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   BGH, 27.05.2009 - III ZR 285/08   

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https://dejure.org/2009,1768
BGH, 27.05.2009 - III ZR 285/08 (https://dejure.org/2009,1768)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2009 - III ZR 285/08 (https://dejure.org/2009,1768)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - III ZR 285/08 (https://dejure.org/2009,1768)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Ansehens der Bekanntgabe der Linienführung einer Bundesfernstraße nach § 16 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) als "Vorwirkung" der Enteignung eines für den Bau dieser Straße benötigten Grundstücks; Entschädigung für die Enteignung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorwirkung der Enteignung

  • Judicialis

    FStrG § 16 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 14; FStrG § 16
    "Vorwirkung" der Enteignung durch Bekanntgabe der Linienführung einer Bundesfernstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 16 Abs. 1
    Möglichkeit des Ansehens der Bekanntgabe der Linienführung einer Bundesfernstraße nach § 16 Abs. 1 FStrG als "Vorwirkung" der Enteignung eines für den Bau dieser Straße benötigten Grundstücks; Entschädigung für die Enteignung von Grundstücksflächen

  • rechtsportal.de

    FStrG § 16 Abs. 1
    Möglichkeit des Ansehens der Bekanntgabe der Linienführung einer Bundesfernstraße nach § 16 Abs. 1 FStrG als "Vorwirkung" der Enteignung eines für den Bau dieser Straße benötigten Grundstücks; Entschädigung für die Enteignung von Grundstücksflächen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorwirkung einer Enteignung durch vorbereitende Planungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Enteignung bei Linienbestimmung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorwirkung einer Enteignung durch vorbereitende Planung? (IMR 2009, 287)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1039
  • NVwZ 2009, 1184
  • VersR 2010, 393
  • DÖV 2009, 828
  • BauR 2009, 1341
  • BauR 2010, 81
  • ZfBR 2010, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.1978 - III ZR 184/75

    Festsetzung einer Entschädigung für eine an die Bundesrepublik abgetretene Fläche

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZR 285/08
    Bereits die Bekanntgabe der Linienführung einer Bundesfernstraße nach § 16 Abs. 1 FStrG kann als "Vorwirkung" der Enteignung eines für den Bau dieser Straße benötigten Grundstücks anzusehen sein (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Januar 1978 - III ZR 184/75 - DVBl. 1978, 378 und Senatsbeschluss vom 27. Februar 1992 - III ZR 195/90 - BayVBl. 1993, 445).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die (unverbindliche) Planung ursächlich für die spätere Enteignung war, eine hinreichende Bestimmtheit hatte und die spätere verbindliche Planung, die dann zur Enteignung führte, mit Sicherheit erwarten ließ (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 240, 242 ; 64, 382, 384 ; 98, 341, 342 f ; vom 26. Januar 1978 - III ZR 184/75 - DVBl. 1978, 378, 379).

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, ist dabei weitgehend eine Frage tatrichterlicher Würdigung (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 240, 242 ; 98, 341, 343 ; vom 26. Januar 1978 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 27. Februar 1992 - III ZR 195/90 - BayVBl. 1993, 445).

    Der Senat hat es insbesondere für rechtsbedenkenfrei erachtet, dass für die Qualitätsbestimmung von für Zwecke des Straßenbaus benötigter Grundstücke der Erlass eines Flächennutzungsplans für maßgeblich erachtet wurde, in dem der Trassenverlauf dargestellt worden war (Senatsurteil vom 26. Januar 1978 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 27. Februar a.a.O.).

    Hinzugekommen war, dass für das betreffende Gebiet praktisch keine Planungsalternativen mehr bestanden hatten (Senatsurteil vom 26. Januar 1978 a.a.O.) bzw. dass die verbindliche Planung der endgültigen Lage der Straßentrasse zügig und folgerichtig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden war (Senatsbeschluss vom 27. Februar 1992 a.a.O.).

  • BGH, 27.02.1992 - III ZR 195/90

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Enteignungsobjekts

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZR 285/08
    Bereits die Bekanntgabe der Linienführung einer Bundesfernstraße nach § 16 Abs. 1 FStrG kann als "Vorwirkung" der Enteignung eines für den Bau dieser Straße benötigten Grundstücks anzusehen sein (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Januar 1978 - III ZR 184/75 - DVBl. 1978, 378 und Senatsbeschluss vom 27. Februar 1992 - III ZR 195/90 - BayVBl. 1993, 445).

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, ist dabei weitgehend eine Frage tatrichterlicher Würdigung (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 240, 242 ; 98, 341, 343 ; vom 26. Januar 1978 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 27. Februar 1992 - III ZR 195/90 - BayVBl. 1993, 445).

    Hinzugekommen war, dass für das betreffende Gebiet praktisch keine Planungsalternativen mehr bestanden hatten (Senatsurteil vom 26. Januar 1978 a.a.O.) bzw. dass die verbindliche Planung der endgültigen Lage der Straßentrasse zügig und folgerichtig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden war (Senatsbeschluss vom 27. Februar 1992 a.a.O.).

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 83/85

    Umfang der Entschädigung eines Gestein abbauenden Betriebes

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZR 285/08
    Voraussetzung hierfür ist, dass die (unverbindliche) Planung ursächlich für die spätere Enteignung war, eine hinreichende Bestimmtheit hatte und die spätere verbindliche Planung, die dann zur Enteignung führte, mit Sicherheit erwarten ließ (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 240, 242 ; 64, 382, 384 ; 98, 341, 342 f ; vom 26. Januar 1978 - III ZR 184/75 - DVBl. 1978, 378, 379).

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, ist dabei weitgehend eine Frage tatrichterlicher Würdigung (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 240, 242 ; 98, 341, 343 ; vom 26. Januar 1978 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 27. Februar 1992 - III ZR 195/90 - BayVBl. 1993, 445).

  • BGH, 25.11.1974 - III ZR 42/73

    Voraussetzungen eines Enteignungsverlangens des Eigentümers

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZR 285/08
    Voraussetzung hierfür ist, dass die (unverbindliche) Planung ursächlich für die spätere Enteignung war, eine hinreichende Bestimmtheit hatte und die spätere verbindliche Planung, die dann zur Enteignung führte, mit Sicherheit erwarten ließ (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 240, 242 ; 64, 382, 384 ; 98, 341, 342 f ; vom 26. Januar 1978 - III ZR 184/75 - DVBl. 1978, 378, 379).

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, ist dabei weitgehend eine Frage tatrichterlicher Würdigung (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 240, 242 ; 98, 341, 343 ; vom 26. Januar 1978 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 27. Februar 1992 - III ZR 195/90 - BayVBl. 1993, 445).

  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 25/73

    Entschädigung für die Eigentumsentziehung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZR 285/08
    Voraussetzung hierfür ist, dass die (unverbindliche) Planung ursächlich für die spätere Enteignung war, eine hinreichende Bestimmtheit hatte und die spätere verbindliche Planung, die dann zur Enteignung führte, mit Sicherheit erwarten ließ (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 240, 242 ; 64, 382, 384 ; 98, 341, 342 f ; vom 26. Januar 1978 - III ZR 184/75 - DVBl. 1978, 378, 379).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - III ZR 285/08
    Die Bestimmung der Linienführung der Bundesfernstraßen nach § 16 Abs. 1 FStrG (bzw. - wie hier - § 2 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes) hat den Charakter einer vorbereitenden Grundentscheidung mit verwaltungsinterner Bedeutung (BVerwG NVwZ 1996, 1011, 1014 ; Ronellenfitsch, in Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl., § 16 Rn. 6; Schmidt, in Müller/Schulz, Bundesfernstraßengesetz, § 16 Rn. 2).
  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für

    In seiner jüngsten Entscheidung zu diesem Problemkreis habe der III. Zivilsenat die tatrichterliche Würdigung des Berufungsgerichts nicht beanstandet, das in der Bekanntgabe der Linienführung einer Bundesfernstraße nach § 16 Abs. 1 FStrG die maßgebliche "Vorwirkungsmaßnahme" für ein in der Trasse der künftigen Bundesautobahn liegendes Grundstück gesehen hatte (vgl. Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZR 285/08 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - 5 B 10.14

    Eigenständigkeit einer Erschließungsanlage; Bereitstellung eines Grundstücks als

    Sie ist Vorwirkung der späteren Enteignung, wenn sie mit der späteren Entziehung des Eigentums in einem ursächlichen Zusammenhang steht, hinreichend bestimmt ist und die spätere verbindliche Planung, welche die Grundlage der Enteignung bildet, mit Sicherheit erwarten lässt, wenn sie also die Weiterentwicklung des von ihr betroffenen Grundstücks abschneidet (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - III ZR 195/90 -, juris Rn. 3, und vom 27. Mai 2009 - III ZR 285/08 -, juris Rn. 5).

    Es mag sein, dass ein von der Planung abweichender endgültiger Verlauf einer Straße einer "hinreichenden Bestimmtheit" im vorgenannten Sinn dann nicht entgegensteht, wenn sie auf dem Grundstück des Betroffenen stattfindet (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - III ZR 195/90 -, juris Rn. 6, und vom 27. Mai 2009 - III ZR 285/08 -, juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - 5 B 1.16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Anbaustraße; natürliche

    Sie ist Vorwirkung der späteren Enteignung, wenn sie mit der späteren Entziehung des Eigentums in einem ursächlichen Zusammenhang steht, hinreichend bestimmt ist und die spätere verbindliche Planung, welche die Grundlage der Enteignung bildet, mit Sicherheit erwarten lässt, wenn sie also die Weiterentwicklung des von ihr betroffenen Grundstücks abschneidet (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - III ZR 195/90 -, juris Rn. 3, und vom 27. Mai 2009 - III ZR 285/08 -, juris Rn. 5).

    Es mag sein, dass ein von der Planung abweichender endgültiger Verlauf einer Straße einer "hinreichenden Bestimmtheit" im vorgenannten Sinn dann nicht entgegensteht, wenn sie auf dem Grundstück des Betroffenen stattfindet (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - III ZR 195/90 -, juris Rn. 6, und vom 27. Mai 2009 - III ZR 285/08 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13

    Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung;

    Danach (vgl. zum Folgenden: BGH, Beschl. v. 27.5.2009 - III ZR 285/08 -, NVwZ 2009, 1184; juris, sowie allgemein Linke, zfv (Zeitschrift für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement (früher: Zeitschrift für Vermessungswesen)) 2014, 8, 10 f. zur Wertermittlung im Unternehmensflurbereinigungsverfahren).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 7 S 1065/14

    Bewertung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks auf der Grundlage des

    Der danach maßgebende Zeitpunkt war für die hier in Frage stehende Grundstücksqualität auch nicht nach den auch bei der Wertermittlung anwendbaren Grundsätzen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung auf einen früheren Zeitpunkt vorzuverlegen (anders wohl das vom Kläger vorgelegte Gutachten v. 23.09.2013, S. 5 f.), "in dem das Grundstück endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen wurde" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.03.2006 - 10 B 80.05 -, Buchholz 424.01 § 29 FlurbG Nr. 1; Nieders. OVG, Urt. v. 08.07.2015 - 15 KF 6/13 -, RdL 2015, 302; BGH, Beschl. v. 27.05.2009 - III ZR 285/08 -, NVwZ 2009, 1184).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2018 - 7 S 1875/15

    Rechtsschutzinteresse bei fehlendem Sachantrag - Ausschluss von Grundstücken aus

    Der danach maßgebende Zeitpunkt war für die hier in Frage stehende Grundstücksqualität nicht nach den auch bei der Wertermittlung anwendbaren Grundsätzen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung auf einen früheren Zeitpunkt vorzuverlegen, "in dem das Grundstück endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen wurde" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.03.2006 - 10 B 80.05 -, Buchholz 424.01 § 29 FlurbG Nr. 1; Nieders. OVG, Urt. v. 08.07.2015 - 15 KF 6/13 -, RdL 2015, 302; BGH, Beschl. v. 27.05.2009 - III ZR 285/08 -, NVwZ 2009, 1184).
  • OLG Hamm, 22.12.2022 - 16 U 1/21

    Höhe der Entschädigung bei Enteignung einer Baumschule

    Ab diesem Zeitpunkt wurde das Grundstück von der konjunkturellen Entwicklung abgeschnitten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZR 285/08 -, juris).
  • VG Berlin, 21.11.2013 - 13 A 129.08

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Reichweite einer Erschließungsanlage;

    Das ist der Fall, wenn die (unverbindliche) Planung ursächlich für die spätere Enteignung war, eine hinreichende Bestimmtheit hatte und die spätere verbindliche Planung, die dann zur Enteignung führte, mit Sicherheit erwarten ließ (zuletzt BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZR 285/08 -, m.w.N., betreffend die Bekanntgabe der Linienführung einer Bundesstraße gem. § 16 Abs. 1 FStrG).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - 7 S 1065/14
    Der danach maßgebende Zeitpunkt war für die hier in Frage stehende Grundstücksqualität auch nicht nach den auch bei der Wertermittlung anwendbaren Grundsätzen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung auf einen früheren Zeitpunkt vorzuverlegen (anders wohl das vom Kläger vorgelegte Gutachten v. 23.09.2013, S. 5 f.), ,,in dem das Grundstück endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen wurde" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.03.2006 - 10 B 80.05 -, Buchholz 424.01 § 29 FlurbG Nr. 1; Nieders. OVG, Urt.v. 08.07.2015 - 15 KF 6/13 -, Rdl 2015, 302; BGH, Beschl. v. 27.05.2009 - III ZR 285/08 -, NVwZ 2009, 1184).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1488/13

    K. gegen Land Baden-Württemberg wegen Flurbereinigung Plankstadt (K 4147/ L 543/

    Da u. a. das Grundstück des Klägers für das Unternehmen Neubau der B xxx (unmittelbar) benötigt wird, ist allerdings nach den auch bei der Wertermittlung nach den §§ 27ff. FlurbG anwendbaren Grundsätzen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung der maßgebende Zeitpunkt für die Wertermittlung - auch für die hier in Frage stehende Grundstücksqualität - auf den Zeitpunkt vorzuverlegen, in dem es endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.03.2006 - 10 B 80.05 -, Buchholz 424.01 § 29 FlurbG Nr. 1; Nieders. OVG, Urt.v. 08.07.2015 - 15 KF 6/13 -, Rdl 2015, 302; BGH, Beschl. v. 27.05.2009 - III ZR 285/08 -, NVwZ 2009, 1184).
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