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   BGH, 06.12.2012 - III ZR 307/11   

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https://dejure.org/2012,40868
BGH, 06.12.2012 - III ZR 307/11 (https://dejure.org/2012,40868)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2012 - III ZR 307/11 (https://dejure.org/2012,40868)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - III ZR 307/11 (https://dejure.org/2012,40868)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 675 BGB
    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse als freier Anlageberater; Pflicht eines Anlageberaters zur Aufklärung über den Inhalt der mit der Fonds- oder Vertriebsgesellschaft getroffenen Vertriebsvereinbarung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Behandlung eines selbstständigen Unternehmens der "Finanzgruppe" einer Sparkasse als freier Anlageberater im Hinblick auf die Verpflichtung zur Aufklärung über die von ihm bei der empfohlenen Anlage zu erwarteten Provisionen; Aufklärungspflicht eines Anlageberaters im ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Selbstständiges Beratungsunternehmen in der Finanzgruppe einer Sparkasse als freier Anlageberater - keine Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

  • Betriebs-Berater

    Aufklärungspflichten bei Anlageberatung durch selbständige Unternehmen der Finanzgruppe einer Sparkasse

  • rewis.io

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse als freier Anlageberater; Pflicht eines Anlageberaters zur Aufklärung über den Inhalt der mit der Fonds- oder Vertriebsgesellschaft getroffenen Vertriebsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675
    Behandlung eines selbstständigen Unternehmens der "Finanzgruppe" einer Sparkasse als freier Anlageberater im Hinblick auf die Verpflichtung zur Aufklärung über die von ihm bei der empfohlenen Anlage zu erwarteten Provisionen; Aufklärungspflicht eines Anlageberaters im ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 675
    Behandlung eines selbstständigen Unternehmens der "Finanzgruppe" einer Sparkasse als freier Anlageberater im Hinblick auf die Verpflichtung zur Aufklärung über die von ihm bei der empfohlenen Anlage zu erwarteten Provisionen; Aufklärungspflicht eines Anlageberaters im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kapitalanlage - Pflicht zur Aufklärung über Provisionszahlung an Anlageberater

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Aufklärungspflicht eines Anlageberaters über Vertriebsvereinbarung mit Fondsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Aufklärungspflichten eines Anlageberaters und seine Vertriebsvereinbarungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Anlageberatungs-GmbH einer Sparkassenfinanzgruppe, ihre Provisionen und die Aufklärungspflicht

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Aufklärungspflicht einer 100-prozentigen Sparkassentochter über Rückvergütungen (Kick-Backs)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 675
    Selbstständiges Beratungsunternehmen in der Finanzgruppe einer Sparkasse als freier Anlageberater - keine Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BGH hält an Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten bei Anlageberatung durch selbständige Unternehmen der Finanzgruppe einer Sparkasse fest

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Aufklärungspflichten bei Anlageberatung durch Tochterunternehmen einer Sparkasse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufklärungspflichten bei Anlageberatung durch selbständige Unternehmen der Finanzgruppe einer Sparkasse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sparkassen-Tochtergesellschaft haftet Anleger gegenüber nicht beim Fehlen einer Aufklärungspflicht über ihre Provision

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Aufklärungspflicht einer 100-prozentigen Sparkassentochter über Rückvergütungen (Kick-Backs) -

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausweitung des Anlegerschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 293
  • ZIP 2013, 114
  • MDR 2013, 292
  • WM 2013, 119
  • BB 2013, 65
  • DB 2013, 117
  • NZG 2013, 591
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11

    Anlageberatung durch ein selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - III ZR 307/11
    Es wird daran festgehalten, dass ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100%ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 19. Juli 2012, III ZR 308/11, NJW 2012, 2952).

    Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provision geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers - dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist -, dieserhalb bei den Anlageberatern nachzufragen (vgl. nur Senatsurteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, NJW 2012, 2952 Rn. 12 mwN).

    b) Ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100 %ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2012 aaO Rn. 14).

  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 56/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht des Anlageberaters zur Erkundigung und

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - III ZR 307/11
    Dazu gehört unter anderem die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 2011 - III ZR 56/11, NJW 2012, 380 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - III ZR 307/11
    Das Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages kann auch stillschweigend durch die Empfehlung einer Anlage geschehen (BGH, Urteil vom 25. September 2007 - XI ZR 320/06, BGHR BGB § 676 Beratungsvertrag 9).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - III ZR 307/11
    Häufig wird die Beurteilung und Beratung aufgrund der persönlichen Umstände des Anlegers im Vordergrund stehen (Senatsurteil vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06, NJW-RR 2007, 621 Rn. 10).
  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - III ZR 307/11
    a) Im Vordergrund einer Anlageberatung steht in Abgrenzung zur Anlagevermittlung das Angebot einer unabhängigen individuellen Beratung (Senatsurteil vom 27. Oktober 2005 - III ZR 71/05, NJW-RR 2006, 109 Rn. 14).
  • OLG Celle, 31.08.2016 - 11 U 3/16

    Grob fahrlässige Unkenntnis eines Anlegers im Hinblick auf das Lesen der

    Vielmehr sind dem Anleger sowohl die Provisionsvergütung des Beraters durch den Kapitalsuchenden als auch der damit (möglicherweise) verbundene Interessenkonflikt bewusst (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2013 - III ZR 83/12, juris, Rn. 21, 23 und III ZR 225/12, juris, Rn. 15, 17; vom 6. Dezember 2012 - III ZR 307/11, juris, Rn. 14, 16; vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, juris, Rn. 13).

    Die Nutzung des Gruppenlogos der P.-Gruppe und des Namensbestandteils "P." ist nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung unschädlich (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2013 - III ZR 83/12, a.a.O., Rn. 22 und III ZR 225/12, a.a.O., Rn. 16; vom 6. Dezember 2012 a.a.O., Rn. 15).

  • BGH, 16.05.2019 - III ZR 176/18

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    Die Auffassung der Klägerin, eine 100%ige Tochtergesellschaft einer Bank (wie hier die Beklagte als Tochter der P.      AG) sei - wie eine Bank selbst und damit anders als ein freier Anlageberater - immer verpflichtet, ihre Kunden ungefragt über die Höhe der von ihr erwarteten Vergütung aufzuklären, steht in Widerspruch zur Senatsrechtsprechung (siehe nur Urteile vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, WM 2012, 1574 Rn. 12 ff; vom 6. Dezember 2012 - III ZR 307/11, WM 2013, 119 Rn. 14 f und vom 18. April 2013 - III ZR 225/12, BKR 2013, 288 Rn. 15 f), von der abzuweichen die Ausführungen der Anschlussrevision keine Veranlassung geben.
  • OLG Bremen, 02.10.2013 - 1 U 6/13

    Pflicht einer anlageberatenden Tochtergesellschaft einer Sparkasse zur Aufklärung

    Diese Auffassung hat der 3. Zivilsenat des BGH in seinen Entscheidungen vom 19.07.2012 (Az.: III ZR 308/11, NJW 2012, 2952) und vom 06.12.2012 (Az.: III ZR 307/11, NZG 2013, 591) ausdrücklich bestätigt, und zwar gerade in zwei Fällen, die - wie das vorliegende Verfahren - jeweils eine 100%-ige Tochtergesellschaft einer Sparkasse betrafen, die hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist.

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall etwa von jenem, der der Entscheidung des 3. Zivilsenates des BGH vom 06.12.2012 (Az.: III ZR 307/11, NZG 2013, 591) zugrunde lag.

    Soweit der Senat hinsichtlich der Pflichten des freien Anlageberaters, über Provisionen aufzuklären, eine andere Auffassung vertritt als der 3. Zivilsenat des BGH in seinen Urteilen vom 15.04.2010 (Az.: III ZR 196/09, BGHZ 185, 185), vom 03.03.2011 (Az.: III ZR 170/10, NJW-RR 2011, 913), vom 19.07.2012 (Az.: III ZR 308/11, NJW 2012, 2952) und vom 06.12.2012 (Az.: III ZR 307/11, NZG 2013, 591) begründet dies die Zulassung der Revision nicht, weil der erkennende Senat auch unter Heranziehung dieser Rechtsprechung anhand der Umstände des vorliegenden Einzelfalles zu einer Pflichtverletzung der Beklagten kommt.

  • LG Düsseldorf, 03.02.2017 - 10 O 239/15

    Haftung für fehlerhafte Anlageberatung bei Beteiligung an einem geschlossenen

    Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provisionen geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers - dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist -, deshalb bei den Anlageberatern nachzufragen (BGH, Urteil vom 6.12.2012, Az. III ZR 307/11; Urteil vom 19.07.2012, Az. III ZR 308/11).
  • BGH, 18.04.2013 - III ZR 225/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen durch

    b) Ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100 %ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (vgl. Senatsurteile vom 19. Juli 2012 aaO Rn. 14 und vom 6. Dezember 2012 - III ZR 307/11, WM 2013, 119 Rn. 15).
  • OLG Hamm, 23.07.2013 - 34 U 53/10

    Medienfonds VIP 4 - Schadensersatz auf der Grundlage eines fehlerhaften

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten vom 28.11.2011 hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 26.07.2012 (III ZR 307/11 - Bl. 42 d. Sonderbands der Gerichtsakten) die Revision zugelassen.
  • OLG München, 13.11.2017 - 19 U 2156/16

    Haftung wegen unzureichender Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert

    Aber auch bei den anderen beiden Swaps konnte die Angabe der Höhe der Marge nicht so verstanden werden, dass damit eine abschließende Bezifferung der Vorteile der Beklagten verbunden sein sollte oder dass diese Marge in der Höhe vollständig dem anfänglichen negativen Marktwert entsprochen hätte (zur entsprechenden Problematik bei Angaben zum Agio vgl. BGH, Urteile v. 6.12.2012, III ZR 311/11 und III ZR 307/11, jew. Rn. 17).
  • BGH, 18.04.2013 - III ZR 83/12

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bzgl. der

    Daraus wird deutlich, dass der internen Vereinbarung mit der Vertriebsgesellschaft für sich genommen keine so große Bedeutung zukommt, dass allein wegen des Unterbleibens eines Hinweises auf diese Vereinbarung ein Anleger dazu berechtigt sein könnte, Schadensersatz zu verlangen (so bereits Senatsurteil vom 6. Dezember 2012 - III ZR 307/11, NJW-RR 2013, 293 Rn. 18 f).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2015 - 17 U 127/14

    Gläubigerbenachteiligung bei Entstehung eines Pfändungspfandrechts durch Abruf

    Eine Befriedigung, die ein Gläubiger aufgrund eines insolvenzfesten Absonderungsrechts erlangt, benachteiligt die Gesamtheit der Gläubiger nicht (vgl. BGH, Urteil v. 14.6.2012, IX ZR 145/09, a.a.O., Rn. 14 u. BGH, Urteil v. 22.11.2012, IX ZR 142/11, u.a. abgedruckt in WM 2013, 119-120 [BGH 06.12.2012 - III ZR 307/11] Rn. 13).
  • LG Frankfurt/Main, 08.03.2013 - 28 O 313/12
    Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provision geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers, dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist, diese bei dem Anlageberater zu erfragen (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.7.2012, Az. III ZR 308/11, Rn. 12; Urt. v. 6.12.2012, Az. III ZR 307/11, Rn. 14 - zitiert nach Juris, jeweils m.w.N.).

    Ein Anleger hat damit auch bei der Beratung durch eine "Sparkassentochter" kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass diese kein Geld seitens des Kapitalsuchenden für die Vermittlung des jeweiligen Anlageprodukts erhält (vgl. BGH, Urt. v. 19.7.2012, Az. III ZR 308/11, Rn. 14 ff.; Urt. v. 6.12.2012, Az. III ZR 307/11, Rn. 15 - zitiert nach Juris).

  • OLG Köln, 20.11.2014 - 24 U 61/14

    Pflichten des Anlageberaters bei Zeichnung eines geschlossenen Immobilienfonds

  • LG Bonn, 16.10.2013 - 20 O 56/13

    Schadensersatzbegehren aus einer mittelbaren Beteiligung als Treuhandkommanditist

  • OLG Bremen, 14.06.2013 - 2 U 122/12

    Aufklärungspflicht der Bank über Provisionsrückvergütungen bei einer

  • LG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 O 271/16
  • OLG Schleswig, 25.09.2014 - 5 U 150/13

    Anlageberatungsrecht

  • OLG München, 30.07.2021 - 17 U 5974/20

    Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Darlehensvertrags

  • LG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 O 54/16
  • LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 10 O 153/13
  • OLG Frankfurt, 28.04.2014 - 23 U 81/13

    Fehlerhafte Anlageberatung beim Kauf einer Beteiligung an Schiffsfonds

  • LG Berlin, 04.09.2013 - 10 O 267/12

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bei

  • LG Itzehoe, 23.01.2014 - 7 O 319/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärung über das Risiko der

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