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   BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06   

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https://dejure.org/2008,510
BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06 (https://dejure.org/2008,510)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2008 - III ZR 239/06 (https://dejure.org/2008,510)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 (https://dejure.org/2008,510)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nichtbenennung des Namens und der Anschrift eines nur der Partei bekannten Zeugen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit eines Partnervermittlungsvertrages in Folge eines Inserats mit einer tatsächlich nicht vermittlungsbereiten Person; Anfechtbarkeit eines durch ein Lockvogelangebot zustande gekommenen Partnervermittlungsvertrags wegen arglistiger Täuschung; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Partnervermittlungsvertrag - Lockvogelangebot - Sittenwidrigkeit der Verträge

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • rabüro.de

    Zur Anfechtbarkeit eines auf Grund eines "Lockvogelangebots" zustande gekommenen Partnervermittlungsvertrages

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 138 Aa; ; BGB § 656; ; ZPO § 286 B

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Catfishing? Arglistanfechtung eines auf Grund eines "Lockvogelangebots" zustande gekommenen Partnervermittlungsvertrages

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123; BGB § 138; BGB § 656; ZPO § 286
    Grundsätzlich keine Sittenwidrigkeit des Vertragsschlusses aufgrund eines sogenannten Lockvogelangebots

  • Prof. Dr. Lorenz

    Verhältnis von Sittenwidrigkeit (§ 138 I BGB) und Täuschungsanfechtung (§ 123 BGB); "Lockvogelangebot" beim Partnerschaftsvermittlungsvertrag; (keine) Nichtigkeit wettbewerbswidriger Folgeverträge; analoge Anwendung von § 656 BGB auf Partnerschaftsvermittlungsverträge; sekundäre ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 § 138 § 656; ZPO § 286
    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten Person; Rechtsfolgen der Nichtmitteilung der ladungsfähigen Anschrift eines Zeugen durch die nicht beweispflichtige Partei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit eines Partnervermittlungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Partnervermittler wirbt mit "Lockvogel" - Kunde erfährt Adresse der Traumfrau nicht und verlangt das Honorar zurück

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Lockvogelangebot bei Partnervermittlungsvertrag nicht sittenwidrig, aber anfechtbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Partnervermittlung - Lockvogelangebote führen zur Verurteilung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Lockvogelangebot bei Partnervermittlungsvertrag nicht sittenwidrig, aber anfechtbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 982
  • MDR 2008, 373
  • ZMR 2008, 635
  • VersR 2008, 976
 
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Wird zitiert von ... (258)

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Dies gilt auch, wenn der Anbieter eines sozialen Netzwerks dessen weitere Nutzung davon abhängig macht, dass der Nutzer sein Einverständnis mit den neuen Geschäftsbedingungen des Anbieters erklärt (Fortführung Senat, Urteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982).

    Da die widerrechtliche Drohung in § 123 BGB gesondert geregelt ist, ist ein Rechtsgeschäft nur anfechtbar und nicht gemäß § 138 BGB nichtig, wenn seine Anstößigkeit ausschließlich auf einer unzulässigen Willensbeeinflussung durch widerrechtliche Drohung beruht (Senat, Urteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982 Rn. 11; BGH, Versäumnisurteil vom 4. Juli 2002 - IX ZR 153/01, NJW 2002, 2774, 2775 und Urteil vom 7. Juni 1988 aaO S. 2601 mwN; MüKo/Armbrüster, BGB, 8. Aufl., § 123 Rn. 131; NK/Feuerborn, BGB, 4. Aufl., § 123 Rn. 102; Palandt/Ellenberger aaO § 138 Rn. 14; Staudinger/Singer/von Finckenstein, BGB, Neubearb.

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    (1.) Steht nämlich ein (primär) darlegungspflichtiger Anspruchsteller außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs und kennt der Anspruchsgegner alle wesentlichen Tatsachen, so genügt nach den höchstrichterlichen Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast das einfache Bestreiten seitens des Anspruchsgegners nicht, sofern ihm nähere Angaben zuzumuten sind (vgl. BGH, Urt. v. 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 -, juris Rn. 16 m.w.N. zur BGH-Rspr.).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    In diesen Fällen kann vom Prozessgegner im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982, 984).
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