Rechtsprechung
BGH, 30.10.2014 - III ZR 474/13 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
ZPO § 29c Abs. 1 Satz 1, Abs. 3
- lexetius.com
ZPO § 29c Abs. 1 Satz 1, Abs. 3
- IWW
§ 32 ZPO, § ... 29c ZPO, § 29c Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 38 Abs. 2 ZPO, § 38 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 307 Abs. 1 BGB, Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, Art. 28 EGBGB, Art. 29 EGBGB, Art. 29 Abs. 1 bis 3 EGBGB, Art. 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EGBGB, § 545 Abs. 2 ZPO, § 29c Abs. 3 ZPO, § 312 BGB, § 312b BGB, § 29c Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 29c Abs. 1 ZPO, ZPO, § 29c, § 7 des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (HWiG), § 7 Abs. 1 HWiG, § 29 Abs. 3 ZPO, Art. 16 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Art. 17 EUGVVO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 29c Abs. 1 Satz 1 aF ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29c Abs 1 S 1 ZPO, § 29c Abs 3 ZPO, § 312 BGB
Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften: Zulässigkeit einer Vereinbarung über einen vom Wohnsitz des Verbrauchers abweichenden Gerichtsstand - webshoprecht.de
Unzulässigkeit einer Vereinbarung über einen vom Wohnsitz des Verbrauchers abweichenden Gerichtsstand
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit von Vereinbarungen bzgl. Bestimmung eines abweichenden Gerichtsstands für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften; Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit bzgl. Rückabwicklung eines Vermögensverwaltungsvertrags
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Derogation des besonderen Gerichtsstands für Verbraucherklagen aus Haustürgeschäften
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Unzulässigkeit von Vereinbarungen, in denen für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften ein von § 29c Abs. 1 Satz 1 ZPO abweichender Gerichtsstand bestimmt wird
- Betriebs-Berater
Unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit von Vereinbarungen bzgl. Bestimmung eines abweichenden Gerichtsstands für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften; Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit bzgl. Rückabwicklung eines Vermögensverwaltungsvertrags
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- zpoblog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Von § 29c Abs. 1 ZPO zu Lasten des Verbrauchers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Gerichtsstandsvereinbarung in der für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften ein von § 29c Abs. 1 Satz 1 ZPO abweichender Gerichtsstand bestimmt wird sind unzulässig
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 138
Gerichtsstand, Gerichtsstandvereinbarung, Haustürgeschäft, Verbraucher
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Vereinbarungen über einen von § 29c Abs. 1 S. 1 ZPO abweichenden Gerichtsstand bei Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften unzulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gerichtsstandsvereinbarung für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften unzulässig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gerichtsstand für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften unabdingbar
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bei Haustürgeschäften kann es keine von § 29c ZPO abweichende Gerichtsstandsvereinbarung geben
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Rückabwicklung eines Vermögensverwaltungsvertrags
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 25.03.2013 - 4 O 42/12
- OLG Naumburg, 02.10.2013 - 5 U 78/13
- BGH, 30.10.2014 - III ZR 474/13
Papierfundstellen
- BGHZ 203, 140
- NJW 2015, 169
- ZIP 2014, 2414
- MDR 2014, 1463
- VersR 2015, 511
- WM 2014, 2257
- BB 2014, 2945
- BB 2014, 3088
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.11.2017 - IV ZR 551/15
Besonderer Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers: Anwendbarkeit …
Anhaltspunkte dafür, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der nationalen Vorschriften zum Schutz des Versicherungsnehmers für außerhalb des Geltungsbereichs der EuGVVO 2001 liegende Sachverhalte hinter deren Schutzniveau zurückbleiben wollte, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 2014 - III ZR 474/13, ZIP 2014, 2414 Rn. 25;… Rixecker aaO; so auch Staudinger, ZfIR 2015, 361, 364). - BGH, 27.11.2014 - III ZR 294/13
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Anwendbarkeit der Sonderverjährungsvorschrift …
Ein vorsätzliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Kenntnis seiner Verpflichtung zur Aufklärung es gleichwohl unterlassen hat, seine als Berater tätigen Mitarbeiter anzuweisen, die Kunden entsprechend aufzuklären (im Anschluss an Senatsurteil vom 30. Oktober 2014, III ZR 493/13, BB 2014, 2945). - OLG Hamm, 22.12.2016 - 9 U 198/15
Umfang des gesetzlichen Übergangs von Forderungen eines …
Der Bundesgerichtshof hat in der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung vom 27. Januar 2015 (Versicherungsrecht 2015, 511 ff.) ausgeführt, dass die Kosten, die durch die Beschäftigung des Geschädigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen und durch die Hilfen zu selbstbestimmten Leben im betreuten Wohnen entstanden seien, erstattungsfähig seien.