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   BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51   

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https://dejure.org/1952,18
BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51 (https://dejure.org/1952,18)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1952 - III ZR 369/51 (https://dejure.org/1952,18)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1952 - III ZR 369/51 (https://dejure.org/1952,18)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Zulässigkeit einer Berufung, wenn sie von der Bewilligung des Armenrechtsgesuchs abhängig gemacht wird - Beginn der Berufungsfrist trotz unzulässiger Berufung - Auslegung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 280
  • NJW 1953, 504
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 12.03.1941 - IV 317/40

    Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Partei durch einen

    Auszug aus BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51
    Hat der Prozessbevollmächtigte aber das Mandat niedergelegt, so ist er insoweit nicht mehr Vertreter der Partei und selbst ein etwaiges Verschulden des Anwalts durch unzeitige Mandatsniederlegung kann dann nicht mehr als das einen unabwendbaren Zufall ausschliessende Verschulden eines Vertreters im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO angesehen werden (RGZ 160, 378, 380; 166, 246, 248; Stein-Jonas Aufl 17 § 232 Anm. II 1 b; § 233 Anm. II 1 c; Baumbach Aufl 21 § 232).
  • RG, 15.06.1939 - IV B 21/39

    Kann einer armen Partei, über deren Armenrechtsgesuch noch nicht entschieden

    Auszug aus BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51
    Hat der Prozessbevollmächtigte aber das Mandat niedergelegt, so ist er insoweit nicht mehr Vertreter der Partei und selbst ein etwaiges Verschulden des Anwalts durch unzeitige Mandatsniederlegung kann dann nicht mehr als das einen unabwendbaren Zufall ausschliessende Verschulden eines Vertreters im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO angesehen werden (RGZ 160, 378, 380; 166, 246, 248; Stein-Jonas Aufl 17 § 232 Anm. II 1 b; § 233 Anm. II 1 c; Baumbach Aufl 21 § 232).
  • BGH, 29.05.1951 - I ZR 87/50

    Rüstungskredite. Leistungsverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51
    Eine Nachschiebung von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der zweiwöchigen Frist ist somit unzulässige ob und inwieweit der über den Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Richter gemäss der ihm nach § 139 ZPO obliegenden Aufklärungspflicht berechtigt und verpflichtet ist, seine Fragepflicht dann aus zu üben, wenn der Antragsteller unklare Angaben macht, damit der Antragsteller diese Tatsachen erläutern sowie erforderlichenfalls auch die für die Wiedereinsetzungsgründe angegebenen Mittel der Glaubhaftmachung ergänzen kann (vgl. BGHZ 2, 242 [BGH 29.05.1951 - I ZR 87/50]), bedarf hier keiner näheren Erörterung.
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51
    Im Revisionsrechtszug wäre auch dieser Wiedereinsetzungsbeschluß des Berufungsgerichts auf seine Richtigkeit von Amts wegen zu prüfen (BGHZ 6, 369).
  • BGH, 21.03.1951 - IV ZR 13/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51
    Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50 - S 5) ist über diese Rechtsprechung des Reichsgerichts noch hinausgegangen; er hat ausgeführt, das Revisionsgericht sei, soweit es sich um die Nachprüfung der Entscheidung über eine vom Berufungsgericht aus rechtsirrigen Erwägungen gewährte Wiedereinsetzung handle, an die Tatsachenfeststellungen des Berufungsgerichts entgegen § 561 Abs. 2 ZPO nicht gebunden, weil die Wiedereinsetzung eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Berufung sei und weil diese auch im Revisionsrechtszug in jeder Beziehung von Amts wegen zu prüfen sei; das Revisionsgericht habe daher auch solche Tatsachen zu berücksichtigen, die vom Berufungsgericht nicht festgestellt worden seien; es habe auch etwaige Beweise selbständig zu würdigen und habe selbst darüber zu entscheiden, ob diese Tatsachen die Wiedereinsetzung rechtfertigen oder nicht.
  • RG, 19.10.1934 - VII B 17/34

    Liegt ein unabwendbarer Zufall im Sinn des § 233 ZPO. vor, wenn der

    Auszug aus BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51
    Der Umfang der Pflichten des Anwalts ergibt sich nicht, wie nach dem Wortlaut der Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 145, 228) anzunehmen wäre, daraus, dass er nach aussen gegenüber Gericht und Prozessgegner als Prozessbevollmächtigter aufgetreten ist; der Umfang seiner Pflichten ergibt sich vielmehr allein aus dem Innenverhältnis zwischen Anwalt und Partei; er findet seine Grundlage in dem Auftrag der Partei, wie auch das Reichsgericht in, JW 1935, 2287 auf die Kritik von Jonas (JW 1934, 3197 Anm.) in Ergänzung der oben angeführten Entscheidung klargestellt hat.
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt in Revisionsverfahren entschieden, dass das Revisionsgericht im Rahmen der von Amts wegen vorzunehmenden Prüfung, ob die Berufung zulässig war, über einen vom Berufungsgericht übergangenen (6. Oktober 1952 - III ZR 369/51 - BGHZ 7, 280, 283 f.) oder erstmals im Revisionsrechtszug gestellten (14. Januar 1953 - VI ZR 50/52 - insoweit in BGHZ 8, 303 nicht abgedruckt, vgl. aber Anm. Lersch LM ZPO § 310 Abs. 2 Nr. 1) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungs- oder Berufungsbegründungsfrist selbst urteilen kann (vgl. 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - VersR 1982, 187; 24. Juni 1987 - IVa ZR 138/86 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 3; 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89 - NJW-RR 1989, 962; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO § 237 Rn. 3).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00

    Prüfung der Prozeßvollmacht

    Der Senat hat dies von Amts wegen zu berücksichtigen, weil es um einen gemäß § 519b Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel geht; insbesondere prüft das Revisionsgericht die Zulässigkeit der Berufung von Amts wegen (BGHZ 4, 389, 395 f; 6, 369, 370; 7, 280, 284; BGH, Urt. v. 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873; BAG NJW 1962, 1933 Nr. 27 Leitsatz).
  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumen der Klagefrist - Wiedereinsetzung -

    Zwar kann grundsätzlich auch in der Revisionsinstanz hinsichtlich der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden und es können insoweit vom Revisionsgericht auch Feststellungen getroffen werden (vgl BSG Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 86/80 - Juris RdNr 18 mwN; BGHZ 7, 280, 284; BFHE 124, 487, 492 f).
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