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   BGH, 11.01.1954 - III ZR 273/52   

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https://dejure.org/1954,4764
BGH, 11.01.1954 - III ZR 273/52 (https://dejure.org/1954,4764)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1954 - III ZR 273/52 (https://dejure.org/1954,4764)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1954 - III ZR 273/52 (https://dejure.org/1954,4764)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.12.1956 - III ZR 112/55

    Rechtsmittel

    Die Bankette dienen zwar nicht dem regelmäßigen Fahrverkehr, aber der Verantwortliche muß den Verkehr warnen, wenn die Bankette auch in Notfällen nicht befahren werden können (III ZR 10/51 vom 20. Dezember 1951 = VRS 4, 178; III ZR 273/52 vom 11. Januar 1954 und III ZR 323/54 vom 26. Januar 1956).
  • BGH, 08.07.1957 - III ZR 59/56

    Rechtsmittel

    Der Senat hat dementsprechend u.a. in seiner Entscheidung vom 11. Januar 1954 - III ZR 273/52 - (S 5) bereits ausgesprochen, daß an das Bankett nicht die Anforderung gestellt werden könne, ein sicheres Befahren durch schwere Fahrzeuge zu gewährleisten.
  • BGH, 02.04.1962 - III ZR 14/61
    Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn für jeden einsichtigen Kraftfahrer diese mangelnde Standfestigkeit auch für ein geringfügiges und vorsichtiges Befahren des Banketts in der gekennzeichneten Art eindeutig und klar erkennbar ist, z.B. schon aus der äußeren Beschaffenheit des Banketts, wie bei einer Aufschüttung mit losem Geröll u. dergl., oder auch aus der Anlage, Breite und dem Verlauf der Straße, wobei ihre Verkehrsbedeutung ebenfalls eine Rolle spielen wird, wie z.B. bei Holzabfuhrwegen in einem Waldgebiet (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 11. Januar 1954 III ZR 273/52 S. 7).
  • BGH, 08.07.1957 - III ZR 60/56

    Rechtsmittel

    Der Senat hat dementsprechend u.a. in seiner Entscheidung vom 11. Januar 1954 - III ZR 273/52 - (S 5) bereits ausgesprochen, daß an das Bankett nicht die Anforderung gestellt werden könne, ein sicheres Befahren durch schwere Fahrzeuge zu gewährleisten.
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