Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2735
BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68 (https://dejure.org/1969,2735)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1969 - III ZR 234/68 (https://dejure.org/1969,2735)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1969 - III ZR 234/68 (https://dejure.org/1969,2735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,2735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 665
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.09.1963 - III ZR 193/62
    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68
    Während die Vereinbarung gem. Art. 11 Abs. 3 NTS-AG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Vergleich i.S. des § 779 BGB darstellt (BGHZ 39, 60/67), hat der erkennende Senat für den Geltungsbereich des Finanzvertrags entschieden, daß der Festsetzungsbescheid nach Art. 8 Abs. 9 FV, selbst wenn er vom Geschädigten hingenommen wird, nicht zu einer vertraglichen Abmachung mit der Behörde führt (BGH NJW 1963, 2326).

    Die Entschließung enthält nämlich kein Angebot eines Vertragsabschlusses, und sie erlangt ohne Rücksicht auf eine Zustimmung des Anspruchsberechtigten ihre Wirkung nicht kraft des Willens des Antragstellers, sondern allein kraft der Regelung, die das Gesetz getroffen hat (vgl. BGH NJW 1963, 2326).

    Wie der erkennende Senat für den Festsetzungsbescheid nach dem früheren Finanzvertrag im Urteil vom 23. September 1963 (NJW 1963, 2326 = LM § 779 BGB Nr. 21) entschieden hat, war dieser Bescheid nach der Reglung des Finanzvertrags mit der besonderen Kraft ausgestattet, den Anspruch des Antragstellers nach Grund und Höhe verbindlich festzulegen.

  • BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57

    Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68
    Daraus ergibt sich zunächst, daß das Festhalten an einer Entschließung eines AVL auf jeden Fall dann gegen Treu und Glauben verstößt, wenn auch das Festhalten an einem rechtskräftigen Urteil gegen Treu und Glauben verstieße, also z.B. wenn die Entschließung durch Täuschung erschlichen ist, oder wenn das AVL sich in einem offenbaren Irrtum über Tatsachen oder die Rechtslage befindet und der Berechtigte das erkennt, diesen Irrtum nicht aufklärt, sondern ihn bewußt unterstützt oder fördert (vgl. hierzu: BGHZ 26, 391/97 und allgemein zu der Frage, wann die Geltendmachung rechtskräftiger Urteile gegen § 826 BGB verstößt, die Rechtsprechung des BGH bei LM § 826 (Fa) BGB).
  • BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68
    Dies hat der erkennende Senat - unter anderem - in seinem Urteil vom 26. September 1963 (VersR 1963, 1219) für eine vertragliche Vereinbarung mit einem Amt für Verteidigungslasten entschieden, in dem jene Vereinbarung über § 242 BGB wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage als teilweise unverbindlich erachtet wurde.
  • BGH, 26.06.1961 - III ZR 61/60

    Verzug bei Schäden durch ausländische Streitkräfte

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68
    Vielmehr lag der Rechtsgrund für die Leistung einer Entschädigung an die Klägerin als Kaskoversicherer in der Ersatzpflicht der amerikanischen Streitkräfte, die mit der Schadenszufügung durch ein Mitglied ihrer Truppen - gem. Art. VIII Abs. 5 des NATO-Truppenstatuts (vom 19. Juni 1951, BGBl 1961 II 1190 = NTS) nach den danach anwendbaren haftungsrechtlichen Vorschriften des deutschen Rechts - entstanden war (vgl. BGHZ 35, 256/260).
  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden;

    Auszug aus BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68
    Während die Vereinbarung gem. Art. 11 Abs. 3 NTS-AG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Vergleich i.S. des § 779 BGB darstellt (BGHZ 39, 60/67), hat der erkennende Senat für den Geltungsbereich des Finanzvertrags entschieden, daß der Festsetzungsbescheid nach Art. 8 Abs. 9 FV, selbst wenn er vom Geschädigten hingenommen wird, nicht zu einer vertraglichen Abmachung mit der Behörde führt (BGH NJW 1963, 2326).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 142/09

    Aufwendungsersatzanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Leistungen an

    Der Anspruch ergibt sich aus Art. VIII Abs. 5 Nato-Truppenstatut (NTS) in Verbindung mit §§ 839, 842 BGB, Art. 34 GG, §§ 7, 11 StVG a.F. (vgl. BGH, Urteile vom 28. September 1978 - III ZR 203/74 - VersR 1979, 348; vom 30. Oktober 1980 - III ZR 132/79 - VersR 1981, 134; Beschluss vom 22. Mai 1980 - III ZR 121/79 - VersR 1980, 939; vgl. auch Urteil vom 20. November 1969 - III ZR 234/68 - VersR 1970, 665, 667).

    Er richtet sich gegen die USA, ist aber gemäß Artt. 6 Abs. 1, 12 Abs. 2 des Gesetzes zum Nato-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen vom 18. August 1961 (BGBl. II S. 1183) gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen (vgl. Urteil vom 20. November 1969 - III ZR 234/68 - aaO).

  • BGH, 08.12.2011 - III ZR 72/11

    Entschädigung für durch Nato-Truppen verursachte Bodenkontaminierungen: Auslegung

    Aufgrund der gesetzlichen Regelungen handelt es sich bei der Entschließung zwar nicht um einen einem Urteil gleichstehenden hoheitlichen Akt; das Gesetz rückt die (bestandskräftige) Entschließung jedoch in die Nähe von (rechtskräftigen) Urteilen (vgl. Senatsurteile vom 20. November 1969 - III ZR 93/69, VersR 1970, 518, 519 ff und III ZR 234/68, VersR 1970, 665, 667 ff).
  • BGH, 20.05.1976 - III ZR 84/74

    Bestimmtheit einer Klageschrift

    Dabei bedarf es keiner ins einzelne gehenden Erörterung, was die Entschließung der Behörde nach Art. 11 Abs. 1 NTS-AG darüber, ob und gegebenenfalls inwieweit sie einen geltend gemachten Anspruch als begründet anerkennt, im Rechtssinne darstellt (vgl. hierzu die Senatsurteile VersR 1970, 518; 1970, 570; 1970, 665).
  • BGH, 08.07.1976 - III ZR 109/74

    Bindungswirkung einer behördlichen Entschließung sowohl für den

    Nach der Rechtsprechung des Senats (VersR 1970, 518 = NJW 1970, 1418; VersR 1970, 665) erlangt die Entschließung der Behörde ihre (beiderseitig) bindende Wirkung sowohl für den Anspruchsberechtigten als auch für die Bundesrepublik als Aufnahmestaat und für den Entsendestaat, wenn der Ersatzberechtigte von einer Anfechtung der Entschließung innerhalb der zweimonatigen Klagefrist (Art. 12 Abs. 3 NTS-AG) absieht.
  • BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77

    Bindung der Bundesrepublik an eine Entschließung des Amtes für

    Im übrigen gelten auch hier die Erwägungen des erkennenden Senats zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Bindung der Bundesrepublik an eine von dem Berechtigten nicht angefochtene Entschließung entfallen kann (vgl. Senatsurteile in NJW 1970, 1418 = VersR 1970, 518 und VersR 1970, 665 sowie Pagendarm in LM NATO-TruppenstatutG Nr. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht