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   BGH, 27.01.2000 - III ZR 304/99   

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https://dejure.org/2000,8515
BGH, 27.01.2000 - III ZR 304/99 (https://dejure.org/2000,8515)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2000 - III ZR 304/99 (https://dejure.org/2000,8515)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - III ZR 304/99 (https://dejure.org/2000,8515)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Beförderung - Schadensersatz - Feststellungsklage - Beschwer - Wiederkehrende Leistungen - Mehrere Ansprüche

  • Judicialis

    ZPO § 9; ; ZPO § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 546 Abs. 1
    Festsetzung der Beschwer bei Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1997 - VIII ZR 303/96

    Überprüfung der Festsetzung der Beschwer durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 27.01.2000 - III ZR 304/99
    Dieser Grundsatz gilt auch für eine positive Feststellungsklage im Rahmen des § 9 ZPO (BGH, Beschluß vom 15. Januar 1997 - VIII ZR 303/96 = NJW 1997, 1241 m.zahlr.w.N.).
  • BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13

    Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage

    Diese Anwendung erstreckt sich auch auf Fallgestaltungen, bei denen ein Vollstreckungsrisiko nicht besteht (BGH 30. April 2008 - III ZR 202/07 -; 4. März 2008 - VIII ZR 228/07 -; 27. Januar 2000 - III ZR 304/99 -; 29. Oktober 1998 - III ZR 137/98 -; 23. September 1965 - II ZR 234/63 -; auf den wirtschaftlichen Wert der Forderung stellen jedoch ab: BGH 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08 -; 4. Dezember 1996 - VIII ZR 87/96 -; 3. Februar 1988 - VIII ZR 276/87 -) .
  • BGH, 30.04.2008 - III ZR 202/07

    Streitwert der Klage eines Beamten auf Feststellung der

    Dies gilt auch, wenn damit zu rechnen ist, dass der Schuldner sich einem Feststellungsausspruch beugt (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - III ZR 304/99 - BeckRS 2000 30092951 und vom 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02).

    Die Beschwer der Klägerin durch die Abweisung ihrer auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung der Beklagten wegen der unterlassenen Beförderung gerichteten Klage bemisst sich nach dem Rechtsgedanken des § 9 ZPO (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2000 - III ZR 304/99 - BeckRS 2000 30092951; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02 - Umdruck S. 5).

  • BGH, 27.06.2012 - III ZR 49/12

    Notwendigkeit des Erreichens der Mindestbeschwer von für die Zulassung der

    Die Beschwer des Klägers durch die Abweisung dieser auf die Schadensersatzverpflichtung des Beklagten wegen der unterlassenen Beförderung gerichteten Klage bemisst sich nach § 9 ZPO (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. April 2008 - III ZR 202/07, VersR 2009, 1381 Rn. 2 und vom 27. Januar 2000 - III ZR 304/99, BeckRS 2000, 30092951; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02, juris Rn. 15).

    Ebenfalls zugunsten des Klägers bleibt bei dieser Berechnung außer Betracht, dass er mit Ablauf des 30. April 2006 mit Ruhegehaltsbezügen auf der Grundlage der Besoldungsgruppe A 10 in den Ruhestand getreten ist, so dass ab diesem Zeitpunkt ein Schaden nur in Höhe von 75 % des Gehaltsunterschieds zwischen den Besoldungsgruppen A 10 und A 11 besteht (siehe insoweit auch Senatsbeschluss vom 27. Januar 2000 aaO).

  • OLG Rostock, 08.01.2020 - 4 W 25/19

    Wertberechnung bei mehreren Streitgegenständen in demselben Verfahren

    Nimmt man hiervon wegen der fehlenden Vollstreckbarkeit des Feststellungsurteils einen Abschlag von zwanzig Prozent vor (vgl. BGH, Beschluss vom 27.01.2000, Az.: III ZR 304/99, - zitiert nach juris -, Rn. 5 m. w. N.), verbleiben (1.940,00 EUR x 80 % =) 1.552,00 EUR.
  • OLG Hamm, 09.12.2016 - 11 U 55/16

    Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens und hypothetische Kausalität

    v. 27.01.2000 - III ZR 304/99, BeckRS 2000, 30092951, beck-online).
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