährlichen Höhenunterschiede aufweisen, an denen ein Fahrzeug hängen bleiben oder durch die es aus der Fahrbahn gerissen werden kann (BGH III ZR 59/56 vom 8. Juli 1957 = LM Nr. 27 zu § 823 BGB Dc; III ZR 76/56 vom 30. September 1957). - BGH, 08.07.1957 - III ZR 59/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.02.1959 - III ZR 216/57
Der Übergang von der Fahrbahn zum Bankett darf keine gefährlichen Höhenunterschiede aufweisen, an denen ein Fahrzeug hängen bleiben oder durch die es aus der Fahrbahn gerissen werden kann (BGH III ZR 59/56 vom 8. Juli 1957 = LM Nr. 27 zu § 823 BGB Dc; III ZR 76/56 vom 30. September 1957).
- BGH, 27.01.2005 - III ZR 176/04
Verkehrssicherungspflicht bei einem unbefestigten Bankett
Insoweit hat der Senat ausgesprochen, der Übergang von der Fahrbahn zum Bankett dürfe keine gefährlichen Höhenunterschiede aufweisen, an denen ein Fahrzeug hängenbleiben oder durch die es aus der Fahrbahn gerissen werden könne (Senatsurteile vom 16. Februar 1959 - III ZR 216/57 - VersR 1959, 435, 436; vom 6. Juli 1959 - III ZR 67/58 - VersR 1959, 830, 832). - OLG Hamm, 03.02.2004 - 9 U 178/03
Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht durch ein Land bei Bestehen einer …
Die Höhendifferenzen dürfen jedoch kein so gefährliches Ausmaß annehmen, dass Fahrzeuge aus der Fahrbahn gerissen werden können (BGH VersR 1959, 435 = DAR 1959, 296). - BGH, 06.07.1959 - III ZR 67/58
Rechtsmittel
Höhenunterschiede jedoch, an denen ein Fahrzeug auch bei einer den Umständen nach sachgerechten Fahrweise hängen bleiben oder durch die es aus der Fahrbahn gerissen werden kann, darf der Übergang von Fahrbahn zum Bankett nicht, zumindest nicht ohne hinreichende Warnung der Verkehrsteilnehmer aufweisen (Urteile des Senats vom 30. September 1957 III ZR 76/56 = VersR 1958, 13 und vom 16. Februar 1959 III ZR 216/57 = VersR 1959, 435). - OLG Schleswig, 21.12.1994 - 9 U 37/94
Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch eine Abbruchkante am rechten …
Jedenfalls darf der Übergang von der Fahrbahn zum Bankett keine gefährlichen Höhenunterschiede aufweisen, an denen ein Fahrzeug hängenbleiben kann oder durch die es aus der Fahrbahn gerissen werden kann (vgl. BGH VersR 1959, 435/6). - BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58
Rechtsmittel
Möglicherweise hatte daneben auch der Landschaftsverband die Pflicht, für Beseitigung der Höhenunterschiede zu sorgen, weil jeder Verkehrssicherungspflichtige darauf zu achten hat, daß sich am Fahrbahnrand keine gefährlichen Höhenunterschiede bilden (BGH III ZR 76/56 vom 30. September 1957; III ZR 216/57 vom 16. Februar 1959).