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   BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09   

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https://dejure.org/2010,4386
BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09 (https://dejure.org/2010,4386)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2010 - III ZR 275/09 (https://dejure.org/2010,4386)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2010 - III ZR 275/09 (https://dejure.org/2010,4386)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 839 BGB, § 4 Abs 3 StHaftG, § 5 Abs 3 StHaftG, § 4 VermAnsprV
    Staatshaftung in den neuen Bundesländern: Unterbrechung der Verjährung eines staatshaftungsrechtlichen Schadensersatzanspruchs wegen unterbliebener Registrierung der Anmeldung von Rückgabeansprüchen bei Antragstellung vor Verjährungsbeginn und Ansprüche gegen den im ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 839; DDR: StHG §§ 4 Abs. 3, 5; AnmVO § 4 Abs. 2
    Unterbrechungswirkung des Antrags auf Schadensersatz nach § 4 Abs. 3 StHG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen eines vor Beginn der Verjährungsfrist gestellten, ein Verwaltungsverfahren erfordernden Antrags auf Schadensersatz i.R.d. Staatshaftung auf den Eintritt der mit der Antragstellung verbundenen Unterbrechungswirkung; Sinn und Zweck der Pflicht zur ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz; Verjährungsfrist; Unterbrechungswirkung; Eingangsbestätigung; Ersatzmöglichkeit; Antragsregistrierung; Regressanspruch

  • rewis.io

    Staatshaftung in den neuen Bundesländern: Unterbrechung der Verjährung eines staatshaftungsrechtlichen Schadensersatzanspruchs wegen unterbliebener Registrierung der Anmeldung von Rückgabeansprüchen bei Antragstellung vor Verjährungsbeginn und Ansprüche gegen den im ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Staatshaftung in den neuen Bundesländern: Unterbrechung der Verjährung eines staatshaftungsrechtlichen Schadensersatzanspruchs wegen unterbliebener Registrierung der Anmeldung von Rückgabeansprüchen bei Antragstellung vor Verjährungsbeginn und Ansprüche gegen den im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen eines vor Beginn der Verjährungsfrist gestellten, ein Verwaltungsverfahren erfordernden Antrags auf Schadensersatz i.R.d. Staatshaftung auf den Eintritt der mit der Antragstellung verbundenen Unterbrechungswirkung; Sinn und Zweck der Pflicht zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Schadensersatzantrag nach Staatshaftungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung in der Staatshaftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 305
  • MDR 2011, 30
  • DÖV 2011, 456
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.03.1969 - VII ZR 35/67

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09
    Ist vor Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein Antrag auf Schadensersatz nach § 4 Abs. 3 StHG gestellt, über den nach Grund und Höhe in einem Verwaltungsverfahren nach § 5 Abs. 3 StHG zu befinden ist, tritt die mit der Antragstellung verbundene Unterbrechungswirkung mit dem Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein (im Anschluss an BGH, 31. März 1969, VII ZR 35/67, BGHZ 52, 47).

    Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, tritt bei Rechtshängigkeit eines Prozesses vor Verjährungsbeginn die auf der Prozessführung beruhende Unterbrechungswirkung zugleich mit dem Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1969 - VII ZR 35/67, BGHZ 52, 47, 48 f).

  • BGH, 21.10.1999 - III ZR 130/98

    Amtspflichtverletzung im Restitutionsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09
    b) Darüber hinaus haben die Mitarbeiter des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen durch die unrichtige Auskunft vom 15. Januar 1992 über die Stellung eines Rückgabeantrags schuldhaft ihre gegenüber der Rechtsvorgängerin der Klägerin als Dritte bestehenden Amtspflichten (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 1999 - III ZR 130/98, BGHZ 143, 18, 23 f; vom 17. Juni 2004 - III ZR 335/03, WM 2005, 618, 619) verletzt.

    Vielmehr werden diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister wahrgenommen und die kreisfreien Städte stellen die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Dienstkräfte und Einrichtungen (vgl. auch Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - III ZR 130/98, BGHZ 143, 18, 25 f; BVerwG VIZ 1995, 654, 655, jeweils zu § 28 Abs. 1 Satz 1 VermG; Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 - III ZR 74/06, VersR 2007, 497 Rn. 7 f).

  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 335/03

    Rechtsnatur der Pflicht zur Information über den Eingang eines

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09
    b) Darüber hinaus haben die Mitarbeiter des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen durch die unrichtige Auskunft vom 15. Januar 1992 über die Stellung eines Rückgabeantrags schuldhaft ihre gegenüber der Rechtsvorgängerin der Klägerin als Dritte bestehenden Amtspflichten (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 1999 - III ZR 130/98, BGHZ 143, 18, 23 f; vom 17. Juni 2004 - III ZR 335/03, WM 2005, 618, 619) verletzt.
  • BGH, 14.12.2006 - III ZR 74/06

    Haftpflichtige Körperschaft bei Wahrnehmung einer Aufgabe im übertragenen

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09
    Vielmehr werden diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister wahrgenommen und die kreisfreien Städte stellen die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Dienstkräfte und Einrichtungen (vgl. auch Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - III ZR 130/98, BGHZ 143, 18, 25 f; BVerwG VIZ 1995, 654, 655, jeweils zu § 28 Abs. 1 Satz 1 VermG; Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 - III ZR 74/06, VersR 2007, 497 Rn. 7 f).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09
    Das Bundesverwaltungsgericht stellte mit Urteil vom 12. Dezember 2001 (BVerwGE 115, 302), das der Klägerin am 14. Januar 2002 zugestellt wurde, das erstinstanzliche Urteil wieder her.
  • BGH, 04.06.2009 - III ZR 144/05

    Schadensersatzansprüche dänischer Schweinezüchter und Schlachthofgesellschaften

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09
    Wollte man - wie das Landgericht - annehmen, die Rechtsvorgängerin der Klägerin habe bereits aufgrund ihrer Akteneinsichtnahme vom 15. Dezember 1994 die notwendige Kenntnis erlangt, um die Verjährung in Lauf zu setzen, wäre die Verjährung durch das im Januar 1995 mit der Widerspruchseinlegung gegen die Genehmigung eingeleitete Verfahren zum Primärrechtsschutz nach § 209 Abs. 1, § 211 Abs. 1 BGB a.F. bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Dezember 2001 unterbrochen worden (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 2009 - III ZR 144/05, BGHZ 181, 199 Rn. 35 m.w.N.).
  • BGH, 29.07.1999 - III ZR 234/97

    Amtspflichtverletzung bei Aufstellung von Bebauungsplänen

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09
    Der Zweck des geforderten Vorverfahrens ist damit hinreichend beachtet (vgl. Senatsurteil vom 29. Juli 1999 - III ZR 234/97, BGHZ 142, 259, 274 f).
  • BGH, 07.02.2008 - III ZR 76/07

    Gesamtschuldnerausgleich unter den Anspruchsgegnern eines Amtshaftungsanspruchs;

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09
    a) Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2001 steht auch für den vorliegenden Schadensersatzprozess bindend fest (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2008 - III ZR 76/07, BGHZ 175, 221 Rn. 10 m.w.N.), dass die Grundstücksverkehrsgenehmigung vom 7. Februar 1992 rechtswidrig war und im Hinblick auf den gestellten Rückgabeantrag nicht erteilt werden durfte.
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 46.94

    Verwaltungsaufbau bei Ausführung des Vermögensgesetzes (VermG)

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09
    Vielmehr werden diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister wahrgenommen und die kreisfreien Städte stellen die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Dienstkräfte und Einrichtungen (vgl. auch Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - III ZR 130/98, BGHZ 143, 18, 25 f; BVerwG VIZ 1995, 654, 655, jeweils zu § 28 Abs. 1 Satz 1 VermG; Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 - III ZR 74/06, VersR 2007, 497 Rn. 7 f).
  • BGH, 24.06.2021 - III ZR 151/20

    Staatshaftung in Brandenburg: Anwendbarkeit der zivilrechtlichen

    Die Berechnung der - taggenauen - Frist richtet sich nach § 187 Abs. 1 und § 188 Abs. 2 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 4. November 2010 - III ZR 275/09, NJW-RR 2011, 305 Rn. 22; Herbst aaO Tz. 13 f).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

    Der Kläger hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Schutzzweck einer unterstellten Pflicht des Prozessbevollmächtigten, wegen der Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nachzufragen, nicht dahin ging, Fehler des Justizministeriums zu vermeiden oder aufzudecken, die im Rahmen einer beginnenden und zunächst intern bleibenden Sachbearbeitung entstehen konnten oder entstanden waren (BGH, Urteil vom 4. November 2010, III ZR 275/09, Tz 33).
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