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   BGH, 24.05.2012 - III ZR 306/11   

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https://dejure.org/2012,5468
BGH, 24.05.2012 - III ZR 306/11 (https://dejure.org/2012,5468)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2012 - III ZR 306/11 (https://dejure.org/2012,5468)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - III ZR 306/11 (https://dejure.org/2012,5468)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 BGB, §§ 99 ff BGB, § 535 Abs 1 BGB, § 598 BGB
    Leihe: Abgrenzung zwischen Miete und Leihe; Anspruch des Verleihers auf gezogene Früchte in Form der Preisgelder eines entliehenen Turnierpferdes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Vereinbarung eines Turnierpreisgeldes für den Pferdeeigentümer; Verschaffung des Besitzes an der Sache als konstitutives Element des Leihvertrags

  • rewis.io

    Leihe: Abgrenzung zwischen Miete und Leihe; Anspruch des Verleihers auf gezogene Früchte in Form der Preisgelder eines entliehenen Turnierpferdes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1; BGB §§ 598 ff.
    Stillschweigende Vereinbarung eines Turnierpreisgeldes für den Pferdeeigentümer; Verschaffung des Besitzes an der Sache als konstitutives Element des Leihvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verleiher eines Pferdes kriegt die Turnierpreisgelder!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reiten fremder Pferde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verleih eines Pferds zur Teilnahme an Turnieren: Pferdeeigentümer stehen Preisgelder zu - Anspruch des Entleihers auf Preisgelder setzt entsprechende Vereinbarung voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1007
  • NZM 2012, 561
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.07.2004 - XII ZR 153/03

    Anforderungen an den Besitz des Entleihers

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - III ZR 306/11
    Die Verschaffung des Besitzes an der Sache ist kein konstitutives Element des Leihvertrags; die Annahme eines Leihvertrags setzt lediglich voraus, dass dem Entleiher die Nutzung der Sache gestattet wird (BGH, Urteil vom 28. Juli 2004 - XII ZR 153/03, NJW-RR 2004, 1566; Erman/Graf von Westphalen aaO; Palandt/Weidenkaff aaO Rn. 5).
  • OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10

    Anspruch des Eigentümers eines Pferdes gegen den Reiter auf Auszahlung von

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - III ZR 306/11
    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. August 2011 - I-21 U 133/10 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17

    Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgten Rückbaus von sog. Entspannungsgräben

    Unter Gebrauch versteht man die tatsächliche Verwendung und Benutzung der Sache ohne Eingriff in ihre Substanz und ohne Ziehung der Früchte (BGH NJW-RR 2012, 1007); die Besitzverschaffung ist dafür nicht erforderlich; die Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit genügt (BGH NJW-RR 2004, 1566).
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