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   BGH, 25.09.1986 - III ZR 224/85   

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https://dejure.org/1986,10325
BGH, 25.09.1986 - III ZR 224/85 (https://dejure.org/1986,10325)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1986 - III ZR 224/85 (https://dejure.org/1986,10325)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1986 - III ZR 224/85 (https://dejure.org/1986,10325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme der Revision - Zustandekommen eines vorformulierten Darlehensvertrags unter der Bedingung einer bestimmten Auszahlungsvoraussetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 234/84

    Auslegung von AGB-Bestimmungen einer Hypothekenbank - Konkludente

    Auszug aus BGH, 25.09.1986 - III ZR 224/85
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. März 1986 (III ZR 234/84 = WM 1986, 577 - NJW 1986, 1807 [BGH 06.03.1986 - III ZR 234/84] ) ausgeführt, selbst dann, wenn ein vorformulierter Darlehensvertrag eine uneingeschränkt bindende Einigung enthalte und den Darlehensnehmer ausdrücklich verpflichte, bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen zu schaffen, könne sich aus Inhalt und Eigenart dieser Voraussetzungen konkludent eine - den Formulartext nach § 4 AGBG verdrängende - Individualabrede ergeben, daß die Verwirklichung dieser Voraussetzungen aufschiebende Bedingung der Vertragsbindung sein solle.
  • BGH, 22.04.1986 - III ZR 129/85
    Auszug aus BGH, 25.09.1986 - III ZR 224/85
    Sie liegt vielmehr durchaus nahe, wenn man berücksichtigt, daß die Klägerin ihre Bonitätsanforderungen nicht näher festlegte, sondern sich mit der Forderung nach "befriedigenden" Bilanzen einen Beurteilungsspielraum einräumen ließ (vgl. Senatsbeschluß vom 22. April 1986 - III ZR 129/85 - Hensen EWiR § 4 AGBG 1/86, 531/32 zu 4).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 25.09.1986 - III ZR 224/85
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Boujong, Dr. Halstenberg, Dr. Werp und Dr. Rinne am 25. September 1986 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 21/87

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für Annahme eines Angebots; Bestätigung

    Auf Nr. 1 ABH stützt sich die Auslegung des Berufungsgerichts, bei den - mit der Schreibmaschine in das Darlehensantragsformular eingesetzten - "weiteren Vertragsbedingungen" (Bürgschaft, Abtretung der Lebensversicherung, Ausschluß der Fälligstellung des Restkaufpreises) habe es sich nicht um Bedingungen im Sinne des § 158 Abs. 1 BGB gehandelt, sondern um Auszahlungsvoraussetzungen, zu deren Schaffung die Beklagte sich habe vertraglich verpflichten wollen (vgl. Senatsurteil vom 6. März 1986 a.a.O. zu II;Senatsbeschluß vom 25. September 1986 - III ZR 224/85 -).
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