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   BGH, 05.12.1991 - III ZR 31/90   

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BGH, 05.12.1991 - III ZR 31/90 (https://dejure.org/1991,1440)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1991 - III ZR 31/90 (https://dejure.org/1991,1440)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - III ZR 31/90 (https://dejure.org/1991,1440)
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Parkplatz im Gemeindeeigentum

Übertragung der Straßenreinigungspflicht durch Gemeinde, privatrechtliche Haftung der Gemeinde als Anliegerin

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Gehwegsreinigungspflicht in NW - Anliegerpflichten - Verkehrssicherungspflichten - Gemeindehaftung nach Deliktsrecht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 839; StrReinG NW § 4
    Unzureichende Reinigung der Gehwege vor Grundstücken der Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823, 839; NRWStraßenreinigungsG § 4
    Übertragung der Reinigung der Gehwege auf Eigentümer der Anliegergrundstücke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 750
  • NVwZ-RR 1992, 604
  • NZV 1992, 315
  • VersR 1992, 444
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus BGH, 05.12.1991 - III ZR 31/90
    Ein solcher Verstoß wird nicht bereits dadurch begründet, daß eine Begriffsbestimmung nicht mit Äußerungen in Einklang steht, die im Gesetzgebungsverfahren gefallen sind, solange diese Erklärungen nicht im Gesetz selbst einen objektivierbaren Niederschlag gefunden haben (vgl. Senatsurteil BGHZ 98, 174, 183) [BGH 10.07.1986 - III ZR 133/85].
  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89

    Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1

    Auszug aus BGH, 05.12.1991 - III ZR 31/90
    Eine Verletzung dieser Pflicht ist damit grundsätzlich geeignet, einen Amtshaftungsanspruch auszulösen (vgl. zuletzt Senatsurteil BGHZ 112, 74, 75 [BGH 05.07.1990 - III ZR 217/89] m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 254/16

    Verkehrssicherungspflichten der Straßenanlieger: Voraussetzungen der winterlichen

    Durch die Rechtsprechung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass im Falle der Übertragung der Pflicht zur Reinigung der Gehwege auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke (hier: aufgrund der Ermächtigung nach § 4 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen) ungeachtet hoheitlich ausgestalteter Straßenverkehrssicherungspflichten (hier: § 9a Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen) bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht durch Anlieger eine Haftung nach allgemeinem Deliktsrecht begründet wird (vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 1961 - III ZR 137/60, VersR 1962, 70 und vom 5. Dezember 1991 - III ZR 31/90, VersR 1992, 444).
  • OLG Jena, 29.11.2011 - 4 U 588/11

    Zum "Recht auf Beweis" im Zivilprozess

    Dies gilt auch dann, wenn Eigentümer des Grundstücks - wie hier - die delegierende Gemeinde ist (BGH, Urteil vom 05.12.1991, Az.: III ZR 31/90, Wagner in Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage, § 823 Rn. 453).
  • BGH, 21.11.1996 - III ZR 28/96

    Verkehrssicherungs- und Streupflicht des Trägers der Straßenbaulast in

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 30. September 1970 (aaO.) damit argumentiert hat, es wäre ein unvernünftiges und deshalb abzulehnendes Ergebnis, wenn die "polizeiliche" Reinigungspflicht für die Ortsstraßen auf die Anlieger abgewälzt werden könnte, daneben aber noch eine (nicht abwälzbare) privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht völlig gleichen Inhalts für die Gemeinde bestehenbliebe, ist dieser Gesichtspunkt nicht dadurch gegenstandslos geworden, daß neueren Urteilen des Senats entnommen werden kann, die aus der öffentlich-rechtlich ausgestalteten - Verkehrssicherungspflicht folgende Reinigungspflicht könne, soweit sie mit der "polizeilichen" Reinigungspflicht inhaltlich übereinstimmt, nach den für die letztere Pflicht geltenden Bestimmungen wie diese durch Satzung auf die Anlieger übertragen werden (vgl. Urteile vom 5. Dezember 1991 - III ZR 31/90 - NVwZ-RR 1992, 604 - für das nordrhein-westfälische Landesrecht - und vom 11. Juni 1992 - III ZR 134/91 - NZV 1992, 357 - für das niedersächsische Landesrecht. Diese Beurteilung bestätigt im Grunde nur die vorliegende Sicht, daß die spezialgesetzliche Ausformung der "polizeilichen" Reinigungspflicht der Art, wie sie (auch) in § 17 LStrG erfolgt ist, für ihren Regelungsbereich der aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgenden Reinigungspflicht kein rechtliches "Eigenleben" beläßt.
  • OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 U 955/02

    Räum- und Streupflicht im Rahmen der Straßenverkehrssicherung; Sicherung von

    Darüber hinaus haben die Gemeinden - wenn keine eindeutige, gesetzliche Definition besteht - einen Spielraum für die Begriffsbestimmung, der erst dann überschritten wird, wenn die getroffene Bestimmung gegen höherrangiges Recht verstößt (BGH, Urteil vom 05.12.1991, Az.: III ZR 31/90, VersR 1992, 444, 445).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 1 U 167/00

    Zu den Räum- und Streupflichten einer Gemeinde als Eigentümerin eines Grundstücks

    Demgemäß haftet sie für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht nach Amtshaftungsgrundsätzen, sondern nach allgemeinen deliktrechtlichen Grundsätzen gemäß § 823 BGB (BGH VersR 1992, 444, 445).

    Da die Beklagte hier als Eigentümerin eines Anliegerstückes betroffen ist, muss sie sich grundsätzlich ebenso behandeln lassen wie die Privatanlieger (BGH VersR 1992, 444, 445).

  • OLG Frankfurt, 21.01.2002 - 1 U 167/00

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Folgen eines Sturzes ;

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  • OLG Hamm, 17.10.2000 - 9 U 83/00

    Anforderungen an die Erfüllung kommunaler Winterdienstpflichten in einer

    Die Möglichkeit besteht in der Regel auch, wenn das Grundstück durch Anlagen wie Gräben, Böschungen, Grünanlagen, Mauern oder ähnlicherweise von der Straße getrennt ist (BGH, NZV 1992, 315).

    Bei einem Parkplatzgrundstück oder einem sonstigen unbebauten Grundstück in öffentlicher Hand ist dies mit Recht anders beurteilt und für die zuständige Kommune eine durch Satzung ausgefüllte privat-rechtliche Verkehrssicherungspflicht angenommen worden (vgl. BGH, NZV 1992, 315 f.; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 79).

  • OLG Jena, 12.11.2013 - 4 U 537/12

    Räum- und Streupflicht, Freie Beweiswürdigung, Anscheinsbeweis, Parteianhörung

    Auch als den Winterdienst delegierende Gemeinde und Grundstückseigentümerin ist sie damit grundsätzlich entsprechend der Satzung verpflichtet (BGH III ZR 31/90).
  • OLG Köln, 27.08.1992 - 7 U 39/92

    Unfall infolge Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Übertragung der

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  • OLG Dresden, 19.01.2011 - 6 U 1623/10

    Zu Räum- und Streupflichten

    Soweit kein baulich von der Fahrbahn abgegrenzter, separater Bürgersteig bzw. Gehweg vorhanden ist, muss für den Fußgängerverkehr ein ausreichender, bis zu 1, 50 m breiter Seitenstreifen auf der Fahrbahn abgestreut werden (vgl. vgl. BGH v. 5.12.1991 II ZR 31/90 NVwZ-RR 92, 604; BGH NJW 1960, 41, 42; Rothermund, Haftungsrecht in der kommunalen Praxis, Rn. 283).
  • BGH, 26.03.1992 - III ZR 81/91

    "Ausgeweitete Schulaufsicht" aufgrund von winterlichen Straßenverhältnissen -

  • OLG Koblenz, 15.07.2011 - 1 U 133/11

    Haftung einer rheinland-pfälzischen Gemeinde wegen

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 18 U 179/94

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde - Gehwegreinigung

  • KG, 09.02.2011 - 11 U 17/10

    Verkehrssicherungspflicht - vom Dach trotz Schneefanggitter herabgefallener

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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1990 - III ZR 31/90   

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https://dejure.org/1990,8669
BGH, 12.07.1990 - III ZR 31/90 (https://dejure.org/1990,8669)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1990 - III ZR 31/90 (https://dejure.org/1990,8669)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - III ZR 31/90 (https://dejure.org/1990,8669)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz - Anspruch auf Schmerzensgeld - Übergang von Ersatzansprüchen auf den Sozialversicherungsträger - Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 250/87

    Festsetzung der Beschwer für ein Revisionsverfahren - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 12.07.1990 - III ZR 31/90
    Er kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf neue, erstmals im Revisionsrechtszug vorgetragene Tatsachen gestützt werden (BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - IVa ZR 173/80 = NJW 1981, 579; ferner Beschluß vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 = BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1).
  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 173/80

    Anspruch auf Gewährung eines Unfallversicherungsschutzes - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 12.07.1990 - III ZR 31/90
    Er kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf neue, erstmals im Revisionsrechtszug vorgetragene Tatsachen gestützt werden (BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - IVa ZR 173/80 = NJW 1981, 579; ferner Beschluß vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 = BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1).
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