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BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1819
- MDR 1959, 919
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52
Rechtsnatur eines Hilfsantrages
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58
Wird bei einer Klage, mit der Teilbeträge von selbständigen Einzelforderungen geltend gemacht werden, erst im Laufe des Rechtsstreits in zulässiger Weise (BGHZ 11, 192) die Aufgliederung des Klageantrages auf die Einzelforderungen vorgenommen, so werden - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 261 b ZPO - durch die Einreichung der Klageschrift bei Gericht alle Einzelansprüche bis zur Höhe der Klagesumme mit der Folge der Unterbrechung der Verjährung rechtshängig.Vielmehr kann der Kläger den Mangel der nicht genügenden Bestimmtheit des Klageantrages im Laufe des Rechtsstreits - sogar noch in der Revisionsinstanz (BGHZ 11, 192, 195) - dadurch beheben, daß er die gebotene Klarstellungherbeiführt.
Besteht die Unklarheit nur darin, daß der Klageantrag nicht erkennen läßt, welche Teilbeträge der Kläger von den verschiedenen, jeweils der Höhe nach bestimmten Einzelforderungen geltend machen oder in welcher Reihenfolge er die Einzelansprüche zur Grundlage der klageweise verlangten Teilforderung machen will, so wird - wie der Senat schon in BGHZ 11, 192, 195 ausgeführt hat - das ursprüngliche Klagebegehren dahin auszulegen sein, daß jeder der Einzelansprüche bis zum Betrage der Klagesumme geltend gemacht werden sollte.
- BGH, 29.11.1956 - III ZR 235/55
Anforderungen an den Inhalt einer Klageschrift im Anwaltsprozeß; Bezugnahme auf …
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58
Ob die Klarstellung erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Verjährungsfrist ohne die Unterbrechung abgelaufen wäre, ist unerheblich (Ergänzung zu BGHZ 22, 254; LM ZPO § 253 Nr. 16).Die Sache liegt hier anders als in den vom Senat früher entschiedenen Fällen (BGHZ 22, 254; LM Nr. 16 zu § 253 ZPO), in denen der Klageschrift eine Begründung fehlte; dort war die Klageschrift nicht ordnungsgemäß, demzufolge auch die Klage nicht ordentlich erhoben.
Die vom Berufungsgericht zur Unterstützung seiner gegenteiligen Ansicht angeführten Entscheidungen des Senats (BGHZ 22, 254; LM Nr. 16 zu § 253 ZPO), haben allerdings die "Heilung" eines nach § 253 Abs. 2 ZPO wesentlichen Verfahrensmangels in Fällen, in denen durch die Klageerhebung eine Ausschlußfrist gewahrt oder die Verjährungsfrist unterbrochen werden sollte, erst von der Behebung des Mangels an wirken lassen; sie treffen jedoch auf den vorliegenden Streitfall nicht zu, weil - wie bereits ausgeführt ist - in beiden Fällen mangels einer ordnungsmäßigen Begründung der Klage eine Rechtshängigkeit nicht eingetreten war.
- BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52
Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des …
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58
Deshalb ist eine solche Klage nicht schlechthin abweisungsreif (BGHZ 11, 181, 184), und es ist unrichtig, wenn die Revision meint, das Berufungsgericht habe von seinem Standpunkt aus die Klage als unzulässig abweisen müssen, wodurch dem Kläger die Möglichkeit erhalten geblieben wäre, gemäß § 212 Abs. 2 BGB eine neue Klage mit fristwahrender Wirkung zu erheben.Der Fall, daß der Kläger die Klarstellung verweigert (vergl. BGHZ 11, 181, 184) oder eine solche nach der Prozeßlage nicht möglich wäre (vergl. LM Nr. 11 zu § 253 ZPO), kann hier außer Betracht bleiben.
- BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58
Unter diesen Umständen würde es - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Dezember 1952 - III ZR 152/52 - (LM Nr. 4 zu § 143 DBG) ausgeführt hat - als ein zweckloser Formalismus erscheinen, die unterbliebene Zustellung, deren Fehlen durch rügelose Verhandlung geheilt ist, nur zur Herbeiführung der Wirkung des § 261 b Abs. 3 ZPO nunmehr doch noch vorzunehmen. - BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58
Der Einwurf der Revision, der Kläger habe im Schadensersatzprozeß überhaupt keinen bezifferten Antrag zu stellen brauchen, vielmehr die Höhe des Schadensersatzes in das Ermessen des Gerichts stellen können (BGHZ 4, 138), geht hier schon deshalb fehl, weil der Kläger die Höhe der Verurteilung gerade nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt hat oder stellen wollte, sondern von vornherein einen bezifferten Antrag angebracht und lediglich die Erklärung unterlassen hat, wie er auf die verschiedenen Ansprüche aufgeteilt werden solle. - BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51
Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58
Eine besonders verwickelte oder zweifelhafte Rechtslage, die für einen späteren Beginn der Verjährungsfrist sprechen könnte (BGHZ 6, 195, 201), lag nach der rechtskräftigen Entscheidung des Vorprozesses nicht mehr vor. - BGH, 25.03.1954 - III ZR 389/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58
Allerdings beginnt die Verjährungsfrist für einen Anspruch aus fahrlässiger Amtspflichtverletzung erst, wenn der Geschädigte Kenntnis davon hat, daß er sich bei einem Dritten nicht schadlos halten kann (Urteil des Senats vom 1. Februar 1954 - III ZR 299/52 -), wobei es nicht darauf ankommt, wann der Kläger sich diese Kenntnis tatsächlich verschafft hat, sondern darauf, wann er sich die Kenntnis hätte verschaffen können (Urteil des Senats vom 25. März 1954 - III ZR 389/52 -). - BGH, 01.02.1954 - III ZR 299/52
Polizei. Rücksichtnahme auf Dritte
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58
Allerdings beginnt die Verjährungsfrist für einen Anspruch aus fahrlässiger Amtspflichtverletzung erst, wenn der Geschädigte Kenntnis davon hat, daß er sich bei einem Dritten nicht schadlos halten kann (Urteil des Senats vom 1. Februar 1954 - III ZR 299/52 -), wobei es nicht darauf ankommt, wann der Kläger sich diese Kenntnis tatsächlich verschafft hat, sondern darauf, wann er sich die Kenntnis hätte verschaffen können (Urteil des Senats vom 25. März 1954 - III ZR 389/52 -). - BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55
Begriff des Rechtsverhältnisses
Auszug aus BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58
Gleichwohl handelt es sich nicht - wie die Revision meint - um einen einheitlichen Anspruch, in dem die einzelnen Ansätze lediglich Rechnungsgrößen bildeten, sondern um Einzelposten mit rechtlicher Selbständigkeit (BGHZ 22, 43, 49), die als selbständige prozessuale Ansprüche nebeneinander geltend gemacht werden.
- BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09
Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung; …
So reicht eine unzulässige, unschlüssige oder unsubstantiierte Klage zur Hemmung der Verjährung aus, weil mit ihr ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass der Kläger den Anspruch weiter verfolgen will (BGH, Urteil vom 13. Juli 1959 - III ZR 27/58, NJW 1959, 1819; Urteil vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 49/62, BGHZ 39, 287, 291; Urteil vom 3. Juli 1980 - IVa ZR 38/80, BGHZ 78, 1, 5; Urteil vom 18. November 1982 - VII ZR 118/81, WM 1983, 95; Urteil vom 3. Mai 1999 - II ZR 119/98, NJW 1999, 2115; Urteil vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03, NJW 2004, 3772 jeweils m.w.N.). - BGH, 06.05.2014 - II ZR 217/13
Geltendmachung mehrerer Ansprüche durch Erhebung einer Teilklage: Hemmung der …
Die wahlweise geltend gemachten Ansprüche sollten jeweils in Höhe des eingeklagten Teilbetrages zunächst auflösend bedingt rechtshängig gemacht worden und mit der Zuordnung dann die Bedingung eingetreten sein (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1953 - III ZR 66/52, BGHZ 11, 192, 195; Urteil vom 13. Juli 1959 - III ZR 27/58, NJW 1959, 1819 f.; Urteil vom 22. Mai 1967 - II ZR 87/65, NJW 1967, 2210 f.; Urteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, NJW 1984, 2346, 2347 f.; Urteil vom 19. November 1987 - VII ZR 189/86, NJW-RR 1988, 692, 693; Urteil vom 3. April 1996 - VIII ZR 315/94, NJW-RR 1996, 885, 886; Urteil vom 18. Juli 2000 - X ZR 62/98, NJW 2000, 3492, 3494). - BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99
Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids
Die von Vollkommer zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betreffen entweder die nachgeholte Aufgliederung einer Teilklage, der mehrere Ansprüche zugrunde liegen (BGHZ 11, 192, 195; 112, 367, 370; BGH, Urteile vom 13. Juli 1959 - III ZR 27/58, NJW 1959, 1819, 1820; vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, NJW 1984, 2346, 2347 und vom 19. November 1987 - VII ZR 189/86, WM 1988, 278, 279) oder enthalten die Klarstellung, daß schon vor der Spezifizierung ein ausreichend bestimmter Klagegegenstand vorgelegen habe (BGH, Urteile vom 22. Mai 1967 - II ZR 87/65, NJW 1967, 2210, 2211 und vom 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95, NJW 1996, 2152, 2153).Diese aber liegt nur dann vor, wenn das Klagebegehren - unterhalb der Stufe der Substantiierung - individualisiert und damit ihr Streitgegenstand bestimmt ist (BGHZ 22, 254, 255; BGH, Urteile vom 13. Juli 1959 - III ZR 27/58, NJW 1959, 1819 und vom 22. Mai 1967 - II ZR 87/65, NJW 1967, 2210, 2211;… Stein/Jonas/Schumann, ZPO 21. Aufl. § 253 Rdn. 129, 186;… Musielak/Foerste, ZPO 2. Aufl. § 253 Rdn. 26).
- BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98
Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld
Dafür kommt es nicht darauf an, ob der maßgebende Lebenssachverhalt bereits in der Klageschrift vollständig beschrieben oder der Klageanspruch schlüssig oder substantiiert dargelegt worden ist (BGH, Urt. v. 13.07.1959 - III ZR 27/58, NJW 1959, 1819;… BGH, Urt. v. 02.03.1978 - I ZR 29/77, VersR 1979, 764).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unterbricht eine Teilklage, mit der verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden, in Höhe des insgesamt eingeklagten Betrages auch dann die Verjährung eines jeden dieser Ansprüche, wenn diese ohne nähere Aufgliederung geltend gemacht worden sind (BGH, Urt. v. 13.07.1959 - III ZR 27/58, aaO;… BGH, Urt. v. 19.11.1987 - VII ZR 189/86, NJW-RR 1988, 692 f.).
- LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13
Schadenersatzanspruch eines deutschen Kapitalanlegers gegen eine Schweizer …
Wird bei einer Klage, mit der Teilbeträge von selbstständigen Einzelforderungen geltend gemacht werden, erst im Laufe des Rechtsstreits in zulässiger Weise die Aufgliederung des Klageantrags auf die Einzelforderungen vorgenommen, so werden durch die Einreichung der Klageschrift bei Gericht zunächst alle Einzelansprüche bis zur Höhe der Klagesumme rechtshängig (BGH, Urteil vom 13.07.1959, III ZR 27/58, zitiert nach juris).Darauf, dass entsprechend obiger Ausführungen alle Einzelansprüche des Klägers bis zur Höhe der Klagesumme bereits durch die ursprüngliche Teilklage rechtshängig wurden (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1959, III ZR 27/58, zitiert nach juris), kommt es somit nicht weiter an, weshalb der Beklagten auf den hierzu in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis kein Schriftsatzrecht zu bewilligen ist.
- BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95
Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid
Die fehlende Substantiierung kann im Laufe des Rechtsstreits jederzeit nachgeholt werden, und zwar auch dann noch, wenn der Anspruch ohne die Unterbrechungswirkung der Klage oder des Mahnbescheides bereits verjährt gewesen wäre (…vgl. BGH, Urteile vom 2. März 1979 - I ZR 29/77 - VersR 1979, 764, vom 7. Juli 1978 aaO. und vom 13. Juli 1959 - III ZR 27/58 - NJW 1959, 1819, 1820). - BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87
Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der …
Denn ebensowenig wie die Zustellung einer unwirksamen Klage ist die Zustellung einer unwirksamen Klageerweiterung geeignet, die Verjährung zu unterbrechen (vgl. zur Zustellung einer unwirksamen Klage BGHZ 90, 249, 254 [BGH 01.03.1984 - IX ZR 33/83]; BGH Urteil vom 13. Juli 1959 - III ZR 27/58 = NJW 1959, 1819; RGZ 84, 309, 311). - BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82
Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage
Konstruktiv hat er das so begründet, daß die wahlweise geltend gemachten Ansprüche jeweils in Höhe des eingeklagten Teilbetrages zunächst auflösend bedingt rechtshängig gemacht worden sind (BGHZ 11, 192, 195 mit Anm. von Johannsen in LM § 253 ZPO Nr. 8; BGH, Urteile vom 13. Juli 1959 - III ZR 27/58 - NJW 1959, 1819 = VersR 1959, 835 = LM § 209 BGB Nr. 8 und vom 22. Mai 1967 - II ZR 87/65 - VersR 1967, 855 = ZZP 82, 141 mit Anm. Arens). - BGH, 10.11.1986 - II ZR 140/85
Schadensersatzpflicht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft
Diese Ansicht die auch der Senat vertritt, wird damit begründet, daß es zu unüberwindlichen Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitgegenstands und damit zusammenhängend auch bei der Bestimmung der materiellen Rechtskraft und der Verjährungsunterbrechung kommen kann, wenn eine Abgrenzung der verschiedenen Ansprüche fehlt (BGH, Urt. v. 13. Juli 1959 - III ZR 27/58, LM BGB § 209 Nr. 8;… BGH, Urt. v. 22. Mai 1984 aaO). - BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86
Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den …
Wird bei einer Teilklage, mit der Teilbeträge von selbständigen Einzelforderungen geltend gemacht werden, der Klageantrag nicht auf die Einzelforderungen aufgegliedert, so werden mit Zustellung der Klageschrift alle Einzelansprüche bis zur Höhe der Klagesumme mit der Folge der Unterbrechung der Verjährung rechtshängig; die notwendige Aufgliederung kann dann noch im Laufe des Rechtsstreits nachgeholt werden (BGH, Urt. v. 13. Juli 1959 - III ZR 27/58, NJW 1959, 1819). - BGH, 01.06.2010 - VI ZR 346/08
Schadensersatzanspruch des Auftraggebers eines Auftrags zur Ermittlung der Kosten …
- BGH, 10.10.1983 - III ZR 87/83
Berechnung des Wertes einer Beschwer bei Vorliegen eines Hauptantrages und …
- LG Köln, 28.07.2016 - 22 O 371/15
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Anwaltsvertrag durch einen …
- BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 315/94
Unterbrechung der Verjährung einer nicht näher aufgegliederten Geldforderung …
- BGH, 26.06.1996 - XII ZR 38/95
Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Unterbrechung durch gerichtliche …
- BGH, 19.11.1987 - VII ZR 189/86
Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage
- KG, 12.06.2015 - 9 U 67/14
Entschädigung wegen Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Ausschlussfrist durch …
- BGH, 01.03.1984 - IX ZR 33/83
Wahrung der Frist durch Einreichung einer Anfechtungsklage bei einem …
- OLG Stuttgart, 11.07.2013 - 7 U 95/12
Haftung eines Versicherungsunternehmens bei Anlageberatung: Pflichtverletzung des …
- BGH, 06.05.2014 - II ZR 258/13
Möglichkeit einer Beschränkung der Revision auf einen Hilfsfestellungsantrag; …
- BGH, 22.05.1967 - II ZR 87/65
Unterbrechung der Verjährung durch unsubstantiierte Klageerhebung
- BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 44/86
Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
- OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 197/06
Kein Bereicherungsanspruch aus Leistungskondiktion gegen Handlungsgehilfen bei …
- BGH, 17.01.1968 - VIII ZR 207/65
Unterbrechung der Verjährung durch hilfsweise Geltendmachung eines Anspruchs
- LAG Berlin, 06.06.2003 - 8 Sa 587/03
Verjährungsunterbrechung
- OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
Auslegung der Angaben im Mahnbescheid zur Bestimmung der mit …
- OLG Frankfurt, 25.01.2023 - 3 U 105/22
Bauleistungsversicherung: Kein Anspruch bei fehlendem Nachweis der Beschädigung …
- LG Düsseldorf, 25.02.2005 - 2b O 260/97
Ersatzanspruch eines Zahnarztes auf Grund entgangenen Gewinns aus seiner …
- BGH, 27.11.1959 - VI ZR 112/59
Rechtsmittel
- BGH, 20.03.1986 - III ZR 97/85
Annahme oder Nichtannahme einer Revision - Rechtmäßigkeit der Einordnung von …
- BGH, 12.07.1971 - VII ZR 286/69
Zur Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Kostenschätzung - Geltendmachung …
- BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 52/65
Unterbrechung der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides
- BGH, 31.03.1960 - III ZR 159/58
Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen Amtspflichtverletzung bei …
- OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 197/05
Schadensersatz; ungerechtfertigte Bereicherung; Verjährung: Grund und Höhe eines …
- BGH, 05.12.1960 - III ZR 17/59
Anspruch eines Hauseigentümers auf Ersatz eines ihm bei einem Teilabbruch …