Rechtsprechung
BGH, 05.07.2012 - III ZR 240/11 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
BGB § 839; BerlStrG § 7
- openjur.de
§ 839 BGB; § 7 BerlStrG
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 839 Abs 1 S 1 BGB, § 7 Abs 2 StrG BE
Amtshaftung des Landes Berlin: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen Gehweg - verkehrslexikon.de
Zur Amtshaftung des Landes Berlin wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen seit Jahren in einem "desolaten" Zustand befindlichen Gehweg
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Amtshaftung wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen seit Jahren in einem "desolaten" Zustand befindlichen Gehweg in Berlin
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; desolate Gehwege im Land Berlin; Amtshaftung; Schadensersatz; Schmerzensgeld; Untätigkeit; defekte Gehwegplatten; Unebenheiten; Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast; Warnschild; Erkennbarkeit einer Gefahrenquelle
- rabüro.de
Zur Amtshaftung wegen einem seit Jahren maroden Gehweg
- rewis.io
Amtshaftung des Landes Berlin: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen Gehweg
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839; BerlStrG § 7
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht führt auch bei Erkennbarkeit der Gefahrenlage zur Haftung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtshaftung wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen seit Jahren in einem "desolaten" Zustand befindlichen Gehweg in Berlin
- rechtsportal.de
Amtshaftung wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen seit Jahren in einem "desolaten" Zustand befindlichen Gehweg in Berlin
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht - Amtshaftung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der seit Jahren desolate Gehweg
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Recht und Urteile mit herbstlichem Hintergrund
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Verkehrssicherungspflicht - Berlin muss nach Sturz auf marodem Gehweg zahlen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sturz auf marodem Gehweg
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Seniorin stürzt auf ramponiertem Gehweg - Land Berlin war jahrelang untätig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Land Berlin haftet weitestgehend für Sturz eines Fußgängers auf einem Gehweg in "desolatem" Zustand
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Für einen desolaten Fußgängerüberweg haftet die verkehrssicherungspflichtige Gemeinde
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verkehrssicherungspflicht: Stadt haftet für Sturz von Seniorin auf marodem, stark verwitterten, unebenen Gehweg - Land Berlin muss Bürgersteige auch bei beengten finanziellen Verhältnissen instand halten
Besprechungen u.ä.
- rug-anwaltsblog.de (Kurzanmerkung)
Land haftet für Sturz wegen "desolatem” Gehweg
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.12.2010 - 86 O 112/10
- KG, 30.09.2011 - 9 U 11/11
- BGH, 05.07.2012 - III ZR 240/11
Papierfundstellen
- MDR 2012, 1088
- NVwZ-RR 2012, 831
- NZV 2012, 533
- VersR 2012, 1434
- DÖV 2012, 984
Wird zitiert von ... (30)
- BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16
Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen …
a) Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen hat, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (z.B. Senatsurteile vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265;… vom 2. Februar 2006 - III ZR 159/05, NVwZ 2006, 1084, 1085 Rn. 11; vom 5. Juli 2012 - III ZR 240/11, NVwZ-RR 2012, 831, 832 Rn. 11 …und vom 24. Juli 2014 - III ZR 550/13, NZV 2014, 450, 451 Rn. 15). - OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13
Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer …
Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 05.07.2012 (III ZR 240/11) eine Haftung des Straßen-verkehrssicherungspflichtigen unabhängig von der Frage der Erkennbarkeit der Gefahrenstelle bejaht hat (…a.a.O., Tz. 10), ist diese Entscheidung auf Baden-Württemberg nicht übertragbar.Wenn man die Maßstäbe an die Erkennbarkeit einer Gefahrenstelle anlege, die der BGH in seiner Entscheidung vom 05.07.2012 (III ZR 240/11) aufgestellt habe, könne vorliegend erst recht keine Erkennbarkeit angenommen werden.
An diesen Grundsätzen hat sich jedenfalls nach der in Baden-Württemberg geltenden Rechtslage durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.07.2012 (III ZR 240/11, VersR 2012, 1434 = DAR 2012, 572) nichts geändert:.
Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 05.07.2012 (a.a.O., Tz. 11) den schon bisher geltenden Grundsatz betont, dass die bloße Erkennbarkeit der Gefahrenstelle einen verkehrspflichtwidrigen Zustand nicht ausschließt, vielmehr dies nur dann gilt, wenn der Verkehrsteilnehmer sich auf die Gefahrenstelle rechtzeitig einzurichten vermag und dabei klargestellt, dass dem nicht so ist, wenn der Verkehrsteilnehmer der Gefahrenstelle nicht unproblematisch ausweichen kann, etwa weil wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall sich der ganze Überweg in einem so desolaten Zustand befand, dass er in jedem Falle gezwungen war, Teile zu begehen, die sich in einem schlechten Zustand befanden und mithin eine gefahrlose Benutzung nicht möglich war (…a.a.O., Tz. 11 und 12).
Auch in diesem Punkt unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt mithin entscheidend von denjenigen Sachverhalten, welche der Entscheidung des BGH vom 05.07.2012 (III ZR 240/11, VersR 2012, 1434 = DAR 2012, 572) und des KG vom 16.07.2010 (9 U 103/09, DAR 2012, 135) zu Grund lagen: in beiden Fällen nahm das Hindernis die gesamte Wegbreite ein.
- BGH, 20.06.2013 - III ZR 326/12
Amtshaftung bei Verletzung der Räum- und Streupflicht: Überwiegendes …
a) Die Abwägung der Verantwortlichkeiten zwischen den Parteien eines Schadensersatzanspruchs im Rahmen der Prüfung eines Mitverschuldens (§ 254 BGB) unterliegt gemäß § 287 ZPO einem weiten tatrichterlichen Entscheidungsspielraum und ist vom Revisionsgericht nur darauf hin zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände richtig und vollständig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zu Grunde gelegt worden sind, hierbei insbesondere nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen worden ist (s. etwa BGH, Urteil vom 8. Juli 1986 - VI ZR 47/85, BGHZ 98, 148, 158;… Senat, Urteile vom 11. Januar 2007 - III ZR 116/06, NJW 2007, 1063 Rn. 7;… vom 10. Mai 2007 - III ZR 115/06, NJW 2007, 3211 Rn. 7;… vom 16. Juli 2009 - III ZR 21/09, NJW-RR 2009, 1688 Rn. 16 und vom 5. Juli 2012 - III ZR 240/11, VersR 2012, 1434 Rn. 18).
- OLG Braunschweig, 10.12.2018 - 11 U 54/18
Kollision mit Betonpoller - Gemeinde haftet
Eine Verkehrssicherungspflichtiger hat in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH…, Urteil vom 24.07.2014, a. a. O.; Urteil vom 05.07.2012 - III ZR 240/11 -, juris 11). - BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13
Ausgestaltung der Begrenzung einer Parkfläche
Ein Verkehrssicherungspflichtiger hat in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 5. Juli 2012 - III ZR 240/11, NVwZ-RR 2012, 831 Rn. 11 mwN). - OLG Frankfurt, 30.10.2017 - 13 U 111/17
Keine Haftung des beklagten Landes für "waldtypische" Gefahren
Der Verkehr ist in der Regel nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst in der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.2012, III ZR 240/11, juris Rn. 11;… OLG München, Urt. v. 16.02.2012, 1 U 3409/11, juris Rn. 35, KG Berlin, Urt. v. 05.10.2009, 12 U 195/08, juris Rn. 8). - OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14
Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers im Saarland: Gefährdung des …
Insbesondere ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2014 (…4 U 168/13, bei Juris Rn. 45 ff.) in Abgrenzung zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5.7.2012 (III ZR 240/11, bei Juris) klargestellt hat, für das Saarland auch an dem Grundsatz festzuhalten, dass eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ausscheiden kann, wenn eine Gefahrenstelle für den Benutzer bei Wahrung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar ist und er sich auf sie rechtzeitig einzurichten vermag. - OLG Hamm, 18.12.2015 - 11 U 166/14
Verkehrssicherungspflichtverletzung - Land haftet für nicht griffigen …
Der Verkehrssicherungspflichtige muss jedoch in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. nur BGH, NZV 2012, S. 533 m. w. N.). - OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 168/13
Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde wegen Verletzung der …
Die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. mit Urteil vom 5. Juli 2012, III ZR 240/11) zur Rechtslage in Berlin (dort § 7 Abs. 2 Satz 5 Berliner Straßengesetz) steht dem nicht entgegen, da das saarländische Straßengesetz keine Verpflichtung zur "alsbaldigen" Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustand einer Straße normiert (Anschluss an OLG Stuttgart…, Urt. vom 10. Juli 2013, 4 U 26/13, NVwZ-RR 2014, 254; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 5. Juli 2012, III ZR 240/11, DAR 2012, 572).(Rn.45).Die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rechtslage in Berlin (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.2012, III ZR 240/11, VersR 2012, 1434 = DAR 2012, 572) steht dem nicht entgegen (vgl. in diesem Sinne auch, zur Rechtslage in Baden-Württemberg, OLG Stuttgart - 4 U 26/13 -, juris = NVwZ 2014, 254 (Leitsatz)):.
Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich damit auch wesentlich von dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des BGH vom 5.7.2012 (III ZR 240/11, MDR 2012, 1088 = VersR 2012, 1434) zugrunde lag.
- OLG Hamm, 23.07.2014 - 11 U 107/13
Reichweite der Pflicht zur barrierefreien Straßengestaltung im Rahmen der …
Gegenteiliges folgt auch nicht aus der vom Landgericht angeführten Entscheidung des BGH vom 05.07.2012, Az. III ZR 240/11.Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 05.07.2012 (III ZR 240/11) von einer solchen unzulässigen Überbürdung ausgegangen ist, ist der dort zu beurteilen gewesene Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
- KG, 08.11.2013 - 9 U 24/12
Amtshaftung des Landes Berlin: Den Zustand eines Gehweges betreffende …
- KG, 20.02.2015 - 9 U 188/13
Amtshaftung des Landes Berlin: Grenzen der Verkehrssicherungspflicht bei nicht …
- OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 4 U 188/13
Amtshaftung in Baden-Württemberg: Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch …
- OLG Frankfurt, 26.05.2017 - 13 U 21/14
Verkehrssicherungspflicht: Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 112 (unebene …
- OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 10 U 18/13
Schneegitter in schneearmen Gebieten keine Pflicht!
- KG, 30.11.2018 - 9 U 22/17
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bezüglich eines Gehwegs
- OLG Köln, 29.12.2020 - 7 U 101/20
Verkehrssicherungspflicht, Spurrille, Busbahnhof
- OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 13 U 6/18
Verkehrssicherungspflichten einer Behinderteneinrichtung (Verbrennungen einer …
- OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15
Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines …
- LG Bonn, 02.03.2022 - 1 O 347/20
- OLG Köln, 15.05.2019 - 7 U 36/19
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2015 - 11 B 336/15
Ausüben des Gemeingebrauchs an jeder Stelle einer öffentlichen Verkehrsfläche als …
- OLG Frankfurt, 08.08.2016 - 13 U 184/15
Verkehrssicherungspflicht: Schlagloch in Fahrbahn
- LG Magdeburg, 30.07.2015 - 10 O 352/15
- OLG Hamm, 24.01.2014 - 11 U 95/13
Schadensersatz- und Schmerzensgeldbegehren aufgrund eines behaupteten Sturzes …
- OLG Celle, 29.10.2012 - 8 U 247/12
Verkehrssicherungspflichtverletzung - muldenartige Vertiefung auf einem Radweg
- LG Hagen, 06.02.2020 - 8 O 213/19
Verletzung Verkehrssicherungspflicht bei unebenen Gehweg
- LG Essen, 07.04.2020 - 1 O 72/20
Verkehrssicherungspflicht, fehlende Bodenbelagsplatten
- LG Tübingen, 09.03.2018 - 3 O 89/17
Amtshaftung einer Gemeinde in Baden-Württemberg: Sturzunfall eines Fußgängers auf …
- LG Köln, 09.06.2020 - 5 O 8/20