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BGH, 27.05.2009 - III ZR 274/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung für die Fortbildung des Rechts
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung für die Fortbildung des Rechts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
FlowTex-Verfahren rechtskräftig entschieden
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Keine Haftung von Baden-Württemberg für FlowTex-Schaden
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
FlowTex-Verfahren rechtskräftig entschieden
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 26.07.2005 - 2 O 60/03
- OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
- BGH, 27.05.2009 - III ZR 274/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
Nebenintervention: Rechtliches Interesse des als vermeintlicher Gesamtschuldner …
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZR 274/07
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Oktober 2007 - 12 U 208/05 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO).
- BGH, 14.12.2017 - IX ZR 243/16
Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr bei zunächst …
e) Anerkannt ist die Anwendbarkeit des § 33 RVG für eine Vielzahl von Fallgestaltungen: Die Vorschrift greift etwa bei Betreuung mehrerer Mandanten hinsichtlich unterschiedlicher Gegenstände (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - III ZR 274/07, nv), bei unterwertiger Beteiligung eines Streitgenossen (BGH…, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 49/15, AGS 2017, 136 Rn. 2), bei Vertretung eines Miterben im Erbscheinerteilungsverfahren und nur teilweiser Inanspruchnahme der Erbschaft (BGH, Beschluss vom 30. September 1968 - III ZB 11/67, NJW 1968, 2334) wie auch bei Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen mehrere Gegner, die später hinsichtlich eines Gegners ausdrücklich beschränkt wird (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - III ZR 171/07, nv).