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   BGH, 14.05.1998 - III ZR 229/97   

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https://dejure.org/1998,2782
BGH, 14.05.1998 - III ZR 229/97 (https://dejure.org/1998,2782)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1998 - III ZR 229/97 (https://dejure.org/1998,2782)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - III ZR 229/97 (https://dejure.org/1998,2782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung über die Durchführung von Bauvorhaben - Maßgeblichkeit der mit dem Bauantrag verbundenen Pläne - Mangelhafter Schallschutz - Schadensersatz wegen Nichterfüllung - Wohnflächenreduzierung bei Vornahme erforderlicher Schallschutzmaßnahmen - Abweichung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634 Abs. 1
    Gewährleistung für Abweichung von der vereinbarten Flächengröße

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Baubetreuer für Wohnflächenreduzierung durch nachträgliche Schallschutzmaßnahmen? (IBR 1998, 529)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1169
  • NZM 1998, 777 (Ls.)
  • WM 1998, 1497
  • BauR 1998, 1117 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93

    Rechte und Pflichten eines Baubetreuers

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - III ZR 229/97
    Ausgangspunkt ist nach den insoweit rechtsfehlerfreien Ausführungen des Berufungsgerichts, daß der Beklagte aufgrund der Übernahme nicht nur der wirtschaftlichen, sondern auch der technischen Betreuung einschließlich der planerischen Gestaltung und Bauleitung verpflichtet war, die einwandfreie Herstellung des Bauwerks (auch) in technischer Hinsicht zu bewirken (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. Juni 1994 - VII ZR 116/93 - NJW 1994, 2825 [BGH 30.06.1994 - VII ZR 116/93] ), und deshalb nach Werkvertragsrecht (§ 635 BGB) wegen von ihm zu vertretender Mängel des Schallschutzes zwischen den Reihenhäusern Nr. 27 und 25, 23 und 21 sowie 19 und 17 und teilweise auch innerhalb der Reihenhäuser den Klägern zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist.

    In diesem Fall wäre es auch nicht möglich, den Schadensersatzanspruch der Bauherren etwa um Kosten zu kürzen, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer geworden wäre (Sowieso-Kosten), denn der Beklagte hatte den Klägern für das Bauvorhaben nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung das Nichtüberschreiten eine festen Aufwands garantiert (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1994 aaO).

  • BGH, 25.10.1990 - VII ZR 230/88

    Haftung des Baubetreuers; Erwerb einer vom Prospekt abweichenden Fläche

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - III ZR 229/97
    Eine Abweichung der Flächengröße von dem im Vertrag versprochenen Maß stellte einen Mangel des Werks dar (vgl. BGH Urt. v. 25. Oktober 1990 - VII ZR 230/88 - WM 1991, 10, 12).
  • BGH, 09.07.1970 - VII ZR 70/68

    Wärmeaustauscher - § 463 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unanwendbarkeit

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - III ZR 229/97
    Auch in diesem Fall muß der Beklagte die Kläger im Wege des Schadensersatzes nach § 635 BGB - der, soweit (teilweise) anfänglich objektive Unmöglichkeit der Leistung vorliegen sollte, § 306 BGB verdrängt (BGHZ 54, 236, 237 f [BGH 09.07.1970 - VII ZR 70/68] ; Palandt/Heinrichs BGB 57. Aufl. § 306 Rdnr. 14) - so stellen, als hätten die Reihenhäuser, für deren Errichtung der Beklagte zu sorgen hatte, sowohl die vereinbarte Wohnfläche als auch den vertragsgerechten Schallschutz.
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Die Größenangabe stellt eine Beschaffenheitsbezeichnung dar, die wegen ihrer Bedeutung für den Verkehrswert einen "Fehler" im gewährleistungsrechtlichen Sinne begründet, wenn sie zuungunsten des Erwerbers falsch ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1997, aaO; Urteil vom 14. Mai 1998 - III ZR 229/97, NJW-RR 1998, 1169 f; Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, BauR 1999, 648 f = ZfBR 1999, 194).
  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97

    Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die tatsächliche Wohnfläche von 52, 639 qm ein Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB ist, wenn die Parteien eine Wohnfläche von 65 qm vereinbart haben (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - III ZR 229/97 = NJW-RR 1998, 1169).
  • BFH, 19.02.2020 - II R 4/18

    Aufhebung der Grunderwerbsteuer - Anspruch auf Rückgängigmachung eines

    Anderes kann bei geringfügigen Flächenabweichungen gelten (vgl. BGH-Urteile in NJW 1997, 2874; vom 21.01.1999 - VII ZR 398/97, NJW 1999, 1859, unter II.1.; vom 14.05.1998 - III ZR 229/97, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1998, 1169, unter II.; jeweils aber Mangel noch bejaht).
  • OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00

    Schadensersatz für mangelhafte Schalldämmung

    Die Beklagte war auf Grund des mit den einzelnen Klägern (inhaltsgleich) abgeschlossenen Baubetreuungsvertrags (Anlage K 3) zur einwandfreien Herstellung des Bauwerks (auch) in technischer Hinsicht verpflichtet (§§ 675, 633 Abs. 1 BGB), für etwaige Mängel hat sie nach Werkvertragsrecht einzustehen (§§ 675, 633 Abs. 2, 634 Abs. 2, 635 BGB; BGH NJW-RR 1998, 1169; BGHZ 126, 326, 330; Palandt-Sprau, BGB,62. Aufl., Rn 15, zu § 675).

    Der Sachverständige hat dort festgestellt, dass "die übliche Ausführung für Haustrennwände bei Reihenhäusern eine zweischalige Konstruktion" sei; dies entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1169; OLG Düsseldorf BauR 1991, 752, 753; OLG Stuttgart BauR 1996, 718; OLG München Az. 9 U 3922/97).

    Es bedarf daher keiner weiteren Ausführungen dazu (§ 308 ZPO), ob im Hinblick auf den vereinbarten Festpreis der Schadensersatzanspruch der Kläger überhaupt um Kosten gekürzt werden kann, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer geworden wäre (vgl BGH NJW 1994, 2825, 2826; NJW-RR 1998, 1169, 1170).

    Vielmehr ist umgekehrt eher davon auszugeben, dass der durch die nunmehrigen Luftschallschutzverbesserungen eintretende Räumverlust einen Ersatzanspruch der Kläger begründet(vgl. BGH NJW-RR 1998, 1169).

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 311/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Die Größenangabe stellt eine Beschaffenheitsbezeichnung dar, die wegen ihrer Bedeutung für den Verkehrswert einen "Fehler" im gewährleistungsrechtlichen Sinne begründet, wenn sie zuungunsten des Erwerbers falsch ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1997, aaO; Urteil vom 14. Mai 1998 - III ZR 229/97, NJW-RR 1998, 1169 f; Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, BauR 1999, 648 f = ZfBR 1999, 194).
  • OLG Koblenz, 03.03.2000 - 8 U 641/99

    Wohnfläche als zugesicherte Eigenschaft

    Die Größe einer Eigentumswohnung kann grundsätzlich als bestimmte Eigenschaft zugesichert werden (BGH NJW 1991, 912; BGH NJW-RR 1998, 1169; OLG Celle, BauR 1998, 805).

    Stellt jedoch der Beklagte über seinen Makler den Klägern eine Skizze mit eingetragenen Maßen und einer Wohnflächenberechnung zur Verfügung, gilt diese Flächengröße auch als vereinbart (BGH NJW-RR 1998, 1169).

  • OLG Celle, 31.01.2007 - 14 U 12/06

    Rechtsfolgen unklarer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Umfang des

    Denn auch im letzteren Fall richtete sich die Gewährleistung hinsichtlich des Bauwerks nach Werkvertragsrecht gemäß §§ 633 f. BGB (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1169; Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 675 Rn. 15 m. w. N.).
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