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   BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54   

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https://dejure.org/1956,45
BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54 (https://dejure.org/1956,45)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1956 - III ZR 320/54 (https://dejure.org/1956,45)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1956 - III ZR 320/54 (https://dejure.org/1956,45)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 21, 214
  • NJW 1956, 1399
  • DVBl 1956, 761
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.02.2006 - III ZR 164/05

    Haftung des Jugendamts bei vorläufiger Unterbringung in einer Pflegefamilie

    a) Die sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken auch auf öffentlich-rechtliche Verhältnisse entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn ein besonders enges Verhältnis des Einzelnen zum Staat oder zur Verwaltung begründet worden ist und mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Bedürfnis für eine angemessene Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts vorliegt (Senatsurteil BGHZ 21, 214, 218 ff).

    Nach diesen Maßstäben hat der Senat wegen Pflichtverstößen von Bediensteten des Strafvollzugs gegenüber Strafgefangenen lediglich Amtshaftungsansprüche für möglich gehalten und entschieden, dass die nur als Nebenpflicht bestehende Fürsorgepflicht des Staates keinen Anlass bietet, ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zum Strafgefangenen anzunehmen (BGHZ 21, 214, 220).

    Zwar weist die Revision zutreffend darauf hin, dass zwischen dem Jugendamt und dem Kind ein Fürsorgeverhältnis besteht und dass die hieraus folgenden Pflichten nicht als bloße Nebenpflichten angesehen werden können, wie es der erkennende Senat in seiner Entscheidung BGHZ 21, 214 im Verhältnis zum Strafgefangenen angenommen hat.

  • BVerwG, 03.06.2014 - 4 CN 6.12

    Bebauungsplan; Baugebiet; Umplanung; allgemeines Wohngebiet; Mischgebiet;

    Die Bindungswirkung nach § 560 ZPO ist dabei nicht nur in positiver, sondern auch in negativer Hinsicht zu beachten (BGH, Urteil vom 9. Juli 1956 - III ZR 320/54 - BGHZ 21, 214 ).

    Denn durch die Nichterwähnung kann ebenfalls zum Ausdruck kommen, dass die irrevisible Rechtsnorm aus der Sicht der Vorinstanz entweder nicht besteht oder auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist (BGH, Urteil vom 9. Juli 1956 a.a.O. 217).

  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839

    Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff, Ansprüche aus Aufopferung nach dem Reichsleistungsgesetz und dem Bundesleistungsgesetz (BGHZ 4, 10, 45; 10, 137; 13, 88, 94 ff; BGH NJW 1966, 881) und Ansprüche aus der Verletzung beamtenrechtlicher Fürsorgepflichten (BGHZ 10, 303, 306; 14, 122, 137; 21, 214, 219; 43, 115, 117; 43, 178, 184; BGH NJW 1963, 2168) unterliegen der angeführten Einschränkung nicht.

    Schließlich sind von der Rechtsprechung für den Bereich öffentlich-rechtlicher Benutzungs- und Leistungsverhältnisse, insbesondere auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge, Rechtsgedanken entwickelt worden, die weitgehend zur Anwendung der Regeln des allgemeinen Schuldrechts innerhalb dieser Rechtsbeziehungen führen (vgl. etwa BGHZ 17, 191, 192 ff; 21, 214, 218 ff; 54, 299, 303; 59, 303, 305 ff; 61, 7, 11; BGH Urteil vom 11. Juli 1974 - III ZR 27/72 - = Betrieb 1974, 2003; vgl. auch BGH NJW 1963, 40, 43 insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 38, 49).

    Die somit begründete, als "vertragsähnlich" bezeichnete Haftung der öffentlichen Hand tritt ebenfalls gleichwertig neben die Haftung aus unerlaubter Handlung (BGHZ 21, 214, 220; 61, 7, 14; BGH NJW 1974, 1816; Urteil vom 5. Juni 1963 - VIII ZR 259/61 - = LM GVG § 13 Nr. 89).

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