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   BGH, 27.05.2004 - III ZR 264/03   

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BGH, 27.05.2004 - III ZR 264/03 (https://dejure.org/2004,1307)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2004 - III ZR 264/03 (https://dejure.org/2004,1307)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - III ZR 264/03 (https://dejure.org/2004,1307)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für die Verwendung von Einmalartikeln neben der gewöhnlichen Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte; Abgeltung der Kosten für Einmalartikel durch die Praxiskosten; Abschließende Erfassung aller Aufwendungen für Nebenleistungen im Rahmen ...

  • Judicialis

    GOZ § 4 Abs. 3; ; GOZ § 6 Abs. 1; ; GOZ § 9; ; GOÄ § 10

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GOZ § 4; GOZ § 6; GOZ § 9; GOÄ § 10
    Grenzen des Anspruchs eines Zahnarztes auf Auslagenersatz bei Implantaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GOZ § 4 Abs. 3 § 6 Abs. 1 § 9; GOÄ § 10
    Anspruch eines Zahnarztes auf Ersatz von Auslagen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arztrecht - Auslagenersatz nach § 10 GOÄ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abrechnung - Abrechenbarkeit von Einmalinstrumenten und Lagerkosten

  • IWW (Kurzinformation)

    Streitige Gebührenfragen höchstinstanzlich entschieden

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 381 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Laserbehandlung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Besprechungen u.ä. (8)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung von Materialkosten

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abrechnung von Materialkosten - Die Berechenbarkeit von Einmalinstrumenten für Wurzelkanalaufbereitung nach dem BGH-Urteil

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Konsequenzen für die Berechnung von Materialkosten und Lagerhaltung?

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Implantologie - Berechnung von Materialkosten bei implantologischen Leistungen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kostenerstattung - Abformmaterialien - nicht gesondert berechnen?

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Materialkosten - Der aktuelle Stand zur Berechnungsfähigkeit von Materialkosten und Lagerhaltungskosten

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Musterschreiben zu Erstattungsproblemen bei der Abrechnung von Materialkosten

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung von Materialkosten (RA Dr. Thomas Ratajczak)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1198
  • MDR 2004, 987
  • VersR 2004, 1138
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2003 - 1 A 358/01

    Beihilfefähigkeit von Implantatfräsen im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung;

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - III ZR 264/03
    Dem Berufungsgericht ist darin zuzustimmen, daß insoweit § 10 Abs. 1 Nr. 1 GOÄ nicht - auch nicht analog - heranzuziehen ist, so daß man nach dem Wortlaut und den systematischen Zusammenhängen der Gebührenordnung von einer Abgeltung dieser Instrumente durch die Gebühren ausgehen müßte (in diesem Sinn etwa AG und LG Köln RuS 1995, 313; LG Augsburg NJW-RR 1997, 1006 f; AG Weinheim VersR 2002, 697; OVG Münster NWVBl. 2003, 185 f und NVwZ-RR 2004, 123 f; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Oktober 1998 - 12 U 36/98; Meurer, aaO, Erläuterung zu Abschnitt K Allgemeine Bestimmungen Nr. 2, S. 224).
  • OLG Karlsruhe, 15.10.1998 - 12 U 36/98
    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - III ZR 264/03
    Dem Berufungsgericht ist darin zuzustimmen, daß insoweit § 10 Abs. 1 Nr. 1 GOÄ nicht - auch nicht analog - heranzuziehen ist, so daß man nach dem Wortlaut und den systematischen Zusammenhängen der Gebührenordnung von einer Abgeltung dieser Instrumente durch die Gebühren ausgehen müßte (in diesem Sinn etwa AG und LG Köln RuS 1995, 313; LG Augsburg NJW-RR 1997, 1006 f; AG Weinheim VersR 2002, 697; OVG Münster NWVBl. 2003, 185 f und NVwZ-RR 2004, 123 f; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Oktober 1998 - 12 U 36/98; Meurer, aaO, Erläuterung zu Abschnitt K Allgemeine Bestimmungen Nr. 2, S. 224).
  • LG Augsburg, 27.03.1996 - 6 O 3174/93

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Implantatbohrersatzes

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - III ZR 264/03
    Dem Berufungsgericht ist darin zuzustimmen, daß insoweit § 10 Abs. 1 Nr. 1 GOÄ nicht - auch nicht analog - heranzuziehen ist, so daß man nach dem Wortlaut und den systematischen Zusammenhängen der Gebührenordnung von einer Abgeltung dieser Instrumente durch die Gebühren ausgehen müßte (in diesem Sinn etwa AG und LG Köln RuS 1995, 313; LG Augsburg NJW-RR 1997, 1006 f; AG Weinheim VersR 2002, 697; OVG Münster NWVBl. 2003, 185 f und NVwZ-RR 2004, 123 f; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Oktober 1998 - 12 U 36/98; Meurer, aaO, Erläuterung zu Abschnitt K Allgemeine Bestimmungen Nr. 2, S. 224).
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - III ZR 264/03
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26. Februar 2003 (BGHZ 154, 99, 100 f) entschieden, der Berufungsantrag sei auch nach neuem Recht in das Berufungsurteil aufzunehmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2002 - 6 A 2978/99

    Beihilfefähigkeit von aus Anlass einer Implantatbehandlung in Rechnung gestellten

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - III ZR 264/03
    Dem Berufungsgericht ist darin zuzustimmen, daß insoweit § 10 Abs. 1 Nr. 1 GOÄ nicht - auch nicht analog - heranzuziehen ist, so daß man nach dem Wortlaut und den systematischen Zusammenhängen der Gebührenordnung von einer Abgeltung dieser Instrumente durch die Gebühren ausgehen müßte (in diesem Sinn etwa AG und LG Köln RuS 1995, 313; LG Augsburg NJW-RR 1997, 1006 f; AG Weinheim VersR 2002, 697; OVG Münster NWVBl. 2003, 185 f und NVwZ-RR 2004, 123 f; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Oktober 1998 - 12 U 36/98; Meurer, aaO, Erläuterung zu Abschnitt K Allgemeine Bestimmungen Nr. 2, S. 224).
  • AG Köln, 03.11.1994 - 115 C 426/94

    Privatliquidation - Darf die Privatversicherung Originalrechnungen für die

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - III ZR 264/03
    Dem Berufungsgericht ist darin zuzustimmen, daß insoweit § 10 Abs. 1 Nr. 1 GOÄ nicht - auch nicht analog - heranzuziehen ist, so daß man nach dem Wortlaut und den systematischen Zusammenhängen der Gebührenordnung von einer Abgeltung dieser Instrumente durch die Gebühren ausgehen müßte (in diesem Sinn etwa AG und LG Köln RuS 1995, 313; LG Augsburg NJW-RR 1997, 1006 f; AG Weinheim VersR 2002, 697; OVG Münster NWVBl. 2003, 185 f und NVwZ-RR 2004, 123 f; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Oktober 1998 - 12 U 36/98; Meurer, aaO, Erläuterung zu Abschnitt K Allgemeine Bestimmungen Nr. 2, S. 224).
  • AG Weinheim, 03.12.2001 - 4 C 243/01

    Ersatzfähige Kosten bei professioneller Zahnreinigung

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - III ZR 264/03
    Dem Berufungsgericht ist darin zuzustimmen, daß insoweit § 10 Abs. 1 Nr. 1 GOÄ nicht - auch nicht analog - heranzuziehen ist, so daß man nach dem Wortlaut und den systematischen Zusammenhängen der Gebührenordnung von einer Abgeltung dieser Instrumente durch die Gebühren ausgehen müßte (in diesem Sinn etwa AG und LG Köln RuS 1995, 313; LG Augsburg NJW-RR 1997, 1006 f; AG Weinheim VersR 2002, 697; OVG Münster NWVBl. 2003, 185 f und NVwZ-RR 2004, 123 f; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Oktober 1998 - 12 U 36/98; Meurer, aaO, Erläuterung zu Abschnitt K Allgemeine Bestimmungen Nr. 2, S. 224).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 1 A 3633/04

    Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei Versagung von

    Bei einem besonders stark ausgeprägten Missverhältnis zwischen der Höhe dieser Kosten und der Höhe der Gebühren kann ausnahmsweise anderes gelten (hier verneint; im Anschluss an OVG NRW, Urteil vom 11.6.2003 - 1 A 358/01 -, und BGH, Urteil vom 27.5.2004 - III ZR 264/03 -).

    Soweit der BGH in seinem Urteil vom 27.5.2004 - III ZR 264/03 -, NJW-RR 2004, 1198 = VersR 2004, 1138 (Juris Rn. 13 ff.), auf welches sich der Kläger bezogen hat, zu einem anderen Ergebnis gelangt ist, liegen dem spezifische Besonderheiten des dort entschiedenen Falles zugrunde, an denen es hier indes fehlt.

    Für die vom BGH, Urteil vom 27.5.2004 - III ZR 264/03 -, a.a.O., in diesem Zusammenhang vertretene erweiternde Auslegung der - zuvor bereits erwähnten - Allgemeinen Bestimmung Nr. 2 des Abschnitts K ist vorliegend kein Raum, weil die besonderen Voraussetzungen, unter denen sich der BGH ausnahmsweise zu einer solchen, die Grenze des Wortlauts ("Implantate", "Implantatteile") erkennbar überschreitenden Auslegung entschlossen hat, nicht in vergleichbarer Weise gegeben sind.

    auch OVG NRW, Urteil vom 11.6.2003 - 1 A 358/01 -, sowie Beschluss vom 14.2.2002 - 6 A 2978/99 -, jeweils a.a.O.; weitere Nachweise bei BGH, Urteil vom 27.5.2004 - III ZR 264/03 -, a.a.O. (Juris Rn. 16).

    Zwar hat der Kläger im Berufungsverfahren zutreffend darauf hingewiesen, dass sich im Gefolge des bereits an anderer Stelle angesprochenen BGH-Urteils die Hinweise des BMI zu den Beihilfevorschriften dahin geändert hätten, dass durch Rundschreiben vom 15.12.2004 folgender Satz eingefügt worden ist: "Implantatbohrsätze gehören ebenfalls nicht zu den Praxisgebühren und können gesondert berechnet werden (BGH-Urteil vom 27.05.2004 - III ZR 264/03 -)".

  • AG Hannover, 31.01.2008 - 427 C 16678/06

    Lagerkosten nicht berechenbar

    Mit den Gebühren sind Praxiskosten einschließlich der Kosten für Füllmaterialien, für den Sprechstundenbedarf sowie für die Anwendung von Instrumenten und Aggregaten abgegolten, Insoweit die Gebührenordnung für Zahnärzte keine gesonderte Berechnungsgrundlage für derartige Materialien bietet, sind diese mit den Hauptgebühren abgegolten, so dass diese nichterstattungsfähig sind (vgl. BGH NJW-RR 2004, Seite 1198 ff.).

    Bezüglich der mit den Zuschlägen geltend gemachten Lagerhaltungskosten ist das Gericht unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BGH (vgl. grundlegend BGH NJW-RR 2004, Seite 1198 ff.) der Ansicht, dass derartige Kosten nicht erstattungsfähig sind, da es insoweit an einer gesonderten Anordnung der Erstattungsfähigkeit der Gebührenordnung für Zahnärzte fehlt.

    der Verwendung von Einmalbohrern ist den Beklagten zwar einzuräumen, dass sie insoweit einen Anspruch hätten, wenn sie Implantatbohrersätze verwendet hätten, die bei einmaliger Anwendung verbraucht wären, vgl. BGH NJW-RR 2004, Seite 1198 ff. Dass sie derartige Bohrersätze im streitgegenständlichen Fall verwandt haben, haben die Beklagten jedoch nicht bewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2019 - 4 U 70/17

    Leistungen aus einer Krankheitskostenversicherung; Abschluss von

    Solche sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, gesondert berechnungsfähig (BGH, Urteil vom 27. Mai 2004 - III ZR 264/03 -, Rn. 14 ff., juris).
  • LG Köln, 04.11.2009 - 23 O 236/06

    Anwendung des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses für zahntechnische

    Eine entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugelassene Ausnahme von dem Grundsatz, dass Verbrauchsmaterialien nicht gesondert berechnungsfähig sind, ist unter Zugrundelegung der Grundsätze des Urteils des BGH vom 27.5.2004 (III ZR 264/03) nicht ersichtlich.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 11527/06

    Berufsrechtliches Verbot der Annahme von wirtschaftlichen Vorteilen seitens eines

    Nach dem Ergebnis dieser Rechtsprechung soll nämlich der Bevorratungsaufwand für das Implantatmaterial als Praxiskosten mit den Gebühren abgegolten sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Mai 2004 - III ZR 264/03 - NJW-RR 2004, 1198 ff.).
  • VG Mainz, 23.06.2006 - 4 K 82/06

    Zahnärzte müssen Rabatte für Implantate an den Patienten weitergeben

    Einerseits wird zwar in verschiedenen Zusammenhängen hervorgehoben, das Verfahren müsse in Verbindung mit eng eingegrenzten Indikationen als wissenschaftlich anerkannt gelten, andererseits wird eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wiedergegeben, nach der es weiterer Forschung und der kritischen Sichtung klinisch-praktischer Erfahrungen bedürfe, um längerfristige Erkenntnisse zu sammeln und Wege zu suchen, Misserfolge noch weiter zu mindern (vgl. BR-Dr 276/87, S. 91 sowie BHG vom 27. Mai 2004, NJW-RR 2004, S. 1198).
  • LG Essen, 10.01.2005 - 1 O 215/02

    Kostenerstattung: 4,5facher Satz bei Interimszahnersatz als rechtens anerkannt

    Sind Materialien nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte nicht berechnungsfähig, so sind die Kosten hierfür, soweit nicht § 9 GOZ eingreift, nach § 4 Abs. 3 GOZ mit den Gebühren abgegolten (BGH NJW-RR 2004, 1198-1202).
  • VG Saarlouis, 18.03.2008 - 3 K 829/07

    Beihilfefähigkeit von Materialkosten eines Zahnarztes und von Medizinprodukten

    Hiergegen legte der Kläger mit Schreiben vom 01.06.2007 Widerspruch ein, den der Beklagte durch Widerspruchsbescheid vom 05.06.2007 mit der Begründung zurückwies, die Ablehnung der Aufwendungen für Fluoridierungsmaterial und Einmalinterdentalbürste als beihilfefähig begründe sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.05.2004 (III ZR 264/03).

    Sind aber die Gebühren im zahnärztlichen Bereich so bemessen, dass eine gesonderte Berechnung von Materialien nur bei ganz bestimmten Leistungen vorgesehen ist, kann diese Entscheidung des Verordnungsgebers nicht durch eine ergänzende oder analoge Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 GOÄ unterlaufen werden (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2004 - III ZR 264/03 -).

  • AG Hagen, 26.09.2018 - 19 C 206/13

    Vergütungsanspruch eines zahnärztlichen Abrechnungsunternehmens durch Abrechnung

    Dem Grunde nach kann ein festes und gesamtverpacktes "OP-Set" zu den - hier berechneten - operativen Leistungen der GOÄ gem. § 10 Abs. 1 GOÄ entsprechend einer standardisierten Katalog-/Preislistenzusammensetzung als Auslagenersatz berechnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2004, Az.: III ZR 264/03).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 6 A 11527/06

    Annahme von wirtschaftlichen Vorteilen durch einen Freiberufler; Überschreitung

    Nach dem Ergebnis dieser Rechtsprechung soll nämlich der Bevorratungsaufwand für das Implantatmaterial als Praxiskosten mit den Gebühren abgegolten sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Mai 2004 - III ZR 264/03 - NJW-RR 2004, 1198 ff.).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 8 U 118/05

    Zahnarzthaftung: Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch im Zusammenhang mit

  • VG Düsseldorf, 22.10.2010 - 26 K 3516/09

    Beurteilung der Angemessenheit von Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen i.R.

  • VG Stuttgart, 03.01.2012 - 12 K 2580/11

    Beihilfefähigkeit von Adna Sync; Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes

  • AG Hamburg-Wandsbek, 30.11.2007 - 714 C 331/05

    Endodontie - Gerichte urteilen zu Wurzelkanalinstrumenten

  • AG Kiel, 21.09.2006 - 117 C 180/06

    Nicht umlegbare Kosten können von einem Zahnarzt bei Bestehen eines

  • VG Gelsenkirchen, 24.09.2004 - 3 K 4334/03

    Gewährung einer Beihilfe für zahnärztliche Leistungen gegenüber einem Beamten;

  • VG Köln, 05.02.2013 - 19 K 1142/11

    Beihilfeberechtigung eines Beamten für den Schwellenwert überschreitende

  • AG Mülheim/Ruhr, 26.03.2009 - 27 C 2253/08
  • AG Vechta, 26.10.2010 - 11 C 872/10
  • LG Dortmund, 29.12.2009 - 2 S 42/09
  • LG Hamburg, 01.04.2014 - 333 O 11/13

    GOZ-Abrechnungsverpflichtung bei Behandlung durch angestellten Zahnarzt

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