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   BGH, 06.12.2012 - III ZR 311/11   

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https://dejure.org/2012,40473
BGH, 06.12.2012 - III ZR 311/11 (https://dejure.org/2012,40473)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2012 - III ZR 311/11 (https://dejure.org/2012,40473)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - III ZR 311/11 (https://dejure.org/2012,40473)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch gegen einen Anlageberater wegen unterbliebener Aufklärung über Provision oder Rückvergütung bei Vermittlung der Beteiligung an einem Fonds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch gegen einen Anlageberater wegen unterbliebener Aufklärung über Provision oder Rückvergütung bei Vermittlung der Beteiligung an einem Fonds

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Freier Anlageberater muss den Anleger nicht über seine Provision aufklären

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11

    Anlageberatung durch ein selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - III ZR 311/11
    Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provision geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers - dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist -, dieserhalb bei den Anlageberatern nachzufragen (vgl. nur Senatsurteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, NJW 2012, 2952 Rn. 12 mwN).

    b) Ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100 % ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2012 aaO Rn. 14).

  • OLG Hamm, 13.10.2011 - 34 U 53/10

    Pflicht einer anlageberatenden 100%igen Tochter einer Sparkasse zur Aufklärung

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - III ZR 311/11
    Zur Begründung hat das Berufungsgericht im Wesentlichen auf sein Urteil vom 13. Oktober 2011 (34 U 53/10 = III ZR 307/11, siehe dazu Senatsurteil vom heutigen Tag) Bezug genommen.
  • OLG München, 13.11.2017 - 19 U 2156/16

    Haftung wegen unzureichender Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert

    Aber auch bei den anderen beiden Swaps konnte die Angabe der Höhe der Marge nicht so verstanden werden, dass damit eine abschließende Bezifferung der Vorteile der Beklagten verbunden sein sollte oder dass diese Marge in der Höhe vollständig dem anfänglichen negativen Marktwert entsprochen hätte (zur entsprechenden Problematik bei Angaben zum Agio vgl. BGH, Urteile v. 6.12.2012, III ZR 311/11 und III ZR 307/11, jew. Rn. 17).
  • BGH, 07.03.2013 - III ZR 160/12

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einer Anlageberatung wegen

    Dies rechtfertigte allerdings nicht den weitergehenden Schluss, der Rechtsvorgängerin der Beklagten würde keinesfalls eine das Agio überschreitende Provision zustehen (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2012 - III ZR 311/11, Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2014 - 23 U 229/13

    Zur Widerlegung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens und zur Verjährung

    Dies rechtfertigte allerdings nicht den weitergehenden Schluss, der Rechtsvorgängerin der Beklagten würde keinesfalls eine das Agio überschreitende Provision zustehen (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2012 - III ZR 311/11, Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 23 U 94/13

    Anlageberatung: Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen verschwiegener

    Dies rechtfertigte allerdings nicht den weitergehenden Schluss, der Rechtsvorgängerin der Beklagten würde keinesfalls eine das Agio überschreitende Provision zustehen (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2012 - III ZR 311/11, Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2014 - 23 U 81/13

    Fehlerhafte Anlageberatung beim Kauf einer Beteiligung an Schiffsfonds

    Dies rechtfertigte allerdings nicht den weitergehenden Schluss, der Rechtsvorgängerin der Beklagten würde keinesfalls eine das Agio überschreitende Provision zustehen (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2012 - III ZR 311/11, Rn. 17).
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