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   BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11   

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https://dejure.org/2012,18173
BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11 (https://dejure.org/2012,18173)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - III ZR 275/11 (https://dejure.org/2012,18173)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - III ZR 275/11 (https://dejure.org/2012,18173)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB, § 15 Abs 1 S 1 Halbs 1 StrG HE, § 15 Abs 1 S 1 Halbs 2 StrG HE
    Aufwendungsersatzanspruch eines im Auftrag einer hessischen Gemeinde tätigen Straßenreinigungsunternehmens gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines Reinigungsunternehmens aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung bei Beauftragung des Unternehmens von der Gemeinde mit der Reinigung der Straße

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Erstattungsanspruch des Straßenreinigungsunternehmens gegen Verursacher der Verschmutzung aus GoA bei Auftrag durch die Gemeinde

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Verursachers für die Kosten einer Straßenreinigung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu Ansprüchen des Reinigungsunternehmens aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung, wenn das Unternehmen von der Gemeinde mit der Reinigung der Straße beauftragt worden ist

  • rewis.io

    Aufwendungsersatzanspruch eines im Auftrag einer hessischen Gemeinde tätigen Straßenreinigungsunternehmens gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 677; BGB § 683; BGB § 670; HStrG § 15
    Kein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Verursacher bei bindendem Auftrag von der Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HStrG § 15; BGB § 670; BGB § 677; BGB § 683
    Ansprüche eines Reinigungsunternehmens aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung bei Beauftragung des Unternehmens von der Gemeinde mit der Reinigung der Straße

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kühlflüssigkeit auf Straße: Wer muss Beseitigen bezahlen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Straßenreinigung ohne Auftrag

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Ansprüchen eines Reinigungsunternehmens aus GoA gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anspruch aus GoA bei gleichzeitiger Beauftragung des Geschäftsführers durch eine Gemeinde?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1149
  • NVwZ-RR 2012, 707
  • NZV 2012, 535
  • VersR 2013, 1538
  • WM 2013, 1657
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    cc) Einem Nebeneinander des Anspruchs aus Art. 16 Halbsatz 2 BayStrWG mit deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2012 (III ZR 275/11, NVwZ-RR 2012, 707 Rn. 22 f. mwN) nicht entgegen, da es lediglich den Vorrang öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche vor zivilrechtlichen Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683, 670 BGB, nicht aber vor zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen, betrifft.
  • BGH, 30.10.2012 - XI ZR 324/11

    Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde

    Das Revisionsgericht überprüft die Auslegung derartiger Individualvereinbarungen durch den Tatrichter nur daraufhin, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, Verfahrensvorschriften, anerkannte Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen und ob der Tatrichter sich mit dem Verfahrensstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - III ZR 275/11, juris Rn. 17 mwN).
  • VG Hannover, 29.03.2017 - 7 A 5245/16

    Kostenerstattung für Beseitigung und Entsorgung von Unfallwild

    Ein solcher Anspruch wäre überhaupt nur dann gegeben, wenn vorrangige einschlägige Regelungen über die Erstattung von Kosten und Auslagen für die betreffenden Maßnahmen nicht bestehen (BGH, Urteil vom 21.6.2012 - III ZR 275/11 - NVwZ-RR 2012, S. 707 mwN).
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