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   BGH, 20.12.1990 - III ZR 38/90   

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https://dejure.org/1990,7492
BGH, 20.12.1990 - III ZR 38/90 (https://dejure.org/1990,7492)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1990 - III ZR 38/90 (https://dejure.org/1990,7492)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - III ZR 38/90 (https://dejure.org/1990,7492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit eines Antrages auf Zuverfügungstellung einer Wohnung (vertretbarer Handlung) - Auswirkungen des Fehlens der Angaben über Größe und Gestalt der zu bauenden Wohnung beim Antrag hinsichtlich hinreichender Bestimmtheit - Rechtmäßigkeit der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86

    Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - III ZR 38/90
    Das gleiche gilt für die Vorenthaltung einer vertraglich eingeräumten Nutzungsgebrauchsmöglichkeit (BGHZ 101, 325).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - III ZR 38/90
    Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 140/85

    Nutzungsausfall: - Verspätete Herausgabe einer Wohnung

    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - III ZR 38/90
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, die entgangene Möglichkeit, eine Wohnung zu nutzen, stelle keinen erstattungsfähigen Vermögensschaden dar, ist im vorliegenden Fall - der dadurch gekennzeichnet wird, daß der Kläger die von ihm genutzte Wohnung zugunsten der begehrten Wohnung aufgeben will - aber dennoch zutreffend, weil den Feststellungen des Berufungsgerichts und dem Vortrag der Parteien keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen sind, daß die von dem vertraglichen Anspruch des Klägers erfaßte Wohnung von zentraler Bedeutung für seine Lebenshaltung war (vgl. BGH Urteil vom 31. Oktober 1986 - V ZR 140/85 - VersR 1987, 483, 485).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - III ZR 38/90
    Soweit der Kläger Schadensersatz begehrt, ist der Revision einzuräumen, daß es nach dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 9. Juli 1986 (BGHZ 98, 212 [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86] ) einen ersatzfähigen Vermögens schaden darstellen kann, wenn der Eigentümer eines von ihm selbst bewohnten Hauses infolge eines deliktischen Eingriffs in das Eigentum die Sache vorübergehend nicht benutzen kann, ohne daß ihm hierdurch zusätzliche Kosten entstehen.
  • BGH, 30.10.2001 - VI ZR 127/00

    Rechtskraftwirkung eines die Berichtigung des Grundbuchs bewilligenden Urteils

    Die Verletzung eines schuldrechtlichen Wohnungsrechts gibt dem Geschädigten vielmehr nur einen - monatlich fällig werdenden (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1963 - VIII ZR 100/63 - MDR 1964, 319; BGH, Urteil vom 11. Juli 1979 - VIII ZR 183/78 - MDR 1979, 1016; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 7. Aufl., § 538 Rdnr. 64) - Anspruch auf Ersatz des durch die Vorenthaltung der vertraglich eingeräumten Gebrauchsmöglichkeit entstandenen Vermögensschadens (vgl. hierzu BGHZ 101, 325, 332 f; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1990 - III ZR 38/90 - BGHR BGB § 249 Vermögensschaden 7; LG Köln NJW-RR 1992, 77).
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