Weitere Entscheidung unten: KG, 23.09.2016

Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2015 - III ZR 292/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17379
BGH, 25.06.2015 - III ZR 292/14 (https://dejure.org/2015,17379)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2015 - III ZR 292/14 (https://dejure.org/2015,17379)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - III ZR 292/14 (https://dejure.org/2015,17379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2a S 2 Nr 2 BeurkG vom 23.07.2002, § 311b Abs 1 S 1 BGB, § 311b Abs 3 BGB, § 19 BNotO
    Amtspflichtverletzung des Urkundsnotars: Darlegungs- und Beweislast des Notars bei Nichteinhaltung der Regelfrist vor der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages mit Vereinbarung eines freien Rücktrittsrechts

  • IWW

    § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG, § 311b Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 17 Abs. 2a Satz 2 BeurkG, § 355 BGB, § 561 ZPO, § 287 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2; BNotO § 19 Abs. 1 S. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Vereinbarung eines freien Rücktrittsrechts in einem notariellen Kaufvertrag

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einhaltung der 2-wöchigen Überlegungsfrist für beurkundungspflichtiges Verbrauchergeschäft auch bei freiem Rücktrittsrecht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BeurkG a. F. § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2
    Einhaltung der zweiwöchigen Regelfrist zur Vorlage des Entwurfs eines Grundstückkaufvertrags durch den Notar trotz vertraglich vereinbartem Rücktrittsrecht

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Beachtung der Regelfrist von zwei Wochen nach § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG in der Fassung vom 23.7.2002 durch Notar auch bei Vereinbarung eines freien Rücktrittsrechts in einem notariellen Kaufvertrag; Darlegungs- und Beweislast des Notars, dass der Käufer bei ...

  • Betriebs-Berater

    Vereinbarung eines freien Rücktrittsrechts in einem notariellen Kaufvertrag

  • rewis.io

    Amtspflichtverletzung des Urkundsnotars: Darlegungs- und Beweislast des Notars bei Nichteinhaltung der Regelfrist vor der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages mit Vereinbarung eines freien Rücktrittsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2
    Auswirkungen der Vereinbarung eines freien Rücktrittsrechts in einem notariellen Kaufvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Verzicht auf Einhaltung der 14-Tages-Frist trotz freien Rücktrittsrechts!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungskauf beim Mitternachtsnotar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zweiwöchige Überlegungsfrist für beurkundungspflichtige Verbrauchergeschäfte muss auch bei freiem Rücktrittsrecht eingehalten werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Notars bei Beurkundung vor Ablauf der Regelfrist zur Einsichtnahme in den beabsichtigten Vertragstext

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vereinbarung eines freien Rücktrittsrechts in einem notariellen Kaufvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Notars bei Beurkundung vor Ablauf der Regelfrist zur Einsichtnahme in den beabsichtigten Vertragstext

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Notar muss Kaufvertrag zwei Wochen vorher vorlegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Notarhaftung - Beweislast für mangelnde Kausalität liegt beim Notar

Besprechungen u.ä. (3)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BeurkG a. F. § 17
    Einhaltung der 2-wöchigen Überlegungsfrist für beurkundungspflichtiges Verbrauchergeschäft auch bei freiem Rücktrittsrecht

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Notarielle Beurkundung von Verbraucherverträgen; Einhaltung der Regelfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Verzicht auf Einhaltung der 14-Tage-Wartefrist bei freiem Rücktrittsrecht! (IMR 2015, 376)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 206, 112
  • NJW 2015, 2646
  • ZIP 2015, 1493
  • ZIP 2015, 57
  • MDR 2015, 1003
  • DNotZ 2015, 792
  • VersR 2015, 1394
  • WM 2015, 1911
  • BB 2015, 1729
  • BauR 2015, 1657
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 28.05.2020 - III ZR 58/19

    Amtspflichtverletzung des Notars bei Beurkundung ohne Überlegungszeit trotz

    Nach der Rechtsprechung des Senats bewirkt bereits die Beurkundung eines Vertrags unter Missachtung der Wartefrist den in dem - für den beteiligten Verbraucher - nachteiligen Vertrag liegenden Schaden (vgl. Senat, Urteil vom 25. Juni 2015 - III ZR 292/14, BGHZ 206, 112 Rn. 21).
  • BGH, 28.08.2019 - NotSt (Brfg) 1/18

    Entfernung eines Notars aus dem Amt aufgrund mehrfacher Verstöße gegen

    Dabei ist im Blick zu behalten, dass - wie sich jedem Notar aufdrängt - jemand, der sich überhastet unter dem Eindruck unrichtiger Versprechungen zu einem Grundstückskauf überreden und unmittelbar die Beurkundung bei einem Notar durchführen lässt, sich auch dazu bewegen lassen wird, bei diesem ein ihm von dem Vermittler als "Formalie" dargestelltes Bestätigungsformular zu unterzeichnen, und sich sodann bei der unmittelbar darauffolgenden Beurkundung daran gebunden hält (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2015 - III ZR 292/14, BGHZ 206, 112 Rn. 16; Weingärtner/Wöstmann, Richtlinienempfehlungen BNotK/Richtlinien Notarkammern 2004, 11 RL-E Rn. 29; Rieger, MittBayNot 2002, 325, 329, 333).

    a) Zutreffend geht das Oberlandesgericht davon aus, dass ein Notar seiner Hinwirkungspflicht aus § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG a.F. nicht gerecht wird, wenn er in Kenntnis der Nichteinhaltung der Regelfrist die Beurkundung vornimmt, obwohl er nicht festgestellt hat, dass der vom Gesetz bezweckte Übereilungs- und Überlegungsschutz auf andere als die nach dem Gesetz regelmäßig vorgesehene Weise gewährleistet ist oder im Einzelfall ein (anderer) sachlicher Grund vorliegt (BGH, Urteile vom 7. Februar 2013 - III ZR 121/12, BGHZ 196, 166 Rn. 20 mwN; vom 25. Juni 2015 - III ZR 292/14, BGHZ 206, 112 Rn. 15 f.; vom 23. August 2018 - III ZR 506/16, NJW-RR 2018, 1531 Rn. 19).

  • BGH, 23.08.2018 - III ZR 506/16

    gelöschter Zwangsversteigerungsvermerk - Notarhaftung: Nichteinhaltung der

    Der Verbraucher soll mithin vor unüberlegtem Handeln geschützt werden, was regelmäßig erreicht wird, wenn nach Mitteilung des Textes des beabsichtigten Rechtsgeschäfts eine Überlegungsfrist von zwei Wochen besteht (Senatsurteil vom 25. Juni 2015 - III ZR 292/14, BGHZ 206, 112 Rn. 16).

    Die Regelfrist von zwei Wochen nach § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG steht nicht zur Disposition der Urkundsbeteiligten (Senatsurteile vom 7. Februar 2013 - III ZR 121/12, BGHZ 196, 179 Rn. 20 und vom 25. Juni 2015 aaO).

    Der vom Gesetz bezweckte Übereilungs- und Überlegungsschutz muss auf andere Weise als durch die Einhaltung der Regelfrist gewährleistet sein (zu allem Vorstehenden: Senatsurteil vom 25. Juni 2015 aaO).

    Der Zweck der Vorschrift des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG, dem Verbraucher Gelegenheit zu geben, sich ausreichend auf die Beurkundungsverhandlung vorzubereiten, um dort Fragen stellen zu können, und sich über die wirtschaftlichen, steuerlichen oder sonstigen Aspekte des Geschäfts (z.B. die Angemessenheit des Kaufpreises oder die Person seines Vertragspartners), die von der Schutzfunktion der notariellen Beurkundung nicht erfasst sind, zu informieren und gegebenenfalls extern beraten zu lassen, oder die Finanzierung zu klären (Senatsurteil vom 25. Juni 2015 aaO Rn. 19; Seger aaO Rn. 80 ff), legt nahe, dass der Grundbuchstand und insbesondere die auf dem Grundstück liegenden Lasten und/oder deren beabsichtigte Löschung oder Übernahme eine wesentliche Information für den Verbraucher darstellen.

  • BGH, 07.03.2019 - III ZR 117/18

    Notarhaftung, Verjährung - Zumutbarkeit einer Amtshaftungsklage bei Verdunkelung

    Ist die zweiwöchige Wartefrist nicht eingehalten und ihrem Schutzzweck auch nicht auf andere Weise Genüge getan, obliegt dem Notar aus Gründen des Verbraucherschutzes die Amtspflicht, eine Beurkundung trotz eines entgegenstehenden Wunsches der Urkundsbeteiligten abzulehnen (vgl. Senat, Urteile vom 7. Februar 2013 - III ZR 121/12, BGHZ 196, 166, 172 Rn. 25, S. 173 Rn. 19 f und vom 25. Juni 2015 - III ZR 292/14, BGHZ 206, 112, 116 Rn. 16 f; KG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 9 W 133/07, juris Rn. 12 f).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2016 - 14 U 12/16

    Haftung des Notars wegen Unterlassens der Einholung eines aktuellen

    Sie kommt nur in Betracht, wenn der vom Gesetz bezweckte Übereilungs- und Überlegungsschutz bereits auf andere Weise gewährleistet ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2015 - III ZR 292/14, juris; BGH, Senat für Notarsachen, Urteil vom 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 3/14, a.a.O.; BGH, Urteil vom 07.02.2013 - III ZR 121/13, a.a.O.).

    Diese Ziele werden verfehlt, wenn der Notar entgegen § 17 Abs. 2 a S. 2 Nr. 2 BeurkG beurkundet (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2015 - III ZR 292/14, juris).

    Dies wirkt sich zulasten des beklagten Notars aus, den insoweit die Darlegungs- und Beweislast trifft (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2015 - III ZR 292/14, a.a.O.).

    cc) Bereits dadurch, dass der Beklagte die Beurkundung durchgeführt hat, bevor die Regelfrist von zwei Wochen abgelaufen war und die Zwecke der Wartepflicht auch nicht anderweitig erfüllt waren, ergibt sich eine ihn zur Leistung von Schadenersatz verpflichtende Amtspflichtverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 25.07.2015 - III ZR 292/14, juris).

    Zwischen dieser Amtspflichtverletzung und dem vom Kläger geltend gemachten Schaden, dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags, besteht ein kausaler Zusammenhang (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2015 - III ZR 292/14, a.a.O.; BGH, Urteil vom 07.02.2013 - III ZR 121/12, a.a.O.).

    Die entsprechende Kausalitätsvermutung hat der Beklagte, den auch insoweit die Darlegungs- und Beweislast trifft (vgl. nur BGH, Urteil vom 25.06.2015 - III ZR 292/14, a.a.O.), nicht widerlegt, was ebenfalls zu seinen Lasten wirkt.

    Dass der Kläger, wenn der Beklagte die Beurkundung deswegen abgelehnt hätte, diese nach Ablauf der Regelfrist genauso wie geschehen hätte vornehmen lassen, hat der Beklagte, den insoweit die Darlegungs- und Beweislast trifft (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2015 - III ZR 292/14, a.a.O.), auch in seinem Schriftsatz vom 14.09.2016 weder substantiiert dargetan noch in geeigneter Weise unter Beweis gestellt, wobei der Senat berücksichtigt hat, dass die Anforderungen an die Beweisführung seitens des Notars im Hinblick auf das herabgesetzte Beweismaß des § 287 ZPO, welches auch insoweit gilt, nicht überspannt werden dürfen (BGH, Urteil vom 25.06.2015 - III ZR 292/14, a.a.O.).

  • BGH, 10.10.2019 - III ZR 227/18

    Bestimmung des Beginns der Verjährung eines notariellen Amtshaftungsanspruchs;

    Über zutreffende Rechtskenntnisse in Bezug auf die Vorschrift des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG in der für die vorliegend in Rede stehende Beurkundung maßgeblichen Fassung und die sich unter Umständen daraus ergebende Amtspflicht des Notars, bei Nichteinhaltung der Wartefrist die Beurkundung abzulehnen (vgl. dazu Senat, Urteile vom 7. März 2019, aaO S. 1954 Rn. 20; vom 7. Februar 2013 - III ZR 121/12, NJW 2013, 1451, 1452 Rn. 20 und vom 25. Juni 2015 - III ZR 292/14, BGHZ 206, 112, 116 Rn. 16), mussten sie dabei nicht verfügen.
  • BGH, 09.06.2022 - III ZR 24/21

    Notarielle Amtspflichtverletzung: Reichweite der Rechtskraft eines die

    Denn andernfalls wäre der Grundsatz unterlaufen worden, dass die Einhaltung der Zweiwochenfrist nicht zur Disposition der Beteiligten steht (Senat, Urteile vom 7. Februar 2013 - III ZR 121/12, BGHZ 196, 166 Rn. 20 mwN und vom 25. Juni 2015 - III ZR 292/14, BGHZ 206, 112 Rn. 13).

    Nach der Rechtsprechung des Senats bewirkt bereits die Beurkundung einer Vertragserklärung unter Missachtung der Wartefrist den in dem für den beteiligten Verbraucher (Käufer) nachteiligen Vertrag liegenden Schaden (Senat, Urteile vom 25. Juni 2015 aaO Rn. 21; vom 28. Mai 2020 - III ZR 58/19, WM 2020, 1247 Rn. 33, insoweit in BGHZ 226, 39 nicht abgedruckt, und vom 22. April 2021 - III ZR 164/19, WM 2021, 1561 Rn. 10).

  • OLG Frankfurt, 11.07.2018 - 4 U 98/17

    Notarhaftung: Fehlende Kausalität der Amtspflichtverletzung für den Schaden

    Wenn jedoch dem Verbraucher vor der Beurkundung der zu beurkundende Text noch gar nicht vorlag, d.h. dieser noch gar keine Gelegenheit hatte, sich vor der Beurkundung mit dem Vertragstext auseinanderzusetzen, handelt es sich nicht um eine - im Ausnahmefall zulässige - Abweichung von der Regelfrist, sondern um einen generell unzulässigen Verzicht des Verbrauchers auf den Übereilungs- und Überlegungsschutz (vgl. BGH, Urteil 25.6.15, Az. III ZR 292/14, BGHZ 206, 112; BGH, Urteil 7.2.13, Az. III ZR 121/12, DNotZ 13, 552).

    Allerdings gilt insoweit das herabgesetzte Beweismaß des § 287 ZPO (vgl. BGH, Urteil 25.6.15, Az. III ZR 292/14, BGHZ 206, 112).

    Wenn etwa ein Käufer von einem ihm vertraglich eingeräumten Rücktrittsrecht nicht zeitnah nach Vertragsschluss Gebrauch macht, spricht dies dafür, dass er auch im Falle der frühzeitigen Überlassung des Vertragstextes den Vertrag abgeschlossen hätte (vgl. BGH, Urteil 25.6.15, Az. III ZR 292/14, BGHZ 206, 112).

    Der vorliegende Fall der Nichtausübung eines Widerrufsrechts ist vergleichbar mit dem Fall der Nichtausübung eines Rücktrittsrechts, welcher nach Auffassung des BGH ein Indiz dafür darstellt, dass der Vertrag auch im Falle der frühzeitigen Überlassung des Vertragstextes abgeschlossen worden wäre (vgl. BGH, Urteil 25.6.15, Az. III ZR 292/14, BGHZ 206, 112).

  • BGH, 23.01.2020 - III ZR 28/19

    Notarhaftung, unbefristete Fortgeltungsklausel

    Dass der Schaden aufgrund einer beachtlichen Reserveursache ohnehin entstanden wäre, hat jedoch im Streitfall der Schädiger zu beweisen, wobei zwar (auch) für ihn das herabgesetzte Beweismaß des § 287 ZPO gilt, aber nach der Beweisaufnahme verbleibende Zweifel zu seinen Lasten gehen (vgl. Senat, Urteil vom 25. Juni 2015 - III ZR 292/14, BGHZ 206, 112 Rn. 21).
  • KG, 19.09.2018 - 9 W 46/18

    Notarkosten bei vorzeitiger Beendigung des Beurkundungsverfahrens nach

    Die Vorschrift des § 17 Abs. 2 a BeurkG gestaltet das Beurkundungsverfahren und will durch die besondere Gestaltung des Verfahrens den vom Gesetzgeber bezweckten Verbraucherschutz erreichen (BGH, Urteil vom 25. Juni 2015 - III ZR 292/14 -, Rn. 19, juris; Urteil vom 07. Februar 2013 - III ZR 121/12 -, Rn. 20, juris).
  • KG, 23.09.2016 - 9 W 129/15

    Notarielles Beurkundungsverfahren: Amtspflichtverletzung und notarielle

  • BGH, 22.04.2021 - III ZR 164/19

    Notarhaftung, Beweiserhebung, Wertung auf den Vertragsschluss folgender Maßnahmen

  • KG, 14.09.2018 - 9 W 46/18

    Notargebühren bei vorzeitiger Beendigung des Beurkundungsverfahrens nach

  • OLG München, 17.04.2018 - DS-Not 1/16

    Verletzung notarieller Amtspflichten durch Missachtung der Hinwirkungspflicht aus

  • LG München I, 11.05.2016 - 15 O 10288/15

    Amtshaftungsansprüche bei Unterschreiten der 14-tages-Frist nach § 17 Abs. 2a

  • OLG Frankfurt, 21.06.2017 - 4 U 181/16

    Haftung des Notars nach § 17 Abs. 2a Nr. 2 BUrkG

  • LG Paderborn, 22.04.2016 - 2 O 404/15

    Zum Abweichen von der Regelfrist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG

  • KG, 25.02.2020 - 9 U 18/18

    Schadenersatz wegen notarieller Amtspflichtverletzung

  • OLG Zweibrücken, 17.04.2019 - 1 U 125/17

    Amtspflichtverletzung des Urkundsnotars: Nichteinhaltung der zweiwöchigen

  • LG Duisburg, 11.01.2018 - 4 O 404/16

    Schadensersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung eines Notars im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 23.09.2016 - 9 W 129/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,61475
KG, 23.09.2016 - 9 W 129/15 (https://dejure.org/2016,61475)
KG, Entscheidung vom 23.09.2016 - 9 W 129/15 (https://dejure.org/2016,61475)
KG, Entscheidung vom 23. September 2016 - 9 W 129/15 (https://dejure.org/2016,61475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,61475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 2a S 2 Nr 2 BeurkG vom 23.07.2002
    Notarielles Beurkundungsverfahren: Amtspflichtverletzung und notarielle Hinwirkungspflicht bei abweichender Verfahrensgestaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Beurkundung eines Angebots entgegen § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG a.F.

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Beurkundung eines Angebots entgegen § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG a.F.

  • rechtsportal.de

    BeurkG § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 a.F.
    Wirksamkeit der Beurkundung eines Angebots entgegen § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG a.F.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.08.2019 - NotSt (Brfg) 1/18

    Entfernung eines Notars aus dem Amt aufgrund mehrfacher Verstöße gegen

    Ein Notar erfüllt aber die ihm nach der seinerzeitigen Rechtslage obliegende Hinwirkungspflicht nicht, wenn er den beabsichtigten Text des Rechtsgeschäfts lediglich dem Vermittler oder Verkäufer zur Verfügung stellt und sich sodann auf von ihm - dem Notar - vorformulierte formelhafte Bestätigungen des Verbrauchers zur Einhaltung der Regelfrist verlässt, ohne sich selbst wirkungsvoll davon zu überzeugen, dass der Verbraucher die erforderlichen Unterlagen erhalten hat (vgl. Rieger, MittBayNot 2002, 325, 329; KG, Beschluss vom 23. September 2016 - 9 W 129/15, NotBZ 2017, 339, 340; LG Berlin, Urteil vom 12. Juni 2014 - 84 O 44/13, juris Rn. 48).

    Zudem muss der Notar bedenken, dass Beteiligte entscheidende Umstände, auf die es für das Rechtsgeschäft ankommen kann, möglicherweise nicht erkennen oder rechtliche Begriffe, die auch unter Laien gebräuchlich sind und die sie ihm als Tatsachen vortragen, möglicherweise falsch verstehen (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1995 - IX ZR 104/94, NJW 1996, 520 unter I 1; KG, Beschluss vom 23. September 2016 - 9 W 129/15, NotBZ 2017, 339, 340).

  • KG, 25.02.2020 - 9 U 18/18

    Schadenersatz wegen notarieller Amtspflichtverletzung

    Will der Notar davon ausgehen, dass der Verbraucher den beabsichtigten Text des Rechtsgeschäfts bereits rechtzeitig vor der Beurkundung von Dritten zur Verfügung gestellt bekommen hat, muss er, um sich davon zu vergewissern, dass ein gleichwertiger Verbraucherschutz gewährleistet ist, allerdings zumindest konkrete Fragen danach stellen, wann von wem welcher Text zur Verfügung gestellt worden ist (Senat, Beschluss vom 23. September 2016 - 9 W 129/15 -, Rn. 7, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht